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Schengen Visum abgelehnt wegen Gefahr für öffentliche Sicherheit (Gelesen: 1.972 mal)
Purger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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12.09.2023 um 17:16:59
 
Meinem russischen Schwiegervater wurde das C-Visum (zwecks Familienbesuch) von der kroatischen Botschaft in Moskau abgelehnt. Laut Ablehnungsbescheid stellt er für Frankreich, Deutschland und Kroatien eine Gefahr für öffentliche Ordnung und Sicherheit (Punkt 7 des europäischen Ablehnungsformulars). Meine Schwiegermutter hat hingegen das Visum für 3 Monate erhalten.

Wir halten die Entscheidung für fragwürdig denn er war
  • in Deutschland 2018 in Berlin lediglich zum Umsteigen auf der Zugreise von Moskau nach Amsterdam (und davor in den 90er Jahren)
  • in Frankreich im Januar 2019 zwei Tage geschäftlich mit Flugzeug
  • in Kroatien noch nie


und hat dabei keinerlei Ordnungswidrigkeiten oder Probleme mit Ein- und/oder Ausreisen gehabt. Sein letztes Schengenvisum für 2 Jahre hat er von Finnland im Januar 2020 erhalten.

Wir halten es für höchst unwahrscheinlich dass die Entscheidungen auf Einträgen und/oder Daten beruhen, die tatsächlich auf seine Person zurückzuführen sind. Das kroatische Aussenministerium erklärte mir aber dass solche Entscheidungen immer individuell bewertet werden und nicht aufgrund einer allgemeinen Entscheidung - sonst wäre die Möglichkeit den Antrag zu stellen überhaupt eingestellt (so macht es wohl aktuell Finnland und die Balten gegenüber Russen).

Gegen die Ablehnung kann man in Kroatien binnen 15 Tagen eine Beschwerde beim Aussenministerium einlegen (und danach ähnlich wie in Deutschland vorm Verwaltungsgericht klagen). Ich denke aktuell bringt uns die Beschwerde nichts weil solange wir die genauen Begründungen aus allen drei Ländern nicht kennen, können wir nur mutmassen dass die Entscheidung fehlerbehaftet war. Zusätzlich ist die Frage wie würde die Klage gegenüber dem austellenden Land funktionieren wenn die Ablehnung an Entscheidung dreier Länder zurückzuführen ist?
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reinhard
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Antwort #1 - 12.09.2023 um 20:01:01
 
Hat Dein Schwiegervater einen "häufigen Namen", dass es gemeinsam mit dem Geburtsdatum auch einen vorbestraften Doppelgänger geben könnte? Das sollte er die kroatische Botschaft konkret fragen.
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lottchen
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Antwort #2 - 12.09.2023 um 20:17:13
 
Man muss allerdings auch nicht in einem Land selber gewesen sein um eine Gefahr für dasselbe darstellen zu können. Das geht auch aus der Ferne. Was für einen Beruf hat Dein Schwiegervater? Ist er politisch aktiv?

Ansonsten würde ich eine Verwechslung auch nicht ausschließen.
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Aras
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Antwort #3 - 12.09.2023 um 21:37:46
 
Hallo Purger,

darf ich dich fragen ob dein Schwiegervater zufällig eine Karriere bei den russischen Streitkräften hat oder bzw. (wahrscheinlicher) hatte und wenn ja wann er aus dem Dienst ausgeschieden ist? Vielleicht auch sein Alter?

Ich unterstelle jetzt kein böse Absicht deines Schwiegervaters, sondern versuche mir nur einen Reim aus der Ablehnung zu machen.

Also ich würde ja erstmal versuchen Informationen zu beschaffen bspw. eine Anfrage ans BKA bezüglich der gespeicherten Daten deines Schwiegervaters im SIS

https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/AnfragenAuskunftserteilung/Auskunftsertei...

Aber dafür sind 15 Tage zu knapp bemessen. Und die kroatische Verwaltungsgerichtsbarkeit kenne ich auch nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Purger
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Antwort #4 - 13.09.2023 um 10:55:56
 
Er hat einen der sowohl in Russland als auch in der Ukraine sehr weit verbreiteten Vornamen mit je nach Land unterschiedlicher Schreibweise. Meine Frau meinte dass es in Russland durchaus vorkommt dass derselbe Name mal so, mal so transliteriert wird. Er hat auch einen in der Ukraine sehr verbreiteten Nachnamen der insbesondere in seinem Geburtsort besonders häufig vorkommt. Sein Geburtsort in der Ukraine ist mittlerweile der ganzen Welt bekannt und hat eine ziemlich komplizierte und in jeder lateinischen Sprache andere Transliteration.

