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Integrationskurspflicht trotz deutsches Baby? (Gelesen: 953 mal)
BlaueQualle
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30.11.2023 um 17:34:26
 
Meine Frau aus den Philippinen hat nun vor einer Woche endlich ihren Aufenthaltstitel bekommen. Aber nur gleichzeitig mit Pflicht zum Integrationskurs. Da soll sie sich innerhalb von 4 Wochen anmelden. Sind wohl 600 Stunden.

Meine Frau lernt aber zusammen mit anderen Filipinas Deutsch online.
Darf sie das nicht so weiter machen? Muss sie wirklich an dem Integrationskurs teilnehmen obwohl sie ein 10 monate altes deutsches Baby mit mir hat?

Unser Baby ist sehr auf Mama fixiert. Sie stillt auch noch. So 2-3 Stunden schaffe ich je nach seiner Laune mit ihm. Danach schreit er nur noch nach Mama. Einschlafen geht auch nicht ohne Mama. Er schreit so lange bis er schon anfängt zu zittern und irgendwann die Mama kommt.
Wie gesagt, manchmal sind so 2-3 Stunden kein Problem. Aber wenn er Mama will, dann geht nichts mehr.

Von daher wäre es derzeit nicht so optimal wenn sie jeden Tag mehrere Stunden vom Baby weg ist.

Und noch eine Frage. Mal angenommen sie macht den Kurs doch. Was ist mit unseren bereits gebuchten Flügen zu den Philippinen im März nächstes Jahr? Wir wären dann 4 Wochen weg.
Darf sie das oder gibt's dann ärger? Habe gehört sie darf nur 1-2 Wochen fehlen. Aber die Reise steht schon länger fest und sie muss auch ihren anderen Sohn auf den Philippinen besuchen. Sie war seit fast 2 Jahren nicht zuhause.

Vielleicht könnt ihr uns da ja ein paar Tipps geben.
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lottchen
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Antwort #1 - 30.11.2023 um 17:49:21
 
Mal abgesehen davon dass man ein Baby auch daran gewöhnen sollte mal ohne Mama auszukommen - solange das Kind so klein ist kann man mit dieser Begründung (Kind zu klein, es wird online gelernt) auch einen Antrag stellen, die Verpflichtung aufzuheben bzw. zeitlich nach hinten zu schieben um z.B. 1 Jahr (oder was in Euren Lebensplan passt).

Wenn sie einen Sprachkurs bei der VHS macht - die haben während der Schulferien auch zu. Und März sind oft Winterferien (je nach Bundesland).
Habt Ihr Euch überhaupt schon mal erkundigt, wann die nächsten Kurse stattfinden und ob da noch Plätze frei sind?
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SimonB
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Antwort #2 - 30.11.2023 um 18:57:34
 
BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 17:34:26:
Da soll sie sich innerhalb von 4 Wochen anmelden.

Das dürfte doch kein Problem sein. Anmelden, die Anmeldung bestätigen lassen, abheften.
Sie darf trotzdem weiter online deutsch lernen.
BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 17:34:26:
Von daher wäre es derzeit nicht so optimal wenn sie jeden Tag mehrere Stunden vom Baby weg ist.
Davon ist  auch nicht die Rede.

BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 17:34:26:
Vielleicht könnt ihr uns da ja ein paar Tipps geben.

Deine Frau soll sich jetzt erstmal anmelden. Mehr hat sie vorerst nicht zu tun. Mehr verlangt die ABH nicht.
Bis März ergibt sich vieles.




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deerhunter
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Antwort #3 - 30.11.2023 um 20:02:31
 
BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 17:34:26:
Meine Frau lernt aber zusammen mit anderen Filipinas Deutsch online.
Darf sie das nicht so weiter machen?

Doch, das darf sie so weiter machen...neben dem Integrationskurs


BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 17:34:26:
Muss sie wirklich an dem Integrationskurs teilnehmen obwohl sie ein 10 monate altes deutsches Baby mit mir hat?

