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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Kann ich auch in Deutschland einen Minijob ausüben (ich arbeite bereits in Vollzeit), und wie kann ich mehr Informatione
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Beitrag begonnen von Biofact am 17.08.2023 um 06:19:05

Titel: Kann ich auch in Deutschland einen Minijob ausüben (ich arbeite bereits in Vollzeit), und wie kann ich mehr Informatione
Beitrag von Biofact am 17.08.2023 um 06:19:05
Hallo, ich lebe und arbeite derzeit in Deutschland. Ich komme aus Mazedonien, und ich habe ein Arbeitsvisum erhalten, um nach Deutschland zu gehen. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis (19C ABS.1 I.V.M.26 ABS.2 BESCHV), und es kommt mit einem Zusatzblatt, wo der Name des Ortes, an dem ich arbeite, geschrieben ist.

Ich arbeite bei McDonald's und habe einen Vertrag über 1 Jahr und 169 Stunden pro Monat als Vollzeitbeschäftigung.

Als ich zur Auslenderbehorde ging, um meinen Aufenthalt zu verlängern, fragte ich sie, ob ich einen Minijob ausüben kann, und die Beamtin wusste es nicht genau, also ging sie hin und fragte, und kam zurück und sagte, dass ich das nicht kann, weil ich bei McDonalds arbeite. Das hat für mich keinen Sinn gemacht, also wollte ich hier fragen, um meine Situation besser zu verstehen.

Ich möchte wissen, ob ich als Minijob arbeiten kann und wenn nicht, warum? Liegt es an den Arbeitsstunden, die ich bereits an meinem jetzigen Arbeitsplatz leiste, oder liegt es daran, wo ich herkomme?

Ich möchte auch wissen, ob ich meinen Arbeitsort wechseln kann, ohne erst monatelang auf die Genehmigung der Ausländerbehörde warten zu müssen, wie jeder andere normale Mensch.

Gibt es irgendwo einen Ort, an dem ich diese Informationen selbst online überprüfen und mehr darüber lesen kann, was in meiner derzeitigen Situation in Bezug auf die Arbeit erlaubt ist oder nicht.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.

Titel: Re: Kann ich auch in Deutschland einen Minijob ausüben (ich arbeite bereits in Vollzeit), und wie kann ich mehr Informatione
Beitrag von Aras am 17.08.2023 um 07:07:53
Warum macht es keinen Sinn? Du hast eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung bei McDonalds erhalten. Also weißt du schon, dass du nur bei McDonalds arbeiten kannst.
Ein Minijob ist eine normale Beschäftigung nur mit verringerten Sozialabgaben. Also für Ausländer grundsätzlich Erlaubnispflichtig.
Du müsstest also einen Antrag stellen dass der konkrete Minijob erlaubt wird.

Relevant ist hier § 9 BeschVO. Nach zwei Jahren kannst du jeden Beruf ausüben den du willst. Du müsstest nur die Arbeitgeberbindung auf deiner AE entfernen lassen.

Titel: Re: Kann ich auch in Deutschland einen Minijob ausüben (ich arbeite bereits in Vollzeit), und wie kann ich mehr Informatione
Beitrag von allezM am 08.09.2023 um 18:30:13

Aras schrieb am 17.08.2023 um 07:07:53:
Warum macht es keinen Sinn? Du hast eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung bei McDonalds erhalten. Also weißt du schon, dass du nur bei McDonalds arbeiten kannst.
Ein Minijob ist eine normale Beschäftigung nur mit verringerten Sozialabgaben. Also für Ausländer grundsätzlich Erlaubnispflichtig.
Du müsstest also einen Antrag stellen dass der konkrete Minijob erlaubt wird.

Relevant ist hier § 9 BeschVO. Nach zwei Jahren kannst du jeden Beruf ausüben den du willst. Du müsstest nur die Arbeitgeberbindung auf deiner AE entfernen lassen.



9 BeschV ist für 26.2 BeschV nur anwendbar, wenn die 1. Zustimmung vor dem 31.12.2020 erteilt wurde.

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