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Prozekostenhilfeantrag nach Scheidung (Gelesen: 1.496 mal)
Ghustion
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Prozekostenhilfeantrag nach Scheidung
20.12.2023 um 01:47:49
 
Hi,

brauche dringend Hilfe fuer eine freundin die sich vor kurzen von ihrem deutchen Ehemann scheiden ließ und jetzt einen Prozekostenhilfeantrag-Antrag ausfuellen muss. Sie lebt nicht mehr in Deutschland und hat hier auch nur kurzweilig gelebt. Ich hab selber leider keine Ahnung wie man so was ausfuellt und was fuer Angaben man genau machen muss, insbesondere bei ihrer ungewoehnlichen Lebenssituation. z.B Einkommen: sie hat keinen Beruf und bekommt von ihrem Staat monalich eine Behindertenrente ausgezahlt. Oder Rechtsschutzversicherung: Ich habe keine Ahnung was da rein soll, eine deutsche RsV hat sie jedenfalls nicht.

Ich bin der einzige den sie fragen kann, deswegen wende ich mich an euch.

Kann mir jemand von euch bitte helfen?

leider nur 3 Anhaenge moeglich, hab noch einen vierten screenshot.




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deerhunter
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Antwort #1 - 20.12.2023 um 09:50:30
 
Das dürfte nicht mehr möglich sein. Wer eine PKH beantragt, nachdem ein Urteil bereits erfolgt ist, geht leer aus

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-rueckwirkende-prozesskosten...
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« Zuletzt geändert: 21.12.2023 um 08:33:17 von Daddy » 
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lottchen
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Antwort #2 - 20.12.2023 um 09:57:08
 
Ghustion schrieb am 20.12.2023 um 01:47:49:
Hilfe fuer eine freundin die sich vor kurzen von ihrem deutchen Ehemann scheiden ließ und jetzt einen Prozekostenhilfeantrag-Antrag ausfuellen muss

Warum muss sie? Wurde sie dazu aufgefordert? Es geht um die Kosten für ihren Anwalt, der sie bei der Scheidung vertreten hatte (die Scheidung ist tatsächlich bereits rechtskräftig?)? Oder geht es um was anderes?
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Aras
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Antwort #3 - 20.12.2023 um 10:08:05
 
@deerhunter

Kommt drauf an. An die Vergütung wäre das erste was ein Anwalt denken würde. Und der Scheidungsantrag bräuchte einen Anwalt.

Also die Geschichte ist noch etwas krummig. Es kann auch sehr gut sein, dass das Gericht die Kosten aufgeteilt hat, und nun von der Frau die hälftige PKH Kosten, durch den PKH Antrag des Mannes,  eintreiben möchte. Darum wollen die wohl die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit diesem Formular (ist kein Antrag) bei der Frau abklopfen.

Das Formular an sich ist nicht so schwer auszufüllen. Es ist nur ein Formular. Zumal deine Freundin es auch unterschreiben müsste.

Ich würde ja eher dazu raten nach "Ausfüllhilfe Prozesskosten" zu googeln.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 20.12.2023 um 10:42:49
 
Das Gericht teilt im Kostenfestsetzungsbeschluß die Gerichtskosten auf beide Parteien auf. Dass auch die Anwaltskosten wäre mir neu. Jeder bezahlt doch den Anwalt, den er gedungen hat. Vielleicht ist das bei PKH anders.

Hatte die Frau einen eigenen Anwalt? Oder hat der Mann mit seinem Anwalt die Scheidung beantragt und die Frau hat nur ohne Anwalt zugestimmt? Alle im Thema aufgeworfenen Fragen sollte der TE mal an die Frau weitergeben und die Antworten hier einstellen. Dann kann man eher was Vernünftiges raten.
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Ghustion
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Antwort #5 - 20.12.2023 um 15:06:35
 
lottchen schrieb am 20.12.2023 um 09:57:08:
die Scheidung ist tatsächlich bereits rechtskräftig?


Die Scheidung wurde vor etwa 2 Wochen rechtskraeftig, Sie war auch bei der muendlichen Verhandlung nicht anwesend, wie gesagt sie lebt seit Jahren nicht mehr in Deutschland.

lottchen schrieb am 20.12.2023 um 10:42:49:
Hatte die Frau einen eigenen Anwalt? Oder hat der Mann mit seinem Anwalt die Scheidung beantragt und die Frau hat nur ohne Anwalt zugestimmt?


Ich glaube zweiteres.


Aras schrieb am 20.12.2023 um 10:08:05:
Das Formular an sich ist nicht so schwer auszufüllen


Kann mir jemand sagen was man eintragen muss wenn sie keinen job hat und lediglich eine monatliche behindertenrente von ihrem Staat bekommt? (Krankengeld?) Wohnkosten hat sie auch nicht weil sie bei ihren Eltern lebt, ist das richtig? (sie zahlt keine Miete).
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Aras
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Antwort #6 - 20.12.2023 um 15:30:51
 
Behindertenrente ist Rente.
Und ja gibt keine Wohnkosten. Sollte aber imho klargestellt werden dass sie bei den Eltern kostenfrei wohnt. Sonst gehen die ggf. Vom Eigenheim aus.

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Ghustion
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #7 - 20.12.2023 um 16:01:17
 
Aras schrieb am 20.12.2023 um 15:30:51:
Behindertenrente ist Rente.
Und ja gibt keine Wohnkosten. Sollte aber imho klargestellt werden dass sie bei den Eltern kostenfrei wohnt. Sonst gehen die ggf. Vom Eigenheim aus.


Danke soweit, also nicht "Kankengeld" sondern "Rente/Pension" ankreuzen? Sie kriegt monatlich Geld fuer "disability".

Wo/wie soll man das mit den Wohnkosten klarstellen. Auf dem Formular ist kein Feld vorgesehen dafuer. Einfach irgendwo bei den Wohnkosten reinschreiben?
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Aras
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Antwort #8 - 20.12.2023 um 18:19:10
 
Ja einfach reinschreiben. Am Rand z.B.
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