Ja, muss sie. Da du ja nicht arbeiten gehst, kannst du in dieser Zeit auf das Baby aufpassen

BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 17:34:26:
Was ist mit unseren bereits gebuchten Flügen zu den Philippinen im März nächstes Jahr? Wir wären dann 4 Wochen weg.
Darf sie das oder gibt's dann ärger? Habe gehört sie darf nur 1-2 Wochen fehlen. Aber die Reise steht schon länger fest und sie muss auch ihren anderen Sohn auf den Philippinen besuchen. Sie war seit fast 2 Jahren nicht zuhause.

Wenn Sie fehlt, dann erfüllt sie den Kurs nicht! Da sie ja, meines Wissens auch Bürgergeld bekommt, wäre das vermutlich ein Verstoß gegen die Vorschriften...und könnte den Verlust des BG bedeuten! Denn der Integrationskurs stellt i.d.R. eine "Pflichtveranstaltung" dar und da kann man nicht wegfliegen!

Man müsste sich das vermutlich im Vorfeld vom Jobcenter, vom Integrationskursträger und von der ABH genehmigen lassen
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BlaueQualle
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Antwort #4 - 30.11.2023 um 23:39:36
 
Den Flug verfallen lassen können wir schonmal nicht.
Und sie kann ja nicht ewig von ihrer Familie weg bleiben. Sie hat immerhin noch einen anderen Sohn der wichtiger ist als irgendein Integrationskurs. Klar verstehe ich, dass es wichtig ist Deutschland zu lernen. Aber es ist ja nicht so, dass der Kurs Lebensnotwendig ist. Vorallem, da wir in den nächsten 2 Jahren vielleicht sowieso dauerhaft in die Niederlande oder Irland ziehen wollen. Wir beide wollen auf Dauer keine Sozialleistungen mehr beziehen. Es gibt zb eine Organisation in Irland die Menschen mit Autismus (wie mich) im Berufsleben unterstützt und damit hätte ich zumindet schonmal eine Chance dort. Ich war erste letztens alleine in Irland zu einem Gespräch bei denen. Und meine Frau und ich mögen Irland und würden gerne in Zukunft dort wohnen wo dann auch unser Sohn irgendwann zur Schule gehen soll. Dann braucht meine Frau die Deutschkentnisse sowieso nicht mehr besonders.

All das ist aber jetzt erstmal egal, denn es geht ja um jetzt. Und die Integrationspflicht ist jetzt nunmal da.
Kann man denn zumindest wie lottchen schon geschrieben hat die Pflicht um 1 Jahr verschieben? Dann würde sie den Kurs 1 Jahr später machen.

Und wo beantrage ich sowas?
Einfach erstmal eine Email and die Ausländerbehörde schicken und fragen ob man es um 1 Jahr verschieben kann.

Oder zumindest 6 Monate. Vor der Reise auf die Philippinen wäre immerhin sehr schlecht. Wir müssen die 4 wöchige Reise aufjedenfall antreten.
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deerhunter
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Antwort #5 - 01.12.2023 um 07:24:06
 
Ist die reise denn vom Jobcenter genehmigt? Aber was sollen wir dir raten, du machst am Ende eh was du willst!

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Puncherfaust
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Antwort #6 - 01.12.2023 um 07:49:56
 
BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 17:34:26:
Was ist mit unseren bereits gebuchten Flügen zu den Philippinen im März nächstes Jahr? Wir wären dann 4 Wochen weg.
Darf sie das oder gibt's dann ärger? Habe gehört sie darf nur 1-2 Wochen fehlen. Aber die Reise steht schon länger fest und sie muss auch ihren anderen Sohn auf den Philippinen besuchen. Sie war seit fast 2 Jahren nicht zuhause.


Sowas sollte man vorher klären, bevor man irgendwas bucht. Gerade wenn man eigentlich schon kein Geld für sowas hat und die Reise unzumutbar ist. Du brauchst die Genehmigung vom Jobcenter/Sozialamt für diese Reise.

Lasst ihr dem Sohn denn wenigstens vorher das Visum beantragen, damit er evtl. direkt mitkommen kann, wenn ihr zurückfliegt?

Das mit dem Integrationskurs klärst du mit der ABH. Der Besuch kann wegen der Betreuung von Kleinkindern (unter 3 Jahre) unzumutbar sein. Da du aber selber auch aufs Kind aufpassen könntest würde ich da keine guten Chancen ausrechnen. Aber da das jede ABH irgendwie anders regelt weiß man nie.

