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Eine in Spanien lebenden Frau aus VAE heiraten (Gelesen: 2.205 mal)
Alex5757
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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14.01.2024 um 10:33:06
 
Im Jahr 2019 habe ich in Spanien eine aus den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) stammende Frau kennengelernt und mich in sie verliebt. Wir sind schon seit 4,5 Jahre zusammen und ich habe ihr im Sommer 2023 einen Heiratsantrag gemacht. Sie ist vor 8 Jahren nach Spanien geflüchtet, weil sie Gewalt seitens ihrer Familie entkommen wollte. In Spanien hatte sie noch vor mir eine Beziehung mit einem Kubaner und hat aus dieser Beziehung eine 7jährige Tochter, die unehrlich geboren wurde. Ihr Reisepass der VAE ist vor ca 6 Jahren abgelaufen und die Behörden der VAE verweigern ihr eine Verlängerung, weil sie aus ihrem Land geflüchtet ist. Wir haben bislang gehofft, dass ihr die spanischen Behörden das Asyl unter diesen Umständen ermöglichen. Es kam jedoch vor ca. 1 Jahr eine Absage und ihr droht eine Abschiebung. Das Wiederspruchsverfahren mit Hilfe eines Anwalts läuft, die Hoffnung schwindet jedoch täglich. Das Schlimmste noch dazu ist, dass sie im Falle einer Abschiebung ihre Tochter nicht mitnehmen darf. Die unehrliche Tochter wird von den VAE nicht anerkannt.
Besteht die Möglichkeit für sie und ihre Tochter einen Aufenthaltstitel/Visum o.e. für Deutschland zu bekommen, damit wir heiraten und zusammenleben könnten? Sie hat keinen Reisepass, nur eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für Spanien (Papel blanco). Mit diesem Aufenthaltstitel darf sie nicht außerhalb von Spanien verreisen. Wir sind wegen dieser Situation ziemlich am Ende und meiner Verlobten droht neben der Trennung von ihrer Tochter noch womöglich eine Gefängnisstrafe in VAE dafür, dass sie geflüchtet ist und ein uneheliches Kind hat.
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Antwort #1 - 14.01.2024 um 10:58:18
 
Alex5757 schrieb am 14.01.2024 um 10:33:06:
Besteht die Möglichkeit für sie und ihre Tochter einen Aufenthaltstitel/Visum o.e. für Deutschland zu bekommen, damit wir heiraten und zusammenleben könnten? Sie hat keinen Reisepass, nur eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für Spanien (Papel blanco).

Normal nicht...ohne "reiseberechtigte Papiere" bekommt sie kein nitwendiges Visum! Sie muss sich um Papiere aus der Heimat oder Spanien kümmern
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Alex5757
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Antwort #2 - 14.01.2024 um 11:06:17
 
Das ist der Krux an der ganzen Geschichte. Sie kriegt keine Papiere von Spanien und die VAE wollen ihr nichts geben. Höchstens geht sie von alleine zurück in die VAE. Dann wird sie dort aber eingesperrt und verliert ihre Tochter. Gibt es keinen Notfallpass in Deutschland für die Flüchtlinge in solchen schrecklichen Situationen?
Und ich versichere ihre Unterkunft und die Finanzierung hier. Ich will sie ja heiraten, sie würde bei mir leben.
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Antwort #3 - 14.01.2024 um 11:15:37
 
Alex5757 schrieb am 14.01.2024 um 11:06:17:
Gibt es keinen Notfallpass in Deutschland für die Flüchtlinge in solchen schrecklichen Situationen?

Sie ist ja nicht in Deutschland...Sie muss sich so etwas in Spanien besorgen und hier auch legale Papiere für ihr Kind. Ohne Papiere wird das nichts
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Antwort #4 - 14.01.2024 um 12:03:39
 
Entscheidungen im Asylverfahren, die Spanien trifft, werden in Deutschland normalerweise ohne neue Prüfung anerkannt. Geprüft werden höchstens neue Gründe, die seit der spanischen Ablehnung entstanden sind, aber auch nur, wenn das Verfahren in Spanien abgeschlossen war (was es wohl noch nicht ist).

Wenn Ihr heiraten wollt, sollte sie herausfinden (sie hat ja einen Anwalt), ob sie Dich in Spanien heiraten kann.

