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Zum Dokumentieren des Einbürgerungsverfahrens (Gelesen: 3.923 mal)
Cb_HE
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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16.10.2023 um 17:32:52
 
Dieser Beitrag ist dafür da, den Ablauf meines Einbürgerungsverfahrens zu dokumentieren.

Grundinfo: Im 2017 war ich wegen Bachelorstudium nach Deutschland gekommen. Im 2020 habe einen guten Abschluss eingeheimst und mit dem Masterstudium angefangen. Im 2022 wurde nach dem Masterabschluss fest angestellt von der Firma, in der ich einst Praktikant war.

Ablauf:

18.07.2023: habe eine Email an SAB(Staatsangehörigkeitsbehörde) geschickt, um Information über
Einbürgerung nach 6 Jahren
Aufenthalt zu erhalten.

24.07.2023:
Positive Antwort
von SAB erhalten.

25.07.2023: hab mich für Einbürgerungstest angemeldet.

07.08.2023: habe eine Email an SAB geschickt, um mich über die einzureichenden Unterlagen zu informieren und einen Erstberatungstermin zu erhalten.
(Email wurde nie beantwortet)


13.09.2023: Einbürgerungstest abgelegt

25.09.2023:
per Kontaktformular des Stadtverwaltungsinternetsportal
die Frage über Erstberatungstermin und die einzureichenden Dokumente gestellt.

28.09.2023: SAB hat auf die Anfrage per Kontaktformular geantwortet, mit detaillierter Liste sowie Anleitung.

02.10.2023: Ergebnis des Einbürgerungstest war angekommen.

15.10.2023: hab Antrag samt den Kopien allen Dokumente
in den Briefkasten vor Stadtverwaltung eingeworfen
.

16.10.2023: habe Email an SAB geschickt, mit dem Hinweis, dass ich an dem Tag davor den Antrag abgegeben habe.

16.10.2023: SAB hat die Email beantwortet mit einer
Eingangsbestätigung
. Sie werden sich nach der Überprüfung noch mal bei mir melden.
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SimonB
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Antwort #1 - 16.10.2023 um 18:09:41
 
Cb_HE schrieb am 16.10.2023 um 17:32:52:
Sie werden sich nach der Überprüfung noch mal bei mir melden.

Ja, das ist üblich. Seit heute "läuft" also dein Antrag. Nun kannst du alles weitere  abwarten.
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Cb_HE
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Antwort #2 - 11.01.2024 um 11:55:55
 
Die Dokumentation geht jetzt weiter, auch wenn eigentlich nicht viel neues passiert. Da ich mit langer Wartezeit für die Einbürgerung rechnen muss, habe ich mit den Antrag der Niederlassungserlaubnis angefangen. Im April 2024 sollte ich die Voraussetzungen erfüllen.

13.11.2023: Hab per Email die Sachbearbeiterin gefragt, wann ich einen Termin zur Unterschriftenleistung, Gebührenvorschusszahlung und Vorlage der Originaldokumente erhalten kann. Am selben Tag bekam ich die Antwort, dass ich noch Geduld haben muss.

15.12.2023: Hab mich per E-mail nach erforderlichen Unterlagen zum Antrag der
Niederlassungserlaubnis
erkundigt. Am gleichen Tag Termin im April für Antrag Niederlassungserlaubnis online gemacht.

19.12.2023: Antwort zum Antrag Niederlassungserlaubnis mit einer Liste kam.

09.01.2024: Alle notwendigen Unterlagen für Niederlassungserlaubnis gescannt und per Email geschickt.

10.01.2024: Rückmeldung von Sachbearbeiterin, dass alle Unterlagen in Ordnung sind, und ich im April zu dem Termin die Niederlassungserlaubnis erhalten soll.(Echt schnelle Bearbeitung!!!) Am Tag des Termins muss ich nur noch Pass, Foto und Geld mitbringen.
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Cb_HE
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Antwort #3 - 11.01.2024 um 12:03:57
 
Was zu beachten ist natürlich, dass die Bearbeitungen der Einbürgerung und Niederlassungserlaunis von unterschiedlichen Behörden übernommen sind.

Aber wie ich gehört habe, dass die Behörde für den Antrag einer Niederlassungserlaubnis fast genauso viel Sachen zu prüfen hat, und dass man deswegen mit längerer Bearbeitungszeit rechnen muss. Das stimmt irgendwie mit meiner Erfahrung nicht.

Die Antwort von der Sachbearbeiterin ist eindeutig "alles ist in Ordnung und Sie können am 04. April die Niederlassungserlaubnis erhalten. Sie brauchen nur Ihren Pass, das biometrische Passfoto und Gebühren in Höhe von 113€ (nur Kartenzahlung möglich) mitbringen."
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Puncherfaust
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Antwort #4 - 11.01.2024 um 13:17:31
 
Es sind halt nur "fast" so viele Sachen. Entlassungsverfahren, Vertretenmüssen, das sind Sachen die gibts bei der NE z.B. nicht. Die Tiefe der Identitätsklärung und Staatsangehörigkeitsklärung ist auch oft ganz anders.

Und ob ich jetzt die NE prüfe oder den Verlängerungsantrag, soooo einen großen Unterschied wird das auch nicht machen. Mal ganz davon ab, dass die Bearbeitungszeit der ABH in deinem Fall wirklich sehr schnell ist, ist es m.E. aber auch eher selten, dass der NE-Antrag länger dauert als der EB-Antrag.
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Cb_HE
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Antwort #5 - 06.02.2024 um 12:06:45
 
04.02.2024 Habe einen Brief an SAB geschickt, mit dem Hinweis, dass ich die Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen würde.

