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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
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Beitrag begonnen von Lavender am 09.10.2023 um 19:34:31

Titel: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Lavender am 09.10.2023 um 19:34:31
Hallo zusammen,

der Visumsantrag meiner Verlobten wurde gerade dem deutschen Bürgeramt angekündigt. Bevor das Generalkonsulat den Antrag schickt, wünscht sich nun das Bürgeramt von mir ein paar Unterlagen (Kopien, die ich organisieren kann, kein Problem) aber auch Auskunft über die Lebensunterhaltssicherung.
Meine Mutter hat aber eine VE ausgestellt und die haben wir dem Konsulat auch gegeben bei der Antragstellung.

Ich bin Deutsche, immer gewesen, deshalb dürfte das Ganze doch von meinem Einkommen nicht abhängen, oder?
Ich bin noch Studentin, darum hat ja auch meine Mutter die VE abgegeben.

Wisst ihr, was es damit auf sich hat?
Ist das nur ein vorgefertigter Ausdruck und die gehen davon aus, dass ich nicht deutsch bin und es deshalb nachweisen muss?

Liebe Grüße
Lavender

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von reinhard am 09.10.2023 um 19:42:05
Mache Ausländerbehörden (Bürgerämter) machen die Länge der anschließenden Aufenthaltserlaubnis davon abhängig, ob das Paar von der eigenen Arbeit lebt oder vom Bürgergeld.

Das könnte ein Motiv sein. Aber Du kannst auch sagen, dass mit der VE alles gedeckt ist und sie der Rest nichts angeht.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von nixwissen am 09.10.2023 um 21:22:31
Moin,


Lavender schrieb am 09.10.2023 um 19:34:31:
Ist das nur ein vorgefertigter Ausdruck und die gehen davon aus, dass ich nicht deutsch bin und es deshalb nachweisen muss?


Das halte ich für am wahrscheinlichsten. Das war bei mir vor 17 Jahren so (damals musste ich nur sagen, daß auch keine von mir abhängige (unterhaltsberechtigte) Person in meinem Haushalt lebt. Daß auch bei Deutschen fälschlicherweise pauschal nach dem LU gefragt wird liest man hier aber immer noch regelmässig.


Zitat:
Mache Ausländerbehörden (Bürgerämter) machen die Länge der anschließenden Aufenthaltserlaubnis davon abhängig, ob das Paar von der eigenen Arbeit lebt oder vom Bürgergeld.

Ist das inzwischen legal? Und warum wird das schon beim Visum abgefragt?

Wie auch immer, wenn Ihr geheiratet habt, kann die AE auch ohne sowieso nicht abgelehnt werden. Wenn die ABH die AE deswegen aber nur für 12 Monate ausstellen will, kann es sein, daß die KV sich querstellt. Da hiess es oft "ein AT für mehr als 12 Monate" müsse für die Familienversicherung vorliegen. Das würde ich vorher klären, also vor dem Termin für die AE. IMHO darf die ABH die AE wegen fehlendem LU nicht nur für 1 Jahr ausstellen.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Puncherfaust am 09.10.2023 um 23:45:33

nixwissen schrieb am 09.10.2023 um 21:22:31:
Daß auch bei Deutschen fälschlicherweise pauschal nach dem LU gefragt wird liest man hier aber immer noch regelmässig.


Wieso fälschlicherweise? Die ABH soll zwar die AE für den Ehegatten in der Regel auch erteilen, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, aber das ist beim Ehegatten eben eine Soll-Vorschrift und keine Ist-Vorschrift wie z.B. wenn es um die Personensorge eines Kindes geht. Ich finde es absolut korrekt dass die ABH auch hier die Lebensunterhaltssicherung prüft. Von der Antragsablehnung kann sie ja dann immer noch absehen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Aras am 10.10.2023 um 01:56:26
Für die Familienversicherung von Ehegatten sind die 12 Monate egal. Das Problem war bei unverheirateten Paaren mit Kind, wo das ausländische Elternteil eine AE für 12 Monate bekam und aufgrund mangelnder Ehe nicht familienversichert wurde.

Soll doch die ABH die LU feststellen bzw. das fehlen dessen. Ablehnen werden die das Visum sicherlich nicht deswegen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von nixwissen am 10.10.2023 um 02:08:03

Aras schrieb am 10.10.2023 um 01:56:26:
Für die Familienversicherung von Ehegatten sind die 12 Monate egal. Das Problem war bei unverheirateten Paaren mit Kind, wo das ausländische Elternteil eine AE für 12 Monate bekam und aufgrund mangelnder Ehe nicht familienversichert wurde.


