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Kann ich auch in Deutschland einen Minijob ausüben (ich arbeite bereits in Vollzeit), und wie kann ich mehr Informatione (Gelesen: 893 mal)
Biofact
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i4a rocks!


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Haldensleben, Sachsen-Anhalt, Germany
Haldensleben
Sachsen-Anhalt
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann ich auch in Deutschland einen Minijob ausüben (ich arbeite bereits in Vollzeit), und wie kann ich mehr Informatione
17.08.2023 um 06:19:05
 
Hallo, ich lebe und arbeite derzeit in Deutschland. Ich komme aus Mazedonien, und ich habe ein Arbeitsvisum erhalten, um nach Deutschland zu gehen. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis (19C ABS.1 I.V.M.26 ABS.2 BESCHV), und es kommt mit einem Zusatzblatt, wo der Name des Ortes, an dem ich arbeite, geschrieben ist.

Ich arbeite bei McDonald's und habe einen Vertrag über 1 Jahr und 169 Stunden pro Monat als Vollzeitbeschäftigung.

Als ich zur Auslenderbehorde ging, um meinen Aufenthalt zu verlängern, fragte ich sie, ob ich einen Minijob ausüben kann, und die Beamtin wusste es nicht genau, also ging sie hin und fragte, und kam zurück und sagte, dass ich das nicht kann, weil ich bei McDonalds arbeite. Das hat für mich keinen Sinn gemacht, also wollte ich hier fragen, um meine Situation besser zu verstehen.

Ich möchte wissen, ob ich als Minijob arbeiten kann und wenn nicht, warum? Liegt es an den Arbeitsstunden, die ich bereits an meinem jetzigen Arbeitsplatz leiste, oder liegt es daran, wo ich herkomme?

Ich möchte auch wissen, ob ich meinen Arbeitsort wechseln kann, ohne erst monatelang auf die Genehmigung der Ausländerbehörde warten zu müssen, wie jeder andere normale Mensch.

Gibt es irgendwo einen Ort, an dem ich diese Informationen selbst online überprüfen und mehr darüber lesen kann, was in meiner derzeitigen Situation in Bezug auf die Arbeit erlaubt ist oder nicht.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
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Aras
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Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann ich auch in Deutschland einen Minijob ausüben (ich arbeite bereits in Vollzeit), und wie kann ich mehr Informatione
Antwort #1 - 17.08.2023 um 07:07:53
 
Warum macht es keinen Sinn? Du hast eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung bei McDonalds erhalten. Also weißt du schon, dass du nur bei McDonalds arbeiten kannst.
Ein Minijob ist eine normale Beschäftigung nur mit verringerten Sozialabgaben. Also für Ausländer grundsätzlich Erlaubnispflichtig.
Du müsstest also einen Antrag stellen dass der konkrete Minijob erlaubt wird.

Relevant ist hier § 9 BeschVO. Nach zwei Jahren kannst du jeden Beruf ausüben den du willst. Du müsstest nur die Arbeitgeberbindung auf deiner AE entfernen lassen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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allezM
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann ich auch in Deutschland einen Minijob ausüben (ich arbeite bereits in Vollzeit), und wie kann ich mehr Informatione
Antwort #2 - 08.09.2023 um 18:30:13
 
Aras schrieb am 17.08.2023 um 07:07:53:
Warum macht es keinen Sinn? Du hast eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung bei McDonalds erhalten. Also weißt du schon, dass du nur bei McDonalds arbeiten kannst.
Ein Minijob ist eine normale Beschäftigung nur mit verringerten Sozialabgaben. Also für Ausländer grundsätzlich Erlaubnispflichtig.
Du müsstest also einen Antrag stellen dass der konkrete Minijob erlaubt wird.

Relevant ist hier § 9 BeschVO. Nach zwei Jahren kannst du jeden Beruf ausüben den du willst. Du müsstest nur die Arbeitgeberbindung auf deiner AE entfernen lassen.



9 BeschV ist für 26.2 BeschV nur anwendbar, wenn die 1. Zustimmung vor dem 31.12.2020 erteilt wurde.
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