06.02.2024 Eine Email von SAB war gekommen: >Ein Sachbearbeiter wird Ihre Unterlagen zeitnah prüfen und Sie darüber  Informieren, ob und welche Unterlagen gegebenfalls noch nachzureichen sind. <
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aurelia_
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Antwort #6 - 08.02.2024 um 17:40:24
 
Darf ich fragen, in welcher Stadt hast du deinen Einbürgerungsantrag eingereicht?
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SimonB
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Antwort #7 - 08.02.2024 um 18:53:19
 
Cb_HE schrieb am 06.02.2024 um 12:06:45:
dass ich die Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen würde.

Das hat die SAB zur Kenntnis genommen und hat sogar zeitnah geantwortet. Nun kannst du auf Post eines SB warten.
Oder
Du erwägst nicht nur, sondern klagst wegen Untätigkeit. Das muss der SAB nicht mitgeteilt werden.
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Cb_HE
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Antwort #8 - 09.02.2024 um 09:40:32
 
SimonB schrieb am 08.02.2024 um 18:53:19:
Du erwägst nicht nur, sondern klagst wegen Untätigkeit. Das muss der SAB nicht mitgeteilt werden.


Ich habe die Inspiration von diesem Post(https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1698162762) bekommen. Ich gebe zu, dass alle SachbearbeiterInnen sehr freundlich sind und ich habe nichts anderes zu beschweren bis auf die Tatsache, dass ich trotz dem langen Warten keinen Termin bekam (ja ich weiß dass das bundesweit ist, daran bin ich aber nicht schuld). Deswegen gehört die Untätigkeitsklage wirklich nur zu dem letzten Mittel.
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SimonB
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Antwort #9 - 09.02.2024 um 13:56:54
 
Cb_HE schrieb am 09.02.2024 um 09:40:32:
ja ich weiß dass das bundesweit ist, daran bin ich aber nicht schuld

Das wird auch niemand behaupten.
Allerdings sind die zuständigen SachbearbeiterInnen in deiner EBH auch nicht schuld.
Das ist das Dilemma.
Wann würdest du denn zum letzten Mittel greifen?
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Puncherfaust
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Antwort #10 - 09.02.2024 um 20:13:23
 
SimonB schrieb am 09.02.2024 um 13:56:54:
Das wird auch niemand behaupten.
Allerdings sind die zuständigen SachbearbeiterInnen in deiner EBH auch nicht schuld.
Das ist das Dilemma.
Wann würdest du denn zum letzten Mittel greifen?

Worauf willst du eigentlich hinaus? Er hat ihnen geschrieben, dass er ggf. Untätigkeitsklage einreichen wird, wenn sie die Bearbeitung nicht beginnen und hat die Antwort bekommen, dass das zeitnah passieren wird.

Klingt - Stand jetzt- erfolgreich. Er kann sich dann jetzt eine imaginäre Frist setzen und dann immer noch Klage einreichen, wenn sich die EBH jetzt doch nicht rührt.
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Cb_HE
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Antwort #11 - 12.03.2024 um 20:27:04
 
Hallo Leute, es ist wirklich so weit!

12.03.2024
Die Sachbearbeiterin hat heute eine Email an mich geschickt und die letzten 3 Lohnabrechnungen aufgefordert.
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Antwort #12 - 12.03.2024 um 20:32:50
 
Nice Zwinkernd

Halte uns definitiv auf dem laufenden Zwinkernd
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Cb_HE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #13 - 12.03.2024 um 20:42:37
 
Der Brief mit dem Hinweis dass ich die U-Klage in Erwägung ziehen würde hat funktioniert!!!!

Als ich heute Nachmittag die Email sah, hab ich mich so riesig gefreut.

Vor allem habe ich @InfoFuerMich und @Puncherfaust zu danken. Ohne ihre Post war ich nie auf der Idee gekommen, den Brief zu schreiben, und wäre vielleicht noch elend am Warten. Also vielen Danke fürs Teilen.

Nun werde ich auch meine Formulierung mit euch teilen und hoffe, dass sie euch mehr oder weniger dabei helfen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist XYZ, geboren am XYZ, und meine aktuelle Anschrift lautet XYZ.

Am XYZ habe ich den Antrag auf Einbürgerung eingereicht, dessen Eingang am XYZ bestätigt wurde. Bedauerlicherweise ist seitdem eine beträchtliche Zeit vergangen, ohne dass mein Antrag in Bearbeitung genommen wurde.

An dieser Stelle bitte ich höflich darum, den besagten Antrag bis spätestens XYZ(1 Monat später) zu prüfen und mit der Bearbeitung zu beginnen. Ich verweise hierbei auf §75 VwGO.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und stehe Ihnen für etwaige Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

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Cb_HE
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Antwort #14 - 19.03.2024 um 09:16:01
 
13.03.2024
Nachdem ich die aktuellen Lohnabrechnungen zugesendet habe, bekam ich einen Termin per Email, wo man die originalen Dokumente vorzeigen und die Gebühr zahlen kann. Termin ist am 19.03.24

19.03.2024
heute habe ich den Termin wahrgenommen. Habe alles gemacht, die erforderlich sind. Frau Sachbearbeiterin meinte, dass ich in 6 Wochen bis 1,5 Monate mit der Urkunde rechnen könnte. Und da ich am 04.04.24 noch einen Termin mit AB wegen Niederlassungserlaubnis habe, meinte sie dass das unnötig wäre und dass ich bis dahin(bis ich den Ausweis besitze) eingebürgert sein werde. Von daher hatte sie den Termin für mich stoniert.
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