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Beitrag begonnen von ABC27 am 05.11.2023 um 19:42:56

Titel: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von ABC27 am 05.11.2023 um 19:42:56
Hallo zusammen,

meine Partnerin/Freundin in Uganda hat letzten Juli unsere gemeinsame Tochter zur Welt gebracht. Sie war letztes Jahr 2 Wochen in Deutschland, wo es nun mal geschehen ist und ich hab sie im Juni 1 Woche in Uganda besucht.

Die Geburtsurkunde unserer Tochter wird die nächsten Tage fertig sein und dann wollen wir uns um die Vaterschaftsanerkennung und danach um das nationale Visum ihrerseits kümmern.

Meine Freundin weiß, dass der Prozess für das nationale Visum doch recht lange Zeit in Anspruch nehmen wird und unsere Tochter und natürlich auch sie den Papa (wieder)sehen möchte. Wir haben uns gedacht das wir uns im Dezember wieder treffen könnten.

Beim letztem Mal wurde das Visum erst abgelehnt wegen fehlender Rückkehrbereitschaft und durch Einschalten eines Anwalts im Eilverfahren(keine Woche)danach doch genehmigt. In diesem Fall sind meine Zweifel ob die Botschaft das Visum für meine Tochter und Partnerin genehmigen würde. Immerhin arbeitet sie nicht, ist nur zuhause wegen dem Kind und Geld bekommt sie von mir. Seht ihr in diesem Fall eine Chance, dass ein Schengen Visum für meine beiden Mädels für 3-4 Wochen Besuch genehmigt werden könnte oder ist das eher chancenlos? Bzw. anderen Rat oder Meinungen?

Klar könnte ich auch sie in Uganda besuchen, was aber schon etwas unpraktischer wäre. Ich müsste Urlaub verbrauchen, in Uganda gibt es natürlich auch gewisse Krankheiten und Risiken, die es hier nicht gibt. Dort wären wir fast nur in ihrem Haus, weil unsere Tochter in diesem Alter noch etwas schwierig ist. Hier in Deutschland könnten auch mal meine Eltern auf das Baby aufpassen, damit ich und meine Partnerin mal Stunden für uns hätten ;). Im Allgemeinen weniger Möglichkeiten und Privatsphäre als hier, weil es die Situation in ihrem Zuhause nicht anders erlaubt. Wenn sie herkommen würde, könnte ich mir auch die Urlaubstage sparen.

Aber im Großen und Ganzen finden wir es wichtig, dass das Kind auch eine Haut zu Haut Bindung zum Vater(also zu mr) aufbauen kann und mich nicht nur durch Bild und Video sieht.

Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von reinhard am 05.11.2023 um 20:16:58
Über das Visum entscheidet die Botschaft.

Eine Umfrage im Forum hilft Dir nicht.

Sie sollte die wichtigen Sachen (Geburtsurkunde, Pass für das Kind, Visumantrag für sich selbst) als Schwerpunkt betreiben, einen Antrag auf Besuchsvisum kann sie stellen. Die Botschaft könnte auf die Idee kommen, dass sie damit das richtige Verfahren nur umgehen, also hier bleiben will.

Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von ABC27 am 05.11.2023 um 21:15:48

reinhard schrieb am 05.11.2023 um 20:16:58:
Eine Umfrage im Forum hilft Dir nicht.

Wenn es hier im Forum schon Fälle/Personen mit dieser Konstellation gab und diese ein Visum erfolgreich beantragt haben, können diese durchaus Ratschläge und Tipps geben, wie man die Zweifel der Botschaft eventuell senken könnte. Das war mein Gedanke dahinter.


reinhard schrieb am 05.11.2023 um 20:16:58:
Sie sollte die wichtigen Sachen (Geburtsurkunde, Pass für das Kind, Visumantrag für sich selbst) als Schwerpunkt betreiben, einen Antrag auf Besuchsvisum kann sie stellen. Die Botschaft könnte auf die Idee kommen, dass sie damit das richtige Verfahren nur umgehen, also hier bleiben will.