Mal ganz davon ab, dass es schon sinnvoll ist den Kurs zu machen. Da gibt es dann auch alle Bescheinigungen die sie später für eine NE/Einbürgerung braucht. Und im Alltag soll Deutsch sprechen in Deutschland auch ganz nützlich sein. Falls die eventuelle Pläne vielleicht in Zukunft dann möglicherweise doch nicht aufgehen sollten.
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roseforest
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Antwort #7 - 01.12.2023 um 10:10:39
 
Naja der AT wird ihr wohl kaum wieder weggenommen wenn sie ein D Kind hat und rechtzeitig Verlängerung beantragt.
Selbst wenn sie nie den Kurs besucht ..

Wie hier schon geschrieben wurde geht es mE doch eher um Sanktionen wegen dem Bürgergeld - denke da ist hier eher das falsche Forum oder ?
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Antwort #8 - 01.12.2023 um 10:26:41
 
Naja, ganz theoretisch geht es schon gem. § 8 Abs. 3 S. 4 AufenthG.

Andere unangenehme Folgen wären aber auch zunächst ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch bei der nächsten Verlängerung und danach ein Bußgeld bis zu 1.000 €, nur noch verkürzte Verlängerungen (6 Monate) und evtl. Durchsetzung der Verpflichtung durch Verwaltungszwang (Zwangsgeld)

Sollte er also schon abklären.

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SimonB
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Antwort #9 - 01.12.2023 um 10:58:34
 
deerhunter schrieb am 30.11.2023 um 20:02:31:
Ja, muss sie. 

Das ist richtig. Allerdings weiß heute niemand, wann und wo ein Integrationskurs für das geforderte Sprachlevel beginnt.
Es wird zunächst die Anmeldung dort gefordert, weil es eben eine Pflicht zur Teilnahme gibt, allerdings nicht sofort und erst recht nicht sofort wegen eines Kleinstkindes.
deerhunter schrieb am 30.11.2023 um 20:02:31:
Wenn Sie fehlt, dann erfüllt sie den Kurs nicht! 

Viele Anbieter haben das sog. Rotationsprinzip, man kann also jederzeit einsteigen und auch Pausen machen. Die 600 Std. sind nicht in einen Zeitrahmen von-bis gepresst.
Wer als Teilnehmer mal länger krank ist, geht auch nicht zum Kurs.

Wenn man Bürgergeld bezieht, sind max 3 Wochen Ortsabwesenheit nach vorheriger Zustimmung des JC  zulässig.
Was die Zuständigen im JC entscheiden, wenn es wegen wichtiger familiärer Angelegenheiten um 1 Woche mehr geht, wird man dann schon erfahren.
Bis März ist noch viel Zeit und viel kann passieren, wozu soll man jetzt schon?

BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 23:39:36:
Und wo beantrage ich sowas?

Was denn? Es wird zunächst die Anmeldung zum Kurs gefordert. Dort kann man erklären, dass man ein Kind von x Monaten hat und...das genügt zunächst.
Es wartet also kein Kursanbieter unbedingt auf deine Frau. Liest du eigentlich die Antworten hier?

Wenn ihr mal eben auf die Phils für 4 Wochen fliegt und evtl. dort soviel zu tun habt wegen des zurückgelassenen Kindes und jetzt schon überlegt, ob es doch besser wäre in Irland- und sie dann  deutsch  eh nicht braucht-
dann kann ich nur sagen: Ihr macht das schon, ihr wisst alles bereits, was ihr nicht wollt, findet das, was D macht, bietet und auch verlangt, sowieso nicht richtig.
Ich denke, ihr braucht offensichtlich keine Hinweise vom Forum. weinend


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Antwort #10 - 01.12.2023 um 11:06:37
 
roseforest schrieb am 01.12.2023 um 10:10:39:
Naja der AT wird ihr wohl kaum wieder weggenommen wenn sie ein D Kind hat und rechtzeitig Verlängerung beantragt.
Selbst wenn sie nie den Kurs besucht ..

