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Namensänderung, Paar mit gemischter Nationalität im Ausland wohnend (Gelesen: 2.916 mal)
Rosalie1
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15.08.2023 um 05:03:56
 
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin Deutsche und mein Verlobter hat Brasilianische und Belgische Staatsbürgerschaft. Durch seine brasilianische Herkunft hat er zwei Nachnamen.
Nach unserer Hochzeit ist es mir wichtig, meinen Geburtsnamen abzulegen aber nur einen seiner zwei Nachnamen anzunehmen.
Wir wohnen in Belgien. Hier ist normalerweise nicht gestattet seinen Nachnamen nach der Ehe zu ändern, aber da ich Deutsche bin ginge es, allerdings müsste ich dann seine beiden Nachnamen annehmen, was ich vermeiden möchte.
Was können wir tun?
Meine Recherchen ergaben folgendes: Aus deutscher Sicht unterliegt die Namensführung jedes Ehegatten seinem Heimatrecht (Art. 10 Abs. 1
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB).
Könnte ich nach deutschem Namensrecht nur einen seiner Nachnamen annehmen?
Wo wir heiraten spielt keine Rolle, Deutschland, Brasilien oder Belgien, wir sind flexibel.
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lottchen
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Antwort #1 - 15.08.2023 um 09:29:58
 
Rosalie1 schrieb am 15.08.2023 um 05:03:56:
Könnte ich nach deutschem Namensrecht nur einen seiner Nachnamen annehmen?

Meines Wissens nein. Mein Ex-Mann hat auch 2 Nachnamen und ich hatte dasselbe Problem und bekam dieselbe Antwort.
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Aras
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Antwort #2 - 15.08.2023 um 10:08:47
 
Nach ibero-amerikanischem Namensrecht besteht der Nachname aus dem 1. Nachnamen des Vaters und dem 1. Nachnamen der Mutter, genau in dieser Folge. Eine Namensänderung nach Eheschließung ist im ibero-amerikanischen Namensrecht soweit ich weiß nicht vorgesehen. Ist ja auch nachvollziehbar, weil der Nachname als "patrilinearer Abstammungsnachweis" anzusehen ist.

Nach deutschem Namensrecht hat der Ehename (nicht zu verwechseln mit dem Familiennamen) historisch gesehen mehr eine Zuordnungsfunktion. Fräulein Schmidt heiratet Herrn Müller, und wird somit der neuen Kernfamilie Müller zugeordnet und kriegt den Namen Müller.

Es gilt § 1355 Abs. 4 BGB. Insofern könntest du bei einer Kombination:

Brasilianischer Ehegatte: Santoz Sanchez
Deutscher Ehegatte: Schmidt

zu "Schmidt Santoz" oder "Santoz Schmidt" ändern.

Aber nur "Santoz" wäre nicht möglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rosalie1
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Antwort #3 - 15.08.2023 um 14:55:18
 
Danke! Das habe ich befürchtet.

In Brasilien kann man, als Frau, so wie wir es verstehen, nach der Eheschliessung den Nachnamen so zusammenstellen oder so belassen wie man möchte. Aber gängige Praxis ist es, einen Nachnamen anzunehmen, der sich aus einem der eigenen Nachnamen zusammensetzt (meist dem väterlicherseits) und einem des Ehemanns (auch meist der von der väterlichen Seite).
Beispiel:
Carlos Barros Duarte heiratet Ana Silva Barbosa.
Ana trägt nun den Namen Ana Barbosa Duarte.

Theoretisch könnte ich, wenn wir in Brasilien heiraten, aber auch nur einen seiner Nachnamen annehmen und meinen eigenen Nachnamen komplett weglassen.
Wenn ich das Beispiel oben verwende:
Als Nachnamen würde ich nur "Ana Duarte" wollen.

Die Frage ist nur, ob die deutschen Behörden und unsere Behörden vor Ort hier in Belgien dann die Annahme von nur einem seiner Namen akzeptieren würden wenn wir im Ausland heiraten und dies dann auch für ihr Rechtsgebiet entsprechend abändern...

Ich habe dementsprechend schon Horrorstories gehört und möchte vermeiden dass ich in verschiedenen Ländern unterschiedlich heisse.
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lottchen
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Antwort #4 - 15.08.2023 um 15:43:17
 
Ich würde das sein lassen. Sind Kinder geplant / möglich? Wie würden sie heißen? Wie würdest Du bei einer Scheidung heißen, wie die Kinder? Ja, ich weiß, letzteres ist nicht geplant, aber rein theoretisch sollte man auch da mal dran denken.

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Antwort #5 - 15.08.2023 um 17:35:36
 
Aus deutscher Perspektive kannst du entweder deutsches Recht oder das Recht des Landes deines Ehepartners für die Namenswahl wählen. Dabei ist es egal, in welchem Land man heiratet. Was geht denn offiziell in Belgien, bzw. Brasilien?
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Aras
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Antwort #6 - 15.08.2023 um 18:05:51
 
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« Zuletzt geändert: 16.08.2023 um 10:45:01 von Daddy » 
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Antwort #7 - 16.08.2023 um 00:32:40
 
lottchen schrieb am 15.08.2023 um 15:43:17:
Sind Kinder geplant / möglich? Wie würden sie heißen? Wie würdest Du bei einer Scheidung heißen, wie die Kinder?

Kinder wird es keine geben. Bei einer Scheidung würde ich, wenn ich denn schaffe nur einen seiner Familiennamen zu haben, den Namen behalten (der Name meiner Wahl ist internationaler als meiner und gefällt mir besser)

namaskaram schrieb am 15.08.2023 um 17:35:36:
Was geht denn offiziell in Belgien, bzw. Brasilien?
In Belgien darf man seinen Nachnamen nicht ändern, da ich aber Deutsche bin kann man nach deutschen Recht vorgehen. In Brasilien ist anscheinend alles erlaubt!
Aber es ist mir nicht klar, ob das dann nur für den brasilianischen Rechtsbereich gilt oder ob ich die Namensänderung ohne Probleme auch ins deutsche und belgische System übertragen kann.



Aras schrieb am 15.08.2023 um 18:05:51:

danke, aber das beantwortet meine Frage nicht ob ich nur einen seiner 2 Familiennamen übernehmen und meinen Familiennamen weglassen kann..
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namaskaram
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Antwort #8 - 16.08.2023 um 09:38:30
 
Hier gibt es eine Erklärung zum Personensandsrecht: https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/rechtsbereiche/sammlung-auslaend...

Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass dein Mann nach deutschem Recht eine Namensänderung vornimmt (also in diesem Fall auf einen seiner Nachnamen verzichten)? Dann könntest du seinen Nachnamen annehmen. Allerdings hätte er dann in Brasilien noch seinen doppelten Nachnamen. Ob das so ginge müsste dir das zuständige deutsche Standesamt sagen können.
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Antwort #9 - 20.08.2023 um 11:42:03
 
namaskaram schrieb am 16.08.2023 um 09:38:30:
Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass dein Mann nach deutschem Recht eine Namensänderung vornimmt (also in diesem Fall auf einen seiner Nachnamen verzichten)?

Da er nicht Deutscher ist, ist das nicht möglich.
Und Namensänderung nach belgischem oder brasilianischen Recht ist nahezu unmöglich..
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