Und eine unterzeichnete Erklärung, dass wir damit nur eine engere Bindung zwischen Vater, Mutter und Kind beabsichtigten, würde die Botschaft eher nicht beschwichtigen. Als sie damals zu Besuch kam hat uns der Anwalt geraten jeweils eine Erklärung zu schreiben und zu unterzeichnen, dass wir keine Blitzhochzeit in Deutschland planen.


reinhard schrieb am 05.11.2023 um 20:16:58:
Die Botschaft könnte auf die Idee kommen, dass sie damit das richtige Verfahren nur umgehen, also hier bleiben will.

Wobei ich das eher nicht nachvollziehen kann. Es gibt doch gar keine Möglichkeit wie sie das durch einen Aufenthalt in Deutschland umgehen könnte.

Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von ABC27 am 09.06.2024 um 17:57:49
Meine Partnerin und Ich warten auf die Rückmeldung für ihr nationales Visum. Um die Zeit etwas zu überbrücken, planen wir ein kurzer Besuch von 4 Wochen hier in Deutschland. Es sind 4 Wochen, dass sich unsere gemeinsame Tochter etwas an mich gewöhnen kann. So etwas passiert nicht schnell.

Die Frage ist allerdings, dass die Botschaft die Anforderung seit dem letzten Mal etwas geändert hat. Zum einem ist kein Flugticket bzw. Reservierung mehr notwendig. Aber dafür ein "Selbstgeschriebener Reiseplan mit Angabe Ihrer Reisedaten, Reiseziele, Ein-/Ausreiseort und Dauer im Schengen-Raum".

Ich habe ein bisschen recherchiert, aber dazu nichts Genaues gefunden. Eine Flugreservierung könnte die Flugroute beweisen/zeigen. Auch wenn es nicht notwendig ist.

Dann stellt sich die Frage ob die Botschaft einen detaillierten Plan in einer solchen Form möchte:
- Tag 1 Ankunft
- Tag 2 Ausflug Killesberg.
- Tag 3 Großeltern besuchen.

Oder was ist mit detailliertem Reiseplan gemeint? Es geht um ein Besuchsvisum. Klar hat man schon Vorstellungen, was man machen möchte. Aber im Vergleich zu einer Touristenreise, ist das eher grob statt detailliert.

Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von deerhunter am 10.06.2024 um 20:20:55

ABC27 schrieb am 05.11.2023 um 19:42:56:
Hallo zusammen,

meine Partnerin/Freundin in Uganda hat letzten Juli unsere gemeinsame Tochter zur Welt gebracht. Sie war letztes Jahr 2 Wochen in Deutschland, wo es nun mal geschehen ist und ich hab sie im Juni 1 Woche in Uganda besucht.

Die Geburtsurkunde unserer Tochter wird die nächsten Tage fertig sein und dann wollen wir uns um die Vaterschaftsanerkennung und danach um das nationale Visum ihrerseits kümmern.

Warum wurde die VA und der deutsche Pass für das Kind nicht schon in angriff genommen? 12 Monate sind seit Geburt vergangen! Gab es schon eine UP?

Wenn ja, sehe ich zumindest Chancen...weil die Frau als Muttter eines Deutschen ja eh eine Recht auf ein Visum hätte!
Wenn nicht und ohne Job, Geld und dann noch zusammen mit dem Kind sehe ich persönlich eine Chance...da man vom Umgehen des FZF ausgehen wird!

Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von ABC27 am 11.06.2024 um 09:35:43

deerhunter schrieb am 10.06.2024 um 20:20:55:
Warum wurde die VA und der deutsche Pass für das Kind nicht schon in angriff genommen? 12 Monate sind seit Geburt vergangen! Gab es schon eine UP?

Vaterschaftsanerkennung und deutscher Pass für die Tochter sind schon fertig. Wurde in einem anderen Thema im Bereich "Ehe und Familie" abgeklärt und besprochen. 12 Monate sind viel. Das stimmt. Aber wir mussten teilweise ewig lange auf Termine warten. UP = Urkundenprüfung? Noch nicht.


deerhunter schrieb am 10.06.2024 um 20:20:55:
Wenn ja, sehe ich zumindest Chancen...weil die Frau als Muttter eines Deutschen ja eh eine Recht auf ein Visum hätte!
Wenn nicht und ohne Job, Geld und dann noch zusammen mit dem Kind sehe ich persönlich eine Chance...da man vom Umgehen des FZF ausgehen wird!

