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ehescheidung (Gelesen: 712 mal)
dolo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
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29.11.2023 um 02:42:54
 
Sehr geehrte Leser/in,
ich wollte Sie um einige Informationen bitten. Ich bin ein Mädchen albanischer Herkunft. Im Juni 2021 kam ich mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland( mein Mann ist auch von Albanien aber wohnt in Deutschland seit 4 Jahre ). In dieser Zeit habe ich den Deutschkurs abgeschlossen und das B2-Niveau erreicht. Mittlerweile bin ich auch Vollzeit  berufstätig und habe ich noch ein Minijob ( circa 2500€ Monatlich netto). Ich habe hier meinen Bachelor-Abschluss anerkannt und zwar im Fachbereich Betriebswirtschafts. Jetzt beginne ich eine neue Stelle in meine Beruf , als Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung. Leider funktioniert die Beziehung nicht mehr und wir haben seit einem Jahr viele Probleme. Ich dachte, dass die Dinge behoben würden, aber nein, es wird immer schlimmer. Wir streiten und streiten viel, wir haben kein Verständnis, die Situation spitzt sich zu Beleidigungen und psychischem Druck zu. Wir können nicht mehr in die gleiche Wohnung leben.  Aber jetzt habe ich nicht viele Informationen darüber, was ich tun und wie ich die Situation lösen kann. Ich möchte nicht gehen, weil ich hier Zeit investiert und versucht habe, mich zu integrieren. Was passiert, wenn ich mit dem Trennungsverfahren beginne? Habe ich das Recht, den Titel der Aufenthaltserlaubnis zu ändern? Für eine Antwort Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Zwinkernd
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.11.2023 um 08:02:32
 
dolo schrieb am 29.11.2023 um 02:42:54:
Habe ich das Recht, den Titel der Aufenthaltserlaubnis zu ändern? 

Das Recht nicht, aber eine gute Chance! Wenn der LU gesichert ist und da aktuell "Fachkräfte" gesucht werden, sollte es kein Problem sein eine AE zu bekommen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.11.2023 um 11:25:52
 
deerhunter schrieb am 29.11.2023 um 08:02:32:
Das Recht nicht, aber eine gute Chance! Wenn der LU gesichert ist und da aktuell "Fachkräfte" gesucht werden, sollte es kein Problem sein eine AE zu bekommen


Und wegen Deiner albanischen Staatsangehörigkeit musst Du nicht mal "Fachkraft" sein, sondern jede Beschäftigung wird als Grund für eine Aufenthaltserlaubnis anerkannt. Also: Du hast nicht gute, sondern sehr gute Chancen.

Mit Beginn des Trennungsjahres (eine Ummeldung wird der Ausländerbehörde gemeldet) passiert vermutlich gar nichts, weil die Ausländerbehörde überlastet ist und nur für wichtige Sachen Zeit hat. Vielleicht bekommst Du ein paar Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels einen Brief, dass der Aufenthaltstitel für die Ehe nicht verlängert werden kann und Du Stellung dazu nehmen sollst. Dann schickst Du eine Antwort, dass Du gerne einen Aufenthaltstitel für die Arbeit haben möchtest, legst eine Kopie von Deinem Arbeitsvertrag und vielleicht auch eine Kopie der letzten Lohnabrechnung bei und schickst das als Brief zurück.
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dolo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
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Antwort #3 - 29.11.2023 um 12:05:31
 
Im Moment kann ich in meinem neuen Job, der im Dezember beginnt, den für die Blue Card erforderlichen Mindestjahresbruttobetrag (der Stand November liegt bei ca. 39.000 Euro brutto) nicht erreichen. Denn ich bin ein Anfänger in diesem Beruf in Deutschland. Kann ich als qualifizierte Person weiterarbeiten, wenn ich ein einfaches Arbeitsvisum erhalte?
Meine aktuelle Aufenthaltserlaubnis läuft bis Juni 2024 und im Juni 2021 habe ich mich hier im Deutschland erste mal angemeldet. Das Gesetz sieht vor, dass ich nach dreijährigem Aufenthalt das Recht habe, unabhängig von meinem Partner ein Visum zu erhalten. Wenn wir unseren Wohnort wechseln und getrennt leben, wäre es dann besser, die Ausländerbehörde vorher zu benachrichtigen?Änderung:
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.11.2023 um 13:17:58
 
Du ziehst jetzt aus, nimmst Dir eine eigene Wohnung und arbeitest normal weiter. Vielleicht meldet sich die ABH dann bei Dir, vielleicht nicht. Wenn Deine AE im Juni endet müsstest Du je nach Stadt 1 oder 2 oder 3 Monate rechtzeitig vorher einen Termin buchen für die Verlängerung/Neubeantragung Deiner AE. Du benötigst keine Blue Card, ein "normaler" Job reicht auch. 
Verlängert werden kann die bisherige AE dann nicht mehr, da Du ja vermutlich eine AE als Ehefrau hast (welcher Paragraf steht auf Deiner AE drauf?), also beantragst Du eine AE zum Arbeiten (nach einem anderen Paragrafen).
Ein Visum musst Du nicht beantragen, Du bist ja bereits in D. Und ausreisen musst Du auch nicht. Sobald Du einen Antrag auf eine neue AE gestellt hast gilt bis zur Entscheidung Deine alte AE weiter.   
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dolo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
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Antwort #5 - 29.11.2023 um 20:04:04
 
Meine aktuelle Aufenthaltserlaubnis lautet Aufenthaltserlaubnis Anmerkungen 30 Erwerbstatigkeit Erlaubt.  Smiley
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reinhard
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Antwort #6 - 29.11.2023 um 21:55:34
 
Damit hast Du gute Chancen.

Melde Dich aber gerne hier, wenn was passiert: Post von der Ausländerbehörde oder nahender Termin für den Antrag auf die neue Aufenthaltserlaubnis.
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dolo
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Antwort #7 - 30.11.2023 um 00:33:33
 
ja, gerne. Vielen Danke Smiley
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