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Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind (Gelesen: 483 mal)
ABC27
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i4a rocks!


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05.11.2023 um 19:42:56
 
Hallo zusammen,

meine Partnerin/Freundin in Uganda hat letzten Juli unsere gemeinsame Tochter zur Welt gebracht. Sie war letztes Jahr 2 Wochen in Deutschland, wo es nun mal geschehen ist und ich hab sie im Juni 1 Woche in Uganda besucht.

Die Geburtsurkunde unserer Tochter wird die nächsten Tage fertig sein und dann wollen wir uns um die Vaterschaftsanerkennung und danach um das nationale Visum ihrerseits kümmern.

Meine Freundin weiß, dass der Prozess für das nationale Visum doch recht lange Zeit in Anspruch nehmen wird und unsere Tochter und natürlich auch sie den Papa (wieder)sehen möchte. Wir haben uns gedacht das wir uns im Dezember wieder treffen könnten.

Beim letztem Mal wurde das Visum erst abgelehnt wegen fehlender Rückkehrbereitschaft und durch Einschalten eines Anwalts im Eilverfahren(keine Woche)danach doch genehmigt. In diesem Fall sind meine Zweifel ob die Botschaft das Visum für meine Tochter und Partnerin genehmigen würde. Immerhin arbeitet sie nicht, ist nur zuhause wegen dem Kind und Geld bekommt sie von mir. Seht ihr in diesem Fall eine Chance, dass ein Schengen Visum für meine beiden Mädels für 3-4 Wochen Besuch genehmigt werden könnte oder ist das eher chancenlos? Bzw. anderen Rat oder Meinungen?

Klar könnte ich auch sie in Uganda besuchen, was aber schon etwas unpraktischer wäre. Ich müsste Urlaub verbrauchen, in Uganda gibt es natürlich auch gewisse Krankheiten und Risiken, die es hier nicht gibt. Dort wären wir fast nur in ihrem Haus, weil unsere Tochter in diesem Alter noch etwas schwierig ist. Hier in Deutschland könnten auch mal meine Eltern auf das Baby aufpassen, damit ich und meine Partnerin mal Stunden für uns hätten Zwinkernd. Im Allgemeinen weniger Möglichkeiten und Privatsphäre als hier, weil es die Situation in ihrem Zuhause nicht anders erlaubt. Wenn sie herkommen würde, könnte ich mir auch die Urlaubstage sparen.

Aber im Großen und Ganzen finden wir es wichtig, dass das Kind auch eine Haut zu Haut Bindung zum Vater(also zu mr) aufbauen kann und mich nicht nur durch Bild und Video sieht.
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reinhard
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Antwort #1 - 05.11.2023 um 20:16:58
 
Über das Visum entscheidet die Botschaft.

Eine Umfrage im Forum hilft Dir nicht.

Sie sollte die wichtigen Sachen (Geburtsurkunde, Pass für das Kind, Visumantrag für sich selbst) als Schwerpunkt betreiben, einen Antrag auf Besuchsvisum kann sie stellen. Die Botschaft könnte auf die Idee kommen, dass sie damit das richtige Verfahren nur umgehen, also hier bleiben will.
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ABC27
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Antwort #2 - 05.11.2023 um 21:15:48
 
reinhard schrieb am 05.11.2023 um 20:16:58:
Eine Umfrage im Forum hilft Dir nicht.

Wenn es hier im Forum schon Fälle/Personen mit dieser Konstellation gab und diese ein Visum erfolgreich beantragt haben, können diese durchaus Ratschläge und Tipps geben, wie man die Zweifel der Botschaft eventuell senken könnte. Das war mein Gedanke dahinter.

reinhard schrieb am 05.11.2023 um 20:16:58:
Sie sollte die wichtigen Sachen (Geburtsurkunde, Pass für das Kind, Visumantrag für sich selbst) als Schwerpunkt betreiben, einen Antrag auf Besuchsvisum kann sie stellen. Die Botschaft könnte auf die Idee kommen, dass sie damit das richtige Verfahren nur umgehen, also hier bleiben will.


Und eine unterzeichnete Erklärung, dass wir damit nur eine engere Bindung zwischen Vater, Mutter und Kind beabsichtigten, würde die Botschaft eher nicht beschwichtigen. Als sie damals zu Besuch kam hat uns der Anwalt geraten jeweils eine Erklärung zu schreiben und zu unterzeichnen, dass wir keine Blitzhochzeit in Deutschland planen.

reinhard schrieb am 05.11.2023 um 20:16:58:
Die Botschaft könnte auf die Idee kommen, dass sie damit das richtige Verfahren nur umgehen, also hier bleiben will.

Wobei ich das eher nicht nachvollziehen kann. Es gibt doch gar keine Möglichkeit wie sie das durch einen Aufenthalt in Deutschland umgehen könnte.
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