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Heirat Ausländer mit Residenz in Italien (Gelesen: 984 mal)
Marions1122
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.08.2023 um 09:46:38
 
Guten Morgen, ich habe einen Freund der in Italien lebt mit Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren. Kann ich ihn in Deutschland heiraten, bzw kann er bei mir in Deutschland leben, zu besuch kommen, arbeiten etc?
VG und danke vorab
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deerhunter
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i4a rocks!


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Brisbane
Australia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 21.08.2023 um 11:46:25
 
Das kommt auf den Ausländer an. Welche Nationalität hat er, welchen Aufenthaltstitel in Italien?
Vermutlich könnt ihr heiraten, vermutlich muss der "Ausländer" dann ein Visum für Deutschland beantragen. Möglicherweise gibt es eine UP, möglicherweise geht auch überhaupt nichts!


Wir brauchen mehr Fakten
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.307
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.08.2023 um 12:19:45
 
Sobald ihr verheiratet seid wird es keine Probleme mit leben und arbeiten in D geben (Du bist ja Deutsche). Je nachdem was für ein Staatsbürger er ist benötigt er aber möglicherweise ein Visum zur FZF um hier einzureisen und eine AE beantragen zu können. Mit der italienischen AE kann er nach D zu Besuch kommen, aber vermutlich nicht hier leben und arbeiten. Wie schon geschrieben fehlen hier Informationen, die Du erst mal liefern musst.
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Marions1122
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.08.2023 um 13:26:30
 
Danke schonmal für die Rückmeldungen, er kommt ursprünglich aus Marokko und ist legal mit Visum in Italien.Ich kenne mich leider nicht so gut aus. Daher habe gegoogelt und bin auf das Forum gestossen. Was ist den ein UP?
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.307
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.08.2023 um 13:33:35
 
UP Urkundenprüfung
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 21.08.2023 um 13:35:33
 
Eine UP ist eine Urkundenprüfung. Es hängt immer vom Herkunftsland und von den vorhandenen Urkunden ab, ob eine Hochzeit problemlos angesetzt wird oder erst die deutsche Botschaft beauftragt wird, vorlegte Urkunden zu überprüfen.

Am einfachsten ist es: Er besucht Dich, und Ihr geht zusammen zu Deinem Standesamt. Dort fragt Ihr, welche Urkunden Du brauchst, welche Urkunden er braucht. Da die Standesämter dabei etwas unterschiedlich agieren, hilft Dir eine Auskunft in einem Forum ("In Darmstadt braucht man vor sieben Jahren...") nur begrenzt.
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Marions1122
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 21.08.2023 um 13:38:25
 
okay, dann weiss ich auf alle Fälle schon mal ein bisschen mehr. Danke für Eure schnellen Antworten.
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edson
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i4a rocks!


Beiträge: 33

BS, Baden-Württemberg, Germany
BS
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 21.08.2023 um 16:35:20
 
Wenn er einen Aufenthaltstitel in Italien z.B nehmen wir an er wäre ein Student mit seinem studentischen Aufenthaltstitel  Sie können in Dänemark heiraten dann diese Heiratsurkunde wird sofort in Deutschland erkannt.
so können Sie die UP umgehen.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.249

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 22.08.2023 um 07:40:47
 
Marokkanische Urkunden können normal legalisiert werden. Eine Urkundenüberprüfung findet nicht statt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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