Deine Frage zeichnet sich leider nicht durch Klarheit aus.
Beschäftigung ist Anstellung und Bezahlung im Inland.
Nun soll doch aber beides im UK bleiben, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
Erwerbstätigkeit dagegen ist alles, was üblicherweise gegen Entgelt geleistet wird.
Solange die Frage nicht klar ist, sollte man die BA fragen, ob das Vorhaben als Geschäftsreise i.S.d. § 16
BeschV betrachtet wird - dann wäre das Ganze aufgrund § 30
BeschV keine Beschäftigung i.S.d.
AufenthG und bedürfte auch keines Visums - oder ob es tatsächlich ein Personalaustausch i.S.d.§ 10
BeschV ist.
Das wäre dann aber Beschäftigung - und dazu siehe oben.
Für die Frage an die BA sollte man dann detaillierter beschreiben, worum es geht, welche besonderen Qualifikationen oder projektrelevanten Spezialkenntnisse die Mitarbeiterin hat usf. Dann kommen ggf. auch andere Regelungen der
BeschV in Frage.