Ich bin mir sehr sicher, daß das Problem bei verheirateten Paaren war, weil die KV meinte, die AE müsse "mehr als ein Jahr" gültig sein. Gut möglich, daß die KVen inzwischen alle eingesehen haben, daß das Unsinn war.

Edit:
Beim fehlenden LU, klar, der spielt keine Rolle und der darf auch für die Dauer der AE keine Rolle spielen. Ja, das wird teilweise wohl so gemacht aber man könnte mal fragen, wo der Sinn dabei liegen soll. Schlechter als "kein LU" kann die Lage in diesem Punkt ja nicht werden und verlängert wird die AE dann sowieso.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Aras am 10.10.2023 um 10:57:15
12 Monate ist in §5 Abs. 11 SGB V bezüglich der Versicherungspflicht. Diese Bedingung gibt es aber nicht in der Familienversicherung in § 10 SGB V. Man kann sogar in die Familienversicherung rein, wenn man nicht mal eine Duldung hat (also komplett untergetaucht ist). Denn es gilt § 30 SGB I, der nur einen dauerhaften Aufenthalt fordert. Wenn die GKV eine AE für die Familienversicherung eines Ehegatten fordert dann ist das schlicht falsch.

Aber zurück zum Thema:

Man kann mit der ABH rumdiskutieren. Großes Fass aufmachen etc..

Oder einfach schreiben, dass man Student ist, BaföG bekommt, von den Eltern Geld bekommt etc.. und ggf. der Ehegatte den Beruf X erlernt hat und nach Übersiedlung den Beruf ausüben wird und darum auch absehbar ist dass der LU gesichert sein wird.

Die brauchen wahrscheinlich nur nen Blatt Papier zum einheften und um einen Haken auf ihrer Checkliste zu machen.

Nach all den Jahren, die ich hier im Forum bin, frage ich mich nicht mehr warum die Behörde blind Unterlagen fordert.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von lottchen am 10.10.2023 um 11:18:00
Im Moment geht es doch um ein Visum zur Eheschließung. Und da muss der LU gesichert sein (auch wenn einer der zukünftigen Ehepartner Deutscher ist). Also so falsch ist das Schreiben dann auch nicht. Und klar wird es ein Standartschreiben sein und wenn man auf die VE verweist dürfte der Punkt auch erledigt sein.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von nixwissen am 10.10.2023 um 12:11:55

lottchen schrieb am 10.10.2023 um 11:18:00:
Im Moment geht es doch um ein Visum zur Eheschließung. Und da muss der LU gesichert sein (auch wenn einer der zukünftigen Ehepartner Deutscher ist). Also so falsch ist das Schreiben dann auch nicht. Und klar wird es ein Standartschreiben sein und wenn man auf die VE verweist dürfte der Punkt auch erledigt sein.


LU ist was Anderes als VE. Für das Visum müsste sie auch mit ausreichend Einkommen eine VE abgeben, die wird immer für das Visum zur Eheschliessung gebraucht. Auf die VE zu verweisen macht beim LU keinen Sinn denn ohne VE gäbe es sowieso kein Visum. Die ABH fragt wohl schon für die spätere AE und da darf der LU auch keine Rolle spielen. Meint die ABH, das wollen sie für die Gültigkeit der AE wissen, könnte man protestieren, daß die nicht vom LU abhängig gemacht werden darf. Das ist aber sowieso die Ausnahme. Höchstwahrscheinlich wurde die Frage nach dem LU nur pauschal gefragt, für den Fall, daß sie eben nicht Deutsche wäre und mit einem kurzen Hinweis ist das Thema erledigt.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von erne am 11.10.2023 um 09:44:56

Puncherfaust schrieb am 09.10.2023 um 23:45:33:
Die ABH soll zwar die AE für den Ehegatten in der Regel auch erteilen, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, aber das ist beim Ehegatten eben eine Soll-Vorschrift und keine Ist-Vorschrift wie z.B. wenn es um die Personensorge eines Kindes geht. Ich finde es absolut korrekt dass die ABH auch hier die Lebensunterhaltssicherung prüft. Von der Antragsablehnung kann sie ja dann immer noch absehen. 

