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Visum zum ungeborenen Kind, Mann Tunesier (Gelesen: 816 mal)
Themen Beschreibung: Visum zum ungeborenen kind
Ickele82
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11.09.2023 um 22:51:35
 
Hallo miteinander,

Ich bin am verzweifeln vielleicht finde ich hier eine Lösung für mein Problem.

Mein Mann und ich erwarten ein Kind, visum dauert momentan 12 monate. Wir konnten es ja erst nach den drei Monaten der bestehenden Schwangerschaft ein Visum zum kind beantragen . Ich habe schon mehrmals die Botschaft in Tunis angeschrieben aber leider erfolglos es gibt keine Antwort. Darauf hin habe ich hier versucht Hilfe über die Ausländer Behörde zu bekommen leider vergebens es hieß jedesmal bitte über die Botschaft in Tunis. Ich verstehe nicht warum man nicht hilft. Mein Mann wird dadurch nicht bei der Geburt dabei sein und er wird ein dreiviertel Jahr verpassen wie sein kind aufwächst. Ich bin momentan einfach am Ende und weiß nicht weiter.
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Aras
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Antwort #1 - 12.09.2023 um 02:09:44
 
Einstweilige Anordnung beim VG Berlin einreichen. Hierzu solltest du ggf. spezialisierte Anwälte in Berlin konsultieren/beauftragen. Falls du ne Empfehlung brauchst, dann schreib hier und ich schicke dir den Namen per PN.

Der, der zum ersten Mal ein Visum zum ungeborenen Kind erhalten hat, hat das auch nur über einstweilige Anordnung geschafft. Aber bedenke, dass man auch genug Zeit haben muss. Also nicht bis zur 36. SSW warten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #2 - 12.09.2023 um 10:50:36
 
Ich verstehe die Situation noch nicht ganz: Geht es darum, dass Dein Mann das Visum beantragt hat und die Bearbeitung dauert an oder geht es darum, dass er keine Möglichkeit hat, den Visumsantrag überhaupt abzugeben?
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Ickele82
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 12.09.2023 um 14:34:11
 
Wir haben das Visum beantragt aber die bearbeitungszeit beträgt 12 Monate.
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lottchen
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Antwort #4 - 12.09.2023 um 15:45:47
 
Dein Mann hat den Antrag gestellt nachdem die ersten 3 Monate Schwangerschaft rum waren? Wie lange ist die Antragsstellung jetzt her? Wie lange ist noch Zeit bis zur Geburt des Kindes? Wer genau hat Deinem Mann wann gesagt oder geschrieben dass die Bearbeitung des Visumsantrags 12 Monate dauert?
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reinhard
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Antwort #5 - 12.09.2023 um 15:47:07
 
Ickele82 schrieb am 12.09.2023 um 14:34:11:
Wir haben das Visum beantragt aber die bearbeitungszeit beträgt 12 Monate.


Genau genommen brauchst Du als Deutsche ja gar kein Visum.

Da ein Visum persönlich beantragt werden muss, hoffe ich, dass er das Visum beantragt hat. Oder hat er sich um einen Termin bemüht, aber erst in 12 Monaten einen Termin erhalten? Falls er das Visum beantragt hat, dauert es keine 12 Monate.

Falls er das Visum gar nicht beantragt hat, sondern nur versucht hat, einen Termin zu bekommen: Du kannst Dich als Ehefrau in Deutschland auch an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden und einen "Sondertermin" für Deinen Mann beantragen.
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Ickele82
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Antwort #6 - 12.09.2023 um 18:19:17
 
Wir haben den Antrag auf visum zum kind  im Mai gestellt.bearbeitungszeit 12 Monate auf der Seite der Botschaft in tunis. Bis zur Geburt sind es jetzt noch 3 Monate. Er hat mehrfach versucht dort anzurufen aber es geht niemand ans Telefon  ich habe versucht über e Mail Kontakt aufzunehmen aber man bekommt keine Antwort.habe dann hier es versucht über die ausländerbehörde  und über das auswärtige Amt Berlin. Von beiden bekam ich nur die Antwort das er sich an die Botschaft in Tunis wenden muss
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lottchen
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Antwort #7 - 12.09.2023 um 18:46:27
 
Auf der Seite der deutschen Botschaft steht:
"Die Wartezeiten für einen Termin zur Beantragung eines Visums sind derzeit wie folgt. Familienzusammenführung: 12 Monate"
Das Visum beantragt habt Ihr doch bereits im Mai. Die 12 Monate sind doch gar nicht mehr relevant für Euch. Wie lange die Bearbeitung dauert steht hier doch erst weiter unten: "bis zu 3 Monate."

Dort steht allerdings auch:
"Sondertermine können nicht vergeben werden. Daher werden Anfragen zu vorgezogenen Terminen oder Sonderterminen nicht beantwortet."
Daher ist der Vorschlag von reinhard wohl nicht umsetzbar.

Bleibt also nur entweder zu warten und zu hoffen dass das Visum in den nächsten 2-3 Monaten erteilt wird wenn unbedingt gewünscht ist, dass er zur Geburt dabei ist. Oder den Vorschlag von Aras anzunehmen und Klage einzureichen. Allerdings kann ich nichts zu den Erfolgsaussichten dafür sagen.
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reinhard
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Antwort #8 - 12.09.2023 um 19:57:11
 
Du solltest trotzdem berücksichtigen, dass Du kein Visum beantragen kannst (als Deutsche). Für Dich ist der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes zuständig.

Die Ausländerbehörde kann nur die eigene Arbeit beeinflussen, nicht die der Botschaft. Insofern nützt es nichts, wenn Dein Mann sich an die Ausländerbehörde wendet. Du wirst keine Antwort bekommen, weil Du nichts beantragst.

Wenn Dein Mann den Visumantrag schon im Mai gestellt hat, lass Dir von ihm die Vorgangsnummer (von der Quittung) geben. Damit kannst Du beim Bundesverwaltungsamt nachfragen, wo die Akte gerade liegt.
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