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Visum zur Eheschließung: LU trotz VE? (Gelesen: 1.594 mal)
Lavender
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Antwort #15 - 19.10.2023 um 08:22:51
 
In meinem Fall war anrufen besser. Bei den Mails kommt eine automatische Ansage dass die ABH sehr belastet ist und es Wochen dauern kann, bis eine Antwort kommt. So viel Zeit haben wir nicht. Der Herr, den ich angerufen habe, ist derjenige, der auch den Antrag meiner Verlobten bearbeiten wird.
Ich hatte schon zu Beginn der ganzen Sache, noch bevor wir überhaupt einen Antrag gestellt haben, mit ihm telefoniert und er weiß schon sehr genau, wie das Verfahren bei sowas läuft.
Nur dieser Ausdruck geht prinzipiell erstmal an alle, ohne, dass er den nochmal liest und ich schätze, es macht sich auch nicht jeder, der ihn am Ende erhält so viele Gedanken bzw. oftmals sind die in Deutschland lebenden Verlobten auch aus einem anderen Land gekommen und müssen den LU deshalb wirklich nachweisen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 19.10.2023 um 09:38:47
 
Es verstößt zwar gegen die Pflicht der Datensparsamkeit auch irrelevante Sachen anzufordern. Aber wie du siehst, brauchte der Sachbearbeiter nur ein Blatt zum einheften.

Ich finde es auch gut, dass ihr das im Telefonat klären konntet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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