Kleingewerberegelungen und so sind ja nur die steuerrechtlichen Regeln. Für eine Erwerbstätigkeit braucht er wie schon erklärt wurde eine Arbeitserlaubnis. Das verstehen manchmal die Leute nicht, das eine Erlaubnis die andere Erlaubnis nicht einschließt/bedeutet. Darum wird das auch im Gesetz auch klargestellt, zb in § 9 Aufenthaltsgesetz bezüglich der Niederlassungserlaubnis
Zitat:5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
Also Nr. 6 sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber es gab wohl in der Vergangenheit Personen die ohne die Berufserlaubnis in einem zulassungspflichtigen Beruf arbeiteten. Also bspw. Ärzte die ohne Approbation als Arzt arbeiteten.
Oder wie in diesem Fall: Der Malerberuf unterliegt der Meisterpflicht. Er hat keinen deutschen Meistertitel als Maler. Also darf er nicht selbstständig als Maler tätig werden.
Also offiziell streichen als selbständiger Maler geht eh nicht.
Natürlich sollte er seinen Antrag auch begründen. Nur sollte er davon ausgehen, dass er für ein Nebengewerbe, also 1-2 Mal die Woche streichen, praktisch keine Chance hat. Warum auch? Er soll den Deutschen, den Unionsbürgern und den Ausländern, die eine Arbeitserlaubnis haben, nicht die Erwerbsmöglichkeiten nehmen. Zumal er auch ausgebeutet werden kann bzw. die Preise von den regulären Handwerkern unterbieten würde.
Zumal er 400 € vom Sozialamt bekommt. Er wird ja wohl nicht obdachlos sein. Also trägt der Staat auch die Kosten seiner Unterkunft und auch seine Krankenversicherung oder Gesundheitskosten trägt. Und wenn er arbeitet, bedeutet es ja nicht, dass er das zusätzliche Geld in seine Arbeit stecken kann, sondern er ja wohl selber leistungsfähig wäre und wohl erstmal das Geld vom Sozialamt gekürzt kriegt bzw. auch noch die Kosten für die Unterkunft selber tragen muss.
Auch sonst würde es eine Marktverzerrung darstellen, wenn der Staat einer Person den Lebensunterhalt sichert aber jeder andere Selbstständige viel höhere Sozialabgaben tragen muss (bspw. Krankenversicherung ist ja relativ teuer). Ein regulärer Handwerker hat muss sich selber absichern, einen Gewinn machen und braucht mindestens 5 Jahre um einen Meistertitel zu erwerben. Aber nun kommmt ein geduldeter Ausländer und kann den Kunden einen günstigeren Preis machen, weil der ja praktisch keine zusätzlichen Kosten hat und auch sonst keine für Deutschland relevanten rechtlichen Kenntnisse hat.
Klingt vielleicht nationalistisch und protektionistisch. Aber ich finde es richtig und wichtig, dass der Markt nicht noch durch geduldete Ausländer kaputt gemacht wird. Auch wenn derzeit der Handwerksbedarf sehr hoch ist, bedeutet es nicht, dass rechtlich betrachtet Ungelernte alles ausnahmsweise machen dürfen.
Also ich sehe hier generell keine Chance für eine nebenberufliche Selbstständigkeit, eben aus den o.g. Gründen.
Wahrscheinlich wird er sogar schief vom Sachbearbeiter angeguckt, weil er überhaupt die Chuzpe hat den Antrag zu stellen. Lol.
Wenn er eine Chance haben will, dann sollte er schon eine Anstellung suchen. Also Angestellter bei einem Malerbetrieb, wo er einen Lohn bekommt. Da der Handwerksbedarf hoch ist, könnte es sein, dass er sogar für zwei Tage Teilzeit was klären kann. Aber das wird sich wohl nicht lohnen, da wir von 8 Tagen pro Monat Arbeit sprechen, also bei Mindestlohn wären wir mit einem 8 Stunden Tag bei ca. 900€ brutto. Da bleibt nicht viel übrig, aber wenn er nur Asylbewerberleistungen bekommt, wäre er durch die Anstellung wohl krankenversichert, was an sich schon sehr viel mehr wert ist, als den Beitrag den er zahlen würde. Friedrich Merz meint ja dass die abgelehnten Asylbewerber beim Zahnarzt behandelt werden aber bei Asylbewerbern bedeutet das in der Regel Zähne ziehen statt Wurzelkanalbehandlung. Außerdem würde ihm die Arbeit ggf. als integrative Leistung angesehen.
Ich verstehe, wenn meine Antwort nicht die gewünschte ist, aber wir sollten auch nicht falsche Hoffnungen machen.