"Schreckliche Situation": Wenn Spanien entscheidet, dass es keine schreckliche Situation gibt, vertraut Deutschland der spanischen Entscheidung.
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Antwort #5 - 14.01.2024 um 14:36:24
 
Liest man solche Nachrichten, dann muss man wohl von keiner staatlichen Gefahr in den VAE ausgehen.

https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/vereinigte-arabische-emirate--keine-...

Das ggf. ihre Familie sie belästigen könnte ist natürlich möglich. Wahrscheinlich ist sie aber bereits aus dem Familienverband verstoßen worden.

Imho sollte man das ganze nüchtern betrachten und etwas mehr hinterfragen.

Welchen Status hat das Kind?
Bekommt die Frau diese papel blanco weil sie ich um das Kind kümmert?
Wäre denn überhaupt der kubanische Vater bereit, falls dieser in Spanien lebt, dass das Kind mit der Mutter nach Deutschland zieht? Das würde ich als erstes klären. Nicht dass ihr heiratet und dann in Spanien stecken bleibt, weil niemals ein Umzug nach Deutschland möglich gewesen wäre.
Vielleicht erneuert sie ihren Pass bewusst nicht, damit sie nicht abgeschoben werden kann. Das solltest du in einem offenen Gespräch mit ihr klären.

Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich die Eheschließung in Spanien vorbereiten. Pass beschaffen und alle sonstigen Dokumente zu Heirat. Dann mit der Ehefrau in Spanien für 4 Monate zusammenleben. Also eben nicht zwischen Deutschland und Spanien pendeln sondern tatsächlich dort leben. Für die Frau und ggf. für das Kind Aufenthaltskarten beantragen. Dann nach Deutschland ziehen.

Vorteil wäre, dass man mit der EU Freizügigkeit das ganze innerhalb einer übersichtlichen Zeit schafft anstatt sich einem 2-3 Jahre langem Prozess auszusetzen wo man mit den Behörden rumstreiten muss.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 14.01.2024 um 14:44:19
 
Aras schrieb am 14.01.2024 um 14:36:24:
Vorteil wäre, dass man mit der EU Freizügigkeit das ganze innerhalb einer übersichtlichen Zeit schafft anstatt sich einem 2-3 Jahre langem Prozess auszusetzen wo man mit den Behörden rumstreiten muss. 

Dazu braucht die Frau und das Kind aber erstmal gültige Pässe und legalen Aufenthalt in Spanien
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Alex5757
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.01.2024 um 15:31:34
 
Vielen Dank für die Empfehlungen. Über die Situation weiß ich ziemlich genau, weil wir es schon mehrfach offen besprochen haben. Meine Versuche bei Behörden in Deutschland Infos zu beschaffen endeten immer mit dem Verwies auf Spanien: "sie sollen es halt machen". Und dort kämpfen wir um ihren Status seit Jahren mit Hilfe eines Anwalts. Die Situation verschlimmert sich jedoch. Sie hatte zuerst "Papel rojo". Dies erlaubte ihr die Arbeit in Spanien und auch die Bewegungsfreiheit in Spanien. Anfang des Jahres wurde ihr nach Ablauf dieses Aufenthaltstitels dann sogenanntes "Papel blanco" gegeben. Damit kann man nicht mehr arbeiten und auch darf man nicht seine Region (Balearen) verlassen. Dies geschah, weil ihr erster Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Jetzt läuft der Widerspruch. Ich fürchte aber, so wie ich Widerspruchsverfahren kenne, dass es nichts wird. Ihre Tochter hat die spanische Geburtsurkunde, jedoch keine Staatsangehörigkeit. Gar keine, weil die Emiraten sie nicht anerkennen und Spanien auch nicht. Finde ich übrigens krass, dass das Kind von beiden Ländern einfach abgestoßen wird. Die einzige Möglichkeit wäre jetzt, dass sie über den Vater die kubanische Staatsangehörigkeit bekommt. Es könnte evtl klappen. Dann hätte die Kleine mindestens irgendwelchen Pass.

