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Nächste Schritte? (Gelesen: 372 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung
LukaP
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: korea
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11.01.2024 um 15:39:21
 
Liebe alle,


ich habe vor kurzem einen Brief von der Einbürgerungsbehörde erhalten und freue mich sehr über die positive Nachricht.

...
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Einbürgerungen beabsichtigt sind. Die Gebühr für Einbürgerungen beträgt gem. § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ni der derzeit geltenden Fassung 255,- Euro pro Antragsteller bzw. 51,- Euro für miteinzubür- gernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte. Daher wird die Gebühr mi vorliegenden Fall auf insgesamt 663,- Euro festgesetzt.
Da Sie zur Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages bereits einen Betrag in gleicher Höhe geleistet haben, sind die entstandenen Kosten beglichen. Ihre Einbürgerungsurkun- den werde ich ausfertigen und an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder den Kreisausschuss Ihres Landkreises übersenden. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht
über den Termin zur Aushändigung der Urkunde/n. Bis dahin bitte ich von Rückfragen abzuse- hen.
Die Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Eine Aushändigung erfolgt nicht, wenn Tatsachen bekannt werden, die einer Einbürgerung entgegenstehen.
...

Ich frage mich nun, welche weiteren Schritte und Verfahrensschritte noch vor mir liegen, bevor die Einbürgerung abgeschlossen ist. Könnt ihr mir mehr darüber erzählen, was als Nächstes passieren wird?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und freue mich auf eure Rückmeldungen!

Beste Grüße
Luk
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.126
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2024 um 15:53:48
 
Glückwunsch!
In dem Schreiben steht doch alles drinnen.
LukaP schrieb am 11.01.2024 um 15:39:21:
hre Einbürgerungsurkun- den werde ich ausfertigen und an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder den Kreisausschuss Ihres Landkreises übersenden. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht über den Termin zur Aushändigung der Urkunde/n. Bis dahin bitte ich von Rückfragen abzuse- hen.

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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 216

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 11.01.2024 um 16:09:24
 
Du kriegst nochmal Post, mit einem Termin.
Da gehst du hin und wenn sich bei dir in der Zeit nichts verändert hat was gegen eine Einbürgerung spricht, wirst du dann eingebürgert
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