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Visum Familienzusammenführung (Gelesen: 655 mal)
Doba
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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27.11.2023 um 19:35:24
 
Guten Abend,

Meine Frau hat nun das Visum zur Familienzusammenführung erhalten um mit mir in Deutschland zu leben sie lebt in Lima. Allerdings würde sie bevor sie ausreist noch ein paar Dinge erledigen. Dieses Visum ist 3 Monate gültig. Nehmen wir mal an sie reist im 3. Monat mit diesem Visum nach Deutschland ein. Meine Frage ist folgende, wenn das Visum abgelaufen ist ist sie dann Ausreisepflichtig ? Sollte sie so schnell wie möglich einreisen das genügend Zeit besteht um bei der Ausländerbehörde den Aufenthalt zu beantragen oder wie läuft das?

Ich danke euch vom Herzen für eure Antworten

Grüße Doba Durchgedreht
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Petersburger
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Beiträge: 6.498

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.11.2023 um 19:46:54
 
Wenn das Visum abgelaufen ist, ist sie tatsächlich ausreisepflichtig.

Falls sie jedoch vor Visumablauf einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellt - schlimmstenfalls formlos mit der Ansage "fristwahrend" unter Zeugen in den Behördenbriefkasten eingeworfen - dann gilt nach § 81 Abs. 4 AufenthG der Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der ABH über den AE-Antrag fort.

Kein Vorgehen, mit dem man es sich selbst und der Behörde leichter macht, aber absolut gesetzeskonform.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.308
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.11.2023 um 22:57:59
 
Wie läuft das in Eurer Stadt? Kannst Du jetzt schon einen Termin für Deine Frau bei der Ausländerbehörde für in 3 Monaten buchen? Das wäre am Einfachsten. Aber wie schon geschrieben ist es am Wichtigsten, dass Deine Frau innerhalb der Visumsdauer einreist UND eine AE beantragt. Wie auch immer.
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