Du spielst da auf die Regelausnahme in AufenthG 27.3?
Da gabe es vor ein paar Jahren schon eine Diskussion hier darüber. Der Satz ist derart unglücklich formuliert, dass er nicht greift  (Leistungen nach SGB II oder XII bekommt man für sich selber, nicht für den Unterhalt von Famileinangehörigen ... diese haben eigenen Anspruch) -- diese Regelausnahme greift hier nicht.
Ganz egal, ob ein Deutscher den LU für den Nachzug sichern kann oder nicht, seine Einkommensverhältnisse offenlegt oder nicht, die AE nach §28 kann icht versagt werden.
Gefragt wird aber pauschal; auch wenn der LU gesichert ist, geben manche (vele?) ABH die erste AE nur für ein Jahr (weil sie es immer schon so machen)
Wenn ich mich recht erinnere, soll die erste AE für 3 Jahre gegeben werden, es sein denn, es gibt "Restzweifel" bezüglich einer Scheinehe ... diese kann die ABH aber eben nach Belieben geltenmachen.


Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Puncherfaust am 11.10.2023 um 10:55:09

erne schrieb am 11.10.2023 um 09:44:56:
Du spielst da auf die Regelausnahme in AufenthG 27.3?


Ne, habe mich auf den § 28 I 3 bezogen

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von erne am 11.10.2023 um 12:37:45

Puncherfaust schrieb am 11.10.2023 um 10:55:09:
§ 28 I 3 bezogen 



Zitat:
Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1



https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf
für Behörden bindend

28.1.1.0

Zitat:
...Die Sicherung des Lebens-
unterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Ab-
satz 3) ist wegen des uneingeschränkten Auf-
enthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet
gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu
Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.

Hier wird zwar noch darauf eingegangen, dass bei beseonderen Umständen und wenn die Führung der ehelichen LG im Ausland zugemutet werden kann ..... aber auch das ist bereits kassiert worden.



Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Puncherfaust am 11.10.2023 um 13:21:59
Richtig, habe ich ja auch so geschrieben

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Lavender am 18.10.2023 um 18:52:23
Erstmal vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten!

Zur Info für alle, ich habe am Ende einfach bei der ABH angerufen und nachgefragt, da vieles sehr wirr war.
Beispielsweise stand da, der LU soll sichergestellt werden, aber aus dem Vordruck, den ich ausgefüllt zurück senden sollte, geht überhaupt nicht hervor, ob er gesichert ist oder nicht.
Zusätzlich sollte ich eine Kopie der VE und noch ein paar andere Papiere einsenden.

Die Lösung war, dass der LU auch nicht sichergestellt werden soll, der Herr am Telefon war sehr freundlich, aber war sich anscheinend auch nicht zu 100% was auf diesen Vordrucken überhaupt im Detail steht.
Also sollte ich nur angeben, ob ich derzeit jemandem zum Unterhalt verpflichtet bin oder Kinder habe.
Beides nicht der Fall.
Die VE meiner Mutter habe ich als Kopie eingesendet und es dürfte kein Problem sein, dass ich selbst noch Studentin ohne regelmäßiges Einkommen bin.

Jetzt müssen wir einfach weiter abwarten und hoffen, dass alles gut läuft und das Visum bald ausgestellt wird.

Liebe Grüße
Lavender

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von uwe1122 am 18.10.2023 um 23:11:29

Lavender schrieb am 18.10.2023 um 18:52:23:
Zur Info für alle, ich habe am Ende einfach bei der ABH angerufen und nachgefragt, da vieles sehr wirr war.

Nicht anrufen,schrifflich ist immer besser,da hast du dann was in der Hand ,wer weis schon ,wer am Ende der Leitung dir diese Aussage gemacht hat

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Lavender am 19.10.2023 um 08:22:51
In meinem Fall war anrufen besser. Bei den Mails kommt eine automatische Ansage dass die ABH sehr belastet ist und es Wochen dauern kann, bis eine Antwort kommt. So viel Zeit haben wir nicht. Der Herr, den ich angerufen habe, ist derjenige, der auch den Antrag meiner Verlobten bearbeiten wird.
Ich hatte schon zu Beginn der ganzen Sache, noch bevor wir überhaupt einen Antrag gestellt haben, mit ihm telefoniert und er weiß schon sehr genau, wie das Verfahren bei sowas läuft.
Nur dieser Ausdruck geht prinzipiell erstmal an alle, ohne, dass er den nochmal liest und ich schätze, es macht sich auch nicht jeder, der ihn am Ende erhält so viele Gedanken bzw. oftmals sind die in Deutschland lebenden Verlobten auch aus einem anderen Land gekommen und müssen den LU deshalb wirklich nachweisen.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung: LU trotz VE?
Beitrag von Aras am 19.10.2023 um 09:38:47
Es verstößt zwar gegen die Pflicht der Datensparsamkeit auch irrelevante Sachen anzufordern. Aber wie du siehst, brauchte der Sachbearbeiter nur ein Blatt zum einheften.

Ich finde es auch gut, dass ihr das im Telefonat klären konntet.

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