Den Aufenthaltstitel hat meine Verlobte, weil sie nach Emigration den Asylantrag gestellt hat. Sie ist nicht über ihr Kind hier in Europa. Den Pass in Emiraten kriegt sie höchstens, wenn sie zurück in ihr Land geht. Dort wurde aber schon eine Gefängnisstrafe nahgelegt. Das Problem war, dass sich ihr Ex-Freund politisch gegenüber von Emiraten geäußert hat und sowohl er als auch sie (neben der Tatsache, dass sie geflüchtet ist) von Emiraten quasi als "Kriminelle" betrachtet werden. Deswegen gibt ihr die arabische Botschaft auch keinen Pass.
Daher hat meine Verlobte nur diesen Aufenthaltstitel (Papel blanco) für Spanien, welcher sehr rudimentär ist und einen abgelaufen arabischen Pass. Arabischen Pass bekommt sie nur, wenn sie zurück geht. Dies bedeutet gleich Ausreisesperre und höchstwahrscheinlich sogar eine Gefängnisstrafe.
Das Kind hat nur die spanische Geburtsurkunde und evtl in diesem Jahr kubanische Papiere.
Für unsere Heirat in Spanien braucht sie aber einen gültigen Pass und noch die Ehefähigkeitsbescheinigung. Dies alles kriegt sie von Emiraten nicht. Ein Teufelskreis.
Marokaner und Latinos haben es in Spanien leichter, weil es zwischen den Ländern Vereinbarungen usw gibt. Eine Frau aus Emiraten ist dort ein Exot. Das Land ist kein Krisenland. Wenn sie aber in einem islamischen Land als Frau gelitten hat und geflüchtet ist, ist sie leider in Spanien völlig aufgeschmissen. Es gibt irgendwie keinen Schutz für sie und für ihr Kind. Und wenn ein anständiger deutscher Mann sie liebt und mit ihr eine Familie will, steht man trotzdem in einer Sackgasse. Mein Herz zerbricht für sie und für das Kind. Im schlimmsten Fall endet sie im arabischen Gefängnis und ihre Tochter mit kubanischen Pass in Spanien. Wir drei werden alle getrennt sein, und vor allem Mutter vom Kind.
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« Zuletzt geändert: 14.01.2024 um 20:16:34 von Alex5757 »  
 
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Antwort #8 - 14.01.2024 um 18:31:55
 
Alex5757 schrieb am 14.01.2024 um 15:31:34:
Vielen Dank für die Empfehlungen. Über die Situation weiß ich ziemlich genau, weil wir es schon mehrfach offen besprochen haben

na ja, damit weißt du nur was deine Freundin dir erzählt. Das kann richtig sein...kann aber auch nur falsche Information aus Unwissenheit sein...oder auch Wissentlich.
Am ende weißt du nicht wirklich etwas

Alex5757 schrieb am 14.01.2024 um 15:31:34:
Meine Versuche bei Behörden in Deutschland Infos zu beschaffen endeten immer mit dem Verwies auf Spanien: "sie sollen es halt machen".

Das ist ja auch richtig, weil Deutschland damit nichts zu tun hat

Alex5757 schrieb am 14.01.2024 um 15:31:34:
Ich fürchte aber, so wie ich Widerspruchsverfahren kenne, dass es nichts wird.

Wenn Spanien entscheidet, dass kein Asyl gegeben werden kann wird sich Deutschland darauf verlassen

Alex5757 schrieb am 14.01.2024 um 15:31:34:
Ihre Tochter hat die spanische Geburtsurkunde, jedoch keine Staatsangehörigkeit. Gar keine, weil die Emiraten sie nicht anerkennen und Spanien auch nicht. Finde ich übrigens krass, dass das Kind von beiden Ländern einfach abgestoßen wird. Die einzige Möglichkeit wäre jetzt, dass sie über den Vater die kubanische Staatsangehörigkeit bekommt. Es könnte evtl klappen. Dann hätte die Kleine mindestens irgendwelchen Pass.

Das ist logischerweise die einzig richtige Entschedung. Das Kind ist VAE (bekommt aber keinen Pass) und Kubanisch, muss also hier einen Pass beantragen. Dazu muss man die kubanischen Regularien kennen und der Vater muss mitspielen

Alex5757 schrieb am 14.01.2024 um 15:31:34:
Den Aufenthaltstitel hat meine Verlobte, weil sie nach Emigration den Asylantrag gestellt hat. Sie ist nicht über ihr Kind hier in Europa. Den Pass in Emiraten kriegt sie höchstens, wenn sie zurück in ihr Land geht. Dort wurde aber schon eine Gefängnisstrafe nahgelegt. Das Problem war, dass sich ihr Ex-Freund politisch gegenüber von Emiraten geäußert hat und sowohl er als auch sie (neben der Tatsache, dass sie geflüchtet ist) von Emiraten quasi als "Kriminelle" betrachtet werden. Deswegen gibt ihr die arabische Botschaft auch keinen Pass.

