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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
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Beitrag begonnen von Marions1122 am 21.08.2023 um 09:46:38

Titel: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von Marions1122 am 21.08.2023 um 09:46:38
Guten Morgen, ich habe einen Freund der in Italien lebt mit Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren. Kann ich ihn in Deutschland heiraten, bzw kann er bei mir in Deutschland leben, zu besuch kommen, arbeiten etc?
VG und danke vorab

Titel: Re: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von deerhunter am 21.08.2023 um 11:46:25
Das kommt auf den Ausländer an. Welche Nationalität hat er, welchen Aufenthaltstitel in Italien?
Vermutlich könnt ihr heiraten, vermutlich muss der "Ausländer" dann ein Visum für Deutschland beantragen. Möglicherweise gibt es eine UP, möglicherweise geht auch überhaupt nichts!


Wir brauchen mehr Fakten

Titel: Re: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von lottchen am 21.08.2023 um 12:19:45
Sobald ihr verheiratet seid wird es keine Probleme mit leben und arbeiten in D geben (Du bist ja Deutsche). Je nachdem was für ein Staatsbürger er ist benötigt er aber möglicherweise ein Visum zur FZF um hier einzureisen und eine AE beantragen zu können. Mit der italienischen AE kann er nach D zu Besuch kommen, aber vermutlich nicht hier leben und arbeiten. Wie schon geschrieben fehlen hier Informationen, die Du erst mal liefern musst. 

Titel: Re: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von Marions1122 am 21.08.2023 um 13:26:30
Danke schonmal für die Rückmeldungen, er kommt ursprünglich aus Marokko und ist legal mit Visum in Italien.Ich kenne mich leider nicht so gut aus. Daher habe gegoogelt und bin auf das Forum gestossen. Was ist den ein UP?

Titel: Re: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von lottchen am 21.08.2023 um 13:33:35
UP Urkundenprüfung

Titel: Re: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von reinhard am 21.08.2023 um 13:35:33
Eine UP ist eine Urkundenprüfung. Es hängt immer vom Herkunftsland und von den vorhandenen Urkunden ab, ob eine Hochzeit problemlos angesetzt wird oder erst die deutsche Botschaft beauftragt wird, vorlegte Urkunden zu überprüfen.

Am einfachsten ist es: Er besucht Dich, und Ihr geht zusammen zu Deinem Standesamt. Dort fragt Ihr, welche Urkunden Du brauchst, welche Urkunden er braucht. Da die Standesämter dabei etwas unterschiedlich agieren, hilft Dir eine Auskunft in einem Forum ("In Darmstadt braucht man vor sieben Jahren...") nur begrenzt.

Titel: Re: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von Marions1122 am 21.08.2023 um 13:38:25
okay, dann weiss ich auf alle Fälle schon mal ein bisschen mehr. Danke für Eure schnellen Antworten.

Titel: Re: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von edson am 21.08.2023 um 16:35:20
Wenn er einen Aufenthaltstitel in Italien z.B nehmen wir an er wäre ein Student mit seinem studentischen Aufenthaltstitel  Sie können in Dänemark heiraten dann diese Heiratsurkunde wird sofort in Deutschland erkannt.
so können Sie die UP umgehen.

Titel: Re: Heirat Ausländer mit Residenz in Italien
Beitrag von Aras am 22.08.2023 um 07:40:47
Marokkanische Urkunden können normal legalisiert werden. Eine Urkundenüberprüfung findet nicht statt.

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