Im Prinzip warten wir nur auf ihr nationales Visum. Angegeben haben wir September als Reisedatum. Aber wir vermuten, dass es länger dauern wird, und wir wollen uns natürlich wiedersehen. Genauso wie meine Partnerin möchte, dass ich meine Tochter endlich mal sehen kann. Von meiner Seite wären es halt maximal 2 Wochen möglich.  So kann sie hier sein, während ich im Homeoffice arbeite und dann den Abend mit ihr zusammen verbringen kann bzw. an Wochenenden natürlich komplett.

Ein Baby/Kleinkind braucht etwas Zeit, um sich an eine neue Person zu gewöhnen. Klar wird sich meine Tochter in der kurzen Zeit nicht vollständig an mich gewöhnen, aber so kann ich auch etwas Zeit mit meiner Tochter genießen, bis meine Partnerin das Visum hat und dann endgültig kommen kann.

Im Moment hat sie keinen Job und ist schon von meinem Geld abhängig. Die FZF wollen wir damit natürlich nicht umgehen.


Deswegen auch meine Frage wegen dem Reiseplan für ein Besuchervisum. Um die Chancen zu maximieren.

Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von Aras am 11.06.2024 um 09:41:20
Also ich vermute konkreter Reiseplan ist für touristische Zwecke. Kannst die Forderung ad absurdum führen und schreiben. Tag 1. Einreise, Tag 2 bis Tag X-1 gemeinsame Zeit mit Vater und Großeltern verbringen, Tag X Ausreise.

Wo auf der Website steht das mit dem Reiseplan?

Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von ABC27 am 11.06.2024 um 09:46:22

Aras schrieb am 11.06.2024 um 09:41:20:
Wo auf der Website steht das mit dem Reiseplan?

https://kampala.diplo.de/ug-de/service/05-VisaEinreise/-/1617396?openAccordionId=item-2649862-1-panel
Schengen-Visum (Besuch, Tourismus, Business). Punkt 7. Da es nicht explizit in der Sektion für Touristen-Visum ist, gehe ich davon aus, dass es für alle gilt.

Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von deerhunter am 11.06.2024 um 10:18:18

ABC27 schrieb am 11.06.2024 um 09:35:43:
Vaterschaftsanerkennung und deutscher Pass für die Tochter sind schon fertig

Warum heißt dann das Thema


Zitat:
Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind


und du schreibst hier


Zitat:
In diesem Fall sind meine Zweifel ob die Botschaft das Visum für meine Tochter und Partnerin genehmigen würde.

Das deutsche Kind mit deutschem pass braucht kein Visum


Zitat:
aterschaftsanerkennung und deutscher Pass für die Tochter sind schon fertig. Wurde in einem anderen Thema im Bereich "Ehe und Familie" abgeklärt und besprochen. 12 Monate sind viel. Das stimmt. Aber wir mussten teilweise ewig lange auf Termine warten. UP = Urkundenprüfung? Noch nicht.


Ging die komplette VA und Pass ohne UP? Das ist eigentlich ungewöhnlich!


Titel: Re: Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind
Beitrag von ABC27 am 11.06.2024 um 10:45:29

deerhunter schrieb am 11.06.2024 um 10:18:18:
ABC27 schrieb am Heute um 09:35:43:
Vaterschaftsanerkennung und deutscher Pass für die Tochter sind schon fertig

Warum heißt dann das Thema

Zitat:
Schengenvisum für Partnerin und gemeinsames Kind


und du schreibst hier

Zitat:
In diesem Fall sind meine Zweifel ob die Botschaft das Visum für meine Tochter und Partnerin genehmigen würde.

Das deutsche Kind mit deutschem pass braucht kein Visum

Der erste Beitrag ist schon etwas älter und damals wusste ich das noch nicht. Aber jetzt ist mir natürlich klar, dass nur meine Partnerin ein Visum braucht. In beiden Fällen. Für einen Besuch und die FZF.


deerhunter schrieb am 11.06.2024 um 10:18:18:
Ging die komplette VA und Pass ohne UP? Das ist eigentlich ungewöhnlich!

Es wurde keine UP verlangt. Auch beim Termin für die FZF wurde keine UP verlangt. Vielleicht kommt noch eine.

Das Thema dazu ist hier:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1683897052/85#85

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