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Rechnungen ohne Gewerbe oder Gewerbe mit Duldung (Gelesen: 1.559 mal)
LenaMalina
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05.10.2023 um 21:28:34
 
Hallo, ich bin Lena und neu hier Smiley

Mein Partner ist Palästinenser mit Duldung.

Er war professionell im Bau tätig. In zwei Wochen beginnt sein Deutschkurs. Die 400€ vom Sozialamt reichen für persönliche Bedürfnisse gerade so aus, aber er möchte / muss auch seine Familie in Palästina unterstützen (z.B. Krankenhauskosten). Hinzu kommt noch, dass er Kriegsverletzungen hat, sodass die wenigsten Arbeiten aus seinem früheren Beruf für ihn in Frage kommen.

Er würde gerne durch Kleinanzeigen eine Möglichkeit finden, 1-2 mal die Woche Wohnungen zu streichen. Also nur noch ein wenig hinzuzuverdienen. Aber natürlich wollen die meisten das sowohl von der Steuer absetzen, als auch irgend eine Art "Absicherung" haben, sodass sie auf Professionalität setzen können.

Nun habe ich gelesen, dass man bis zu einer bestimmten Menge an Einnahmen in diesem Bereich kein Gewerbe anzumelden braucht.

Und gleichzeitig habe ich gelesen, dass er mit Duldung aber überhaupt kein Gewerbe anmelden darf.

(1) Es ist für mich unklar: kann er, wenn es unter einer bestimmten Grenze an Einnahmen bleibt (die ich jetzt erst wieder finden müsste und die vielleicht erstmal unwesentlich ist) steuerfrei Dienstleistungen ausüben und dazu als Privatperson Rechnungen ausstellen? Oder geht das überhaupt nicht, nicht mal für Geduldete?

(2) Hat jemand einen Tipp, wie man sich da rantasten kann? z.B. Was wären die notwendigen Schritte, um eine Gewerbeanmeldung zu ermöglichen? Oder gibt es andere Wege, wie man da zum Ziel kommt? Habt ihr da noch andere Tipps?
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reinhard
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Antwort #1 - 05.10.2023 um 21:55:13
 
Er sollte sehr sorgfältig darauf achten, sich an alle Gesetze zu halten. Nur so erhält er sich die Chance, irgendwann eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Duldung bedeutet, dass er zur Ausreise verpflichtet ist und jederzeit abgeschoben werden kann. Die Duldung ist schon die Ankündigung der Abschiebung.

Wenn er selbständig arbeiten will, braucht er zuerst eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zur selbständigen Tätigkeit. Die beantragt er formlos, aber unbedingt schriftlich (Brief).

Normalerweise wird es abgelehnt, weil er ja gar nicht hier sein darf. Falls es genehmigt wird, meldet er das Gewerbe bei der Gewerbeanmeldestelle an. Dazu braucht er einen Pass. Er bekommt dann von dem Finanzamt eine Steuernummer. Die Steuernummer muss er auf jeder Rechnung angeben, am besten macht er sich selbst ein Formular. Das Rechnungsformular muss der Richtlinie der EU entsprechen.
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LenaMalina
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Antwort #2 - 05.10.2023 um 22:23:13
 
Danke für Die Antwort!

reinhard schrieb am 05.10.2023 um 21:55:13:
Er sollte sehr sorgfältig darauf achten, sich an alle Gesetze zu halten. Nur so erhält er sich die Chance, irgendwann eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Duldung bedeutet, dass er zur Ausreise verpflichtet ist und jederzeit abgeschoben werden kann. Die Duldung ist schon die Ankündigung der Abschiebung.


Danke für den Hinweis. Ich bin mir bewusst, dass man da sehr vorsichtig sein muss. Deswegen möchte ich ja auch erst fragen, um es gar nicht zu Problemen kommen zu lassen.
Bisher hat er noch keine derartige Arbeit gemacht.

Zitat:
Normalerweise wird es abgelehnt, weil er ja gar nicht hier sein darf.


Das heißt, im Grunde gibt es gar keine Chance!?
Oder sollte man da versuchen, in dem Brief zu argumentieren?