Wie hier schon geschrieben wurde geht es mE doch eher um Sanktionen wegen dem Bürgergeld - denke da ist hier eher das falsche Forum oder ?


Da sie ja bereits bisher gegen alle Gesetze verstoßen hat und nur über Anwalt / Gericht ihre AE bekam und noch ein Visum für das andere Kind bekommen möchte, ohne jegliche finanzielle Mittel nachweisen zu können, würde ich nicht immer gegen die ABH kämpfen! MAn wird diese noch brauchen und das ganz massiv!

Zitat:
Das ist richtig. Allerdings weiß heute niemand, wann und wo ein Integrationskurs für das geforderte Sprachlevel beginnt.
Es wird zunächst die Anmeldung dort gefordert, weil es eben eine Pflicht zur Teilnahme gibt, allerdings nicht sofort und erst recht nicht sofort wegen eines Kleinstkindes

Na ja, sie hat ja nicht mal A1 und da gibt es recht simpel Kurse für in einer Stadt....dazu hat das Kind einen Vater, der keiner Arbeit nachgeht und entsprechend auf das Kind aufpassen kann

Zitat:
Viele Anbieter haben das sog. Rotationsprinzip, man kann also jederzeit einsteigen und auch Pausen machen. Die 600 Std. sind nicht in einen Zeitrahmen von-bis gepresst.

Ok, in meiner Gegend gibt es nur komplette Kurse...und sie muss ja bei A1 anfangen

Zitat:
Wenn man Bürgergeld bezieht, sind max 3 Wochen Ortsabwesenheit nach vorheriger Zustimmung des JC  zulässig.
Was die Zuständigen im JC entscheiden, wenn es wegen wichtiger familiärer Angelegenheiten um 1 Woche mehr geht, wird man dann schon erfahren.
Bis März ist noch viel Zeit und viel kann passieren, wozu soll man jetzt schon?

Wenn man aber eh kein Geld hat, sollte man das mit dem Jobcenter klären bevor man Flüge bucht

Zitat:
Wenn ihr mal eben auf die Phils für 4 Wochen fliegt und evtl. dort soviel zu tun habt wegen des zurückgelassenen Kindes und jetzt schon überlegt, ob es doch besser wäre in Irland- und sie dann  deutsch  eh nicht braucht-
dann kann ich nur sagen: Ihr macht das schon, ihr wisst alles bereits, was ihr nicht wollt, findet das, was D macht, bietet und auch verlangt, sowieso nicht richtig.
Ich denke, ihr braucht offensichtlich keine Hinweise vom Forum. weinend

Hier stimme ich dir vollumfänglich zu

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deathstriker6666
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.12.2023 um 09:04:00
 
BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 23:39:36:
Sie hat immerhin noch einen anderen Sohn der wichtiger ist als irgendein Integrationskurs.

Das ist nicht IRGENDEIN Integrationskurs, sondern der nach Deutschland rein!!

Du glaubst wohl dass alle nach deiner Pfeife zu tanzen hätten.
Dem ist aber nicht so - Autismus hin oder her.

Nach gegebenem deutschem Recht wird hier verfahren werden und das ist auch gut so.

BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 23:39:36:
Den Flug verfallen lassen können wir schonmal nicht.

Deutschland richtet sich aber nicht nach deinen Flugbuchungen, sondern du richtest dich nach deutschem Recht - eine andere Wahl hast du nicht.

BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 23:39:36:
Aber es ist ja nicht so, dass der Kurs Lebensnotwendig ist.

Für's dauerhafte Hierbleiben sehr wohl.

BlaueQualle schrieb am 30.11.2023 um 23:39:36:
da wir in den nächsten 2 Jahren vielleicht sowieso dauerhaft in die Niederlande oder Irland ziehen wollen.

Na dann viel Glück mit den dortigen Einwanderungsgesetzen - wenn du es in Deutschland schon nicht hinkriegst dann sehe ich für diesen Plan schwarz, aber das ist nur meine Ansicht.

roseforest schrieb am 01.12.2023 um 10:10:39:
denke da ist hier eher das falsche Forum oder ? 

Bitte nicht im Philippinen-Forum, dort haben wir von dem Kerl schon genug gesehen und teilgehabt....
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