Das hilft euch alles nicht...man sollte dann versuchen, über den Anwalt etwas herauszubekommen und Notfalls, nach Einreise, in VAE einen Pass beantragen

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Antwort #9 - 14.01.2024 um 19:53:16
 
deerhunter schrieb am 14.01.2024 um 18:31:55:
Das Kind ist VAE (bekommt aber keinen Pass) und Kubanisch, muss also hier einen Pass beantragen.

Falls das jeweilige nationale Recht das so vorsieht.

Was gerade bei einem muslimischen Land mit einer unverheirateten Frau bei Geburt im Ausland nicht unbedingt vorausgesetzt werden kann.

Steht der kubanische Vater überhaupt in der Geburtsurkunde?
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Antwort #10 - 14.01.2024 um 22:16:46
 
Petersburger schrieb am 14.01.2024 um 19:53:16:
Falls das jeweilige nationale Recht das so vorsieht.

Das habe ich ja so geschrieben, wenn du meinen kompletten Satz zitierst hättest

Man muss hier sehen was machbar ist. VAE Pass möglicherweise / kubanischer Pass vermutlich eher...aber dazu haben wir zu wenig Fakten!
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Antwort #11 - 15.01.2024 um 15:35:27
 
deerhunter schrieb am 14.01.2024 um 22:16:46:
wenn du meinen kompletten Satz zitierst hättest

Habe ich.

Du hast im folgenden Satz nur die "kubanischen Regularien" genannt, als ob die VAE-StAng feststünde.
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Antwort #12 - 15.01.2024 um 16:02:23
 
Petersburger schrieb am 15.01.2024 um 15:35:27:
Du hast im folgenden Satz nur die "kubanischen Regularien" genannt, als ob die VAE-StAng feststünde. 


Nein, da haben wir aneinander vorbei geschrieben. Ich dachte eher, dass die VAE schwer wird, aber die Kubanische in Frage kommt. deshalb der Verweis auf die Kubanische!
Aber dafür brauchen wir Info´s über den Vater
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Antwort #13 - 15.01.2024 um 16:46:29
 
Du musst mehr Fakten liefern dass man hier was raten kann.

Das Kind ist 7 Jahre alt und es hat sich 7 Jahre lang weder Vater noch Mutter darum gekümmert, welche Staatsbürgerschaft das Kind hat? Oder sie kümmern sich seit 7 Jahren darum und kommen nicht vorwärts? Der Vater steht in der Geburtsurkunde? Lebt er noch in Spanien? Mit welchem Aufenthaltstitel? Kümmert er sich um das Kind? Hat er mal einen kubanischen Paß für das Kind beantragt? Ich habe mal ein bißchen im Internet gelesen, aber auf die Schnelle finde ich nicht eindeutig heraus, ob das Kind schon wegen des kubanischen Vaters kubanisch ist (oder ob es erst mal ein paar Monate dort gelebt haben muss um kubanisch zu sein). Wenn das Kind einen kubanischen Paß hätte könnte es möglicherweise beschleunigt die spanische Staatsangehörigkeit bekommen und somit EU-Bürger werden. Aber wenn da seit Jahren ein Anwalt mit Mutter und Tochter beschäftigt ist sollte das doch eigentlich schon lange geklärt sein.
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Antwort #14 - 15.01.2024 um 23:23:55
 
Danke für die Rückmeldungen. Der Vater ist in der Geburtsurkunde eingetragen. Die Eltern sind bei den Behörden wg der Staatsangehörigkeit des Kindes nicht vorangekommen. Jetzt gibt es jedoch seit ca. 1 Jahr eine neue Gesetzlage in Kuba, dass eben der Vater seine kubanische Staatsangehörigkeit an das Kind übertragen kann. Sie haben es erst vor kurzem erfahren und der Vater hat es auch vor. Danach gäbe es mindestens eine Perspektive, dass das Kind irgendwann mal auch spanische Papiere bekommt. Das alles betrifft jedoch die Mutter nicht. Sie hat aus diesen Verfahren keinen Vorteil im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht.
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