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Aras
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Antwort #3 - 06.10.2023 um 00:59:10
 
Kleingewerberegelungen und so sind ja nur die steuerrechtlichen Regeln. Für eine Erwerbstätigkeit braucht er wie schon erklärt wurde eine Arbeitserlaubnis. Das verstehen manchmal die Leute nicht, das eine Erlaubnis die andere Erlaubnis nicht einschließt/bedeutet. Darum wird das auch im Gesetz auch klargestellt, zb in § 9 Aufenthaltsgesetz bezüglich der Niederlassungserlaubnis

Zitat:
5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,


Also Nr. 6 sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Aber es gab wohl in der Vergangenheit Personen die ohne die Berufserlaubnis in einem zulassungspflichtigen Beruf arbeiteten. Also bspw. Ärzte die ohne Approbation als Arzt arbeiteten.
Oder wie in diesem Fall: Der Malerberuf unterliegt der Meisterpflicht. Er hat keinen deutschen Meistertitel als Maler. Also darf er nicht selbstständig als Maler tätig werden.

Also offiziell streichen als selbständiger Maler geht eh nicht.

Natürlich sollte er seinen Antrag auch begründen. Nur sollte er davon ausgehen, dass er für ein Nebengewerbe, also 1-2 Mal die Woche streichen, praktisch keine Chance hat. Warum auch? Er soll den Deutschen, den Unionsbürgern und den Ausländern, die eine Arbeitserlaubnis haben, nicht die Erwerbsmöglichkeiten nehmen. Zumal er auch ausgebeutet werden kann bzw. die Preise von den regulären Handwerkern unterbieten würde.

Zumal er 400 € vom Sozialamt bekommt. Er wird ja wohl nicht obdachlos sein. Also trägt der Staat auch die Kosten seiner Unterkunft und auch seine Krankenversicherung oder Gesundheitskosten trägt. Und wenn er arbeitet, bedeutet es ja nicht, dass er das zusätzliche Geld in seine Arbeit stecken kann, sondern er ja wohl selber leistungsfähig wäre und wohl erstmal das Geld vom Sozialamt gekürzt kriegt bzw. auch noch die Kosten für die Unterkunft selber tragen muss.

Auch sonst würde es eine Marktverzerrung darstellen, wenn der Staat einer Person den Lebensunterhalt sichert aber jeder andere Selbstständige viel höhere Sozialabgaben tragen muss (bspw. Krankenversicherung ist ja relativ teuer). Ein regulärer Handwerker hat muss sich selber absichern, einen Gewinn machen und braucht mindestens 5 Jahre um einen Meistertitel zu erwerben. Aber nun kommmt ein geduldeter Ausländer und kann den Kunden einen günstigeren Preis machen, weil der ja praktisch keine zusätzlichen Kosten hat und auch sonst keine für Deutschland relevanten rechtlichen Kenntnisse hat.

Klingt vielleicht nationalistisch und protektionistisch. Aber ich finde es richtig und wichtig, dass der Markt nicht noch durch geduldete Ausländer kaputt gemacht wird. Auch wenn derzeit der Handwerksbedarf sehr hoch ist, bedeutet es nicht, dass rechtlich betrachtet Ungelernte alles ausnahmsweise machen dürfen.

Also ich sehe hier generell keine Chance für eine nebenberufliche Selbstständigkeit, eben aus den o.g. Gründen.

Wahrscheinlich wird er sogar schief vom Sachbearbeiter angeguckt, weil er überhaupt die Chuzpe hat den Antrag zu stellen. Lol.

Wenn er eine Chance haben will, dann sollte er schon eine Anstellung suchen. Also Angestellter bei einem Malerbetrieb, wo er einen Lohn bekommt. Da der Handwerksbedarf hoch ist, könnte  es sein, dass er sogar für zwei Tage Teilzeit was klären kann. Aber das wird sich wohl nicht lohnen, da wir von 8 Tagen pro Monat Arbeit sprechen, also bei Mindestlohn wären wir mit einem 8 Stunden Tag bei ca. 900€ brutto.  Da bleibt nicht viel übrig, aber wenn er nur Asylbewerberleistungen bekommt, wäre er durch die Anstellung wohl krankenversichert, was an sich schon sehr viel mehr wert ist, als den Beitrag den er zahlen würde. Friedrich Merz meint ja dass die abgelehnten Asylbewerber beim Zahnarzt behandelt werden aber bei Asylbewerbern bedeutet das in der Regel Zähne ziehen statt Wurzelkanalbehandlung. Außerdem würde ihm die Arbeit ggf. als integrative Leistung angesehen.

