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Wann NE beantragen vor Ablauf AT? (Gelesen: 1.124 mal)
Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 221

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #15 - 31.10.2023 um 22:29:21
 
Okay, habe noch ein wenig überlegt, revidiere mein Bauchgefühl mal nochmal.

Wenn bei der Ausstellung des Visums die Eheschließung bereits mit anschließendem Daueraufenthalt angestrebt war, dann sollte die Zeit des Visums anrechenbare Zeit sein. Aber wie gesagt, da gibts nichts schriftliches, ist nur mein Rechtsempfinden. Ist wohl noch nie so richtig zum Streitthema vorm Gericht geworden, weil siehe vorheriger Beitrag (und die ABH würde ja keinen klagefähigen Bescheid erstellen, sondern einfach "abwarten").

Halte das dann am Ende aber wie reinhard. Gerne darauf hinweisen bei Antragstellung, dass die Zeiten nach Einreise erfüllt seien, aber es dann gut sein lassen, wenn die ABH das anders sieht. Sobald ihr das ausdiskutiert habt, wird sie wohl schon die Zeiten so oder so erfüllen.
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 286

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 31.10.2023 um 22:47:00
 
Danke euch dann weiss ich bescheid Smiley
Mir geht es ja wirklich wie vorher beim Visum darum alles so schnell wie möglich "über die Bühne" zu bringen
.und auch der ABH möglichst wenig Aufwand zu verursachen .

Dann werden wir einfach Antrag auf NE 3-4 Monate vor Heiratsdatum beantragen und ersatzweise Verlängerung AT.

Danke euch Smiley
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