Er ist 64 und im akademisch-wissenschaftlichen Bereich tätig, in den letzten Jahren im wissenschaftlichen Verlagswesen. Er hat keinen militärischen oder politischen Bezug.

In dem Ablehnungsbescheid wird auf die Auswärtigen Ämter Frankreichs und Kroatiens und auf das Bundesverwaltungsamt zwecks weiterer Auskunft hingewiesen. Vom BVA habe ich die entsprechenden Auskunftsformulare gefunden. An das kroatische Aussenministerium hat er sich formlos mit Bitte um Auskunft seiner persönlichen Daten gewandt und wurde mittlerweile auf die offizielle Beschwerde verwiesen.
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Purger
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Antwort #5 - 21.09.2023 um 19:51:40
 
Mein Schwiegervater hat heute bei der kroatischen Botschaft Einspruch gegen die Ablehnung eingereicht. Letzte Woche hatte er zunächst formlos per E-mail beim Aussenministerium um Einsicht in seine persönlichen Daten gebeten, wurde aber auf die Einspruchsmöglichkeit verwiesen. Ich hatte gestern dann zufällig auf deren Webseite doch ein Formular für Einsicht in persönliche Daten entdeckt, ganz versteckt von den restlichen Visainformationen, und dann in den Gesetzestexten auch das entsprechende Recht darauf gefunden. Er hat es zum Einspruch beigelegt.

Fürs BVA wartet er auf den Termin zur Beglaubigung seiner Unterschrift bei der deutschen Botschaft, für Frankreich haben wir noch nicht herausgefunden wie es abläuft.
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Purger
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Antwort #6 - 01.07.2024 um 15:36:09
 
Mein Schiwegervater hat im Dezember 2023 die Auskunft vom BVA erhalten dass über ihn keine Einträge in der Visawarndatei vorhanden sind. Für Frankreich hat er nicht nachgeforscht. Kroaten haben seine Beschwerde abgelehnt, in der Erläuterung war angegeben dass die SOA (Sicherheits- und Nachrichtenagentur) negativ entschieden hat und diese Entscheidung ist bindend. Da diese Entscheidung anhand einer freien Einschätzung und nicht anhand von Fakten getroffen wird kann man nicht weiter dagegen vorgehen.

In der Zwischenzeit haben sie italienische Visa für 10 Tage beantragt und wurden wieder abgelehnt. Es sind wieder Deutschland und Frankreich dagegen und dieses Mal neu - Rumänien. Das bezieht sich auf den Vater, die Mutter wurde dieses Mal auch abgelehnt, angeblich wegen falscher Angaben zur Reise (es gab wohl keine Rückmeldung dass sie auch Gefahr darstelle also mussten sie irgenwas anderes ankreuzen).

Woran könnte es sonst liegen dass Deutschland seine Anträge ablehnt, wenn doch kein Eintrag über ihn in der VWD besteht?
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Aras
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Antwort #7 - 01.07.2024 um 16:15:38
 
Warum beantragt er nicht einmal ein deutsches Schengenvisum? Zumindest könnte man dann Akteneinsicht nehmen.
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Antwort #8 - 03.07.2024 um 15:10:11
 
Wir haben uns bei erstem Versuch vor einem Jahr dagegen entschieden die Visa für Deutschland zu beantragen weil allein den Termin für die VE zu bekommen viel zu lange gedauert hätte, vom Termin in der Botschaft in Moskau ganz zu schweigen.
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reinhard
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Antwort #9 - 03.07.2024 um 15:18:44
 
Es ist immer ein Problem: Man will Deutschland besuchen, aber kein Besuchsvisum beantragen. Dann beantragt er ein Visum für ein anderes Land mit falschen Angaben. Das fliegt auch, und er beantragt bei einem dritten Land ein Visum wieder mit falschen Angaben.

Das funktioniert einfach nicht. Wenn er nach Deutschland kommen und jemanden in Deutschland besuchen will, muss er ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragen, dazu eine VE in Deutschland. Alle anderen Versuche dauern ewig, weil falsche Angaben, Verdacht etc. ja registriert werden und für alle EU-Botschaften sichtbar sind.

Es kursieren aber leider sehr viele Tipps über solche "todsicheren Tipps", ein Visum zu bekommen.
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