Ich verstehe, wenn meine Antwort nicht die gewünschte ist, aber wir sollten auch nicht falsche Hoffnungen machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 06.10.2023 um 11:00:54
 
@reinhard
reinhard schrieb am 05.10.2023 um 21:55:13:
Die Duldung ist schon die Ankündigung der Abschiebung.

Sei mir nicht böse, aber das Gegenteil ist richtig.

Wenn jemand ausreisepflichtig ist und dieser Pflicht nicht nachkommt, dann ist die Abschiebung eine der gesetzlich vorgesehenen möglichen Maßnahmen der Exekutive zur Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Eine Abschiebung muss auch nicht angekündigt werden.

Eine Duldung dagegen bescheinigt das, was draufsteht: Aussetzung der Abschiebung.
Nicht Ankündigung.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Antwort #5 - 06.10.2023 um 13:23:44
 
Petersburger schrieb am 06.10.2023 um 11:00:54:
Eine Abschiebung muss auch nicht angekündigt werden.

Eine Duldung dagegen bescheinigt das, was draufsteht: Aussetzung der Abschiebung.
Nicht Ankündigung.


Die Aussetzung gilt aber nur für den Moment.

D.h., jemand kann Dienstag eine Duldung für drei Monate bekommen, dann aber am Donnerstag abgeschoben werden.

Deshalb finde ich wichtig, darauf hinzuweisen, dass er sich um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern sollte. Palästinenser glauben oft, sie wären "sicher", weil niemand sie zurücknimmt. das kann sich aber auch mal ändern.
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Antwort #6 - 06.10.2023 um 13:27:49
 
LenaMalina schrieb am 05.10.2023 um 22:23:13:
Das heißt, im Grunde gibt es gar keine Chance!?
Oder sollte man da versuchen, in dem Brief zu argumentieren?



Er sollte sich zunächst umfassend über die Möglichkeiten informieren, die er hat, um seinen Aufenthalt zu sichern.

Das kann (angestellte) Arbeit sein, das kann eine Ausbildung sein. Selbständigkeit ist es nicht.

Für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist es auch sinnvoll, von Transferleistungen (Sozialamt) komplett unabhängig zu sein und die eigene Identität nachgewiesen zu haben.

Kennt er das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104 c Aufenthaltsgesetz?
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Antwort #7 - 06.10.2023 um 14:33:29
 
Nur mal als Denkanstoß (ich weiß nicht, ob er das mit einer Duldung darf - das müsste er rausfinden). Er könnte sich erkundigen, ob er Blut oder Plasma spenden darf (dafür gibt es Aufwandsentschädigungen, die meines Wissens nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden dürfen). Oder er engagiert sich ehrenamtlich in einem Verein. Die dürfen dafür Ehrenamtspauschalen zahlen.

Ansonsten bin ich voll bei reinhard: Er soll versuchen seinen Aufenthaltsstatus zu sichern und die gewünschte Selbstständigkeit erst einmal vergessen. 
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LenaMalina
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Antwort #8 - 06.10.2023 um 18:33:18
 
Danke euch für eure ausführliche und hilfreiche Antworten!

Ich habe ihm heute gesagt, dass er mit Duldung da nichts machen kann. Aber er hat mir mitgeteilt, dass er doch nicht nur Duldung hat, sondern wegen der Kriegsverletzung sogar eine AE  Cool Das wusste ich nicht!

Damit erledigt sich wohl das Problem, denn er kann ein Gewerbe anmelden. Was noch geklärt werden muss, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind (die palästinenische Ausbildung wurde bisher nicht anerkannt, aber ich mache mich mal schlau, ob man da etwas machen kann).

Danke nochmal und tut mir leid für die Verwirrung!
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reinhard
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Antwort #9 - 06.10.2023 um 20:39:40
 
Dann müssen wir nochmal ganz von vorne anfangen. Was für eine AE hat er denn? Kann er Deutsch? Dann könnte er sich hier registrieren und gleich die richtigen Informationen geben.

Bei einer Aufenthaltserlaubnis kommt es immer darauf an, ob er nur arbeiten darf (Anstellung) oder auch selbständig arbeiten darf.

Was steht auf dem Beiblatt zum Aufenthaltstitel? Normalerweise muss er die Erlaubnis zur Selbständigkeit extra beantragen.
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Antwort #10 - 07.10.2023 um 13:42:51
 
Was hat er für eine AE? Nach welchem Paragrafen des AufenthG? Steht auf der Karte drauf. Wenn er eine AE hat hat er keine Duldung (mehr).
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