Hali Halo liebe Foren,
Ich bin italienischer Staatsbürger und lebe seit 2012 in München Stadt, wo ich als Angestellter ohne Unterbrechung in einem großen deutschen Unternehmen tätig bin.
Im Jahr 2022 habe ich einen B1-Deutsch-Integrationskurs absolviert und den Deutschtest (TELC B1) bestanden, außerdem besuche ich weiterhin die Volkshochschule und bin dort angemeldet um Deutsche B2 Grenze-Kenntnisse zu verbessern.
Letzten Samstag habe ich auch den Eingabeüberprüfung bestanden.
Ich mochte, dieses Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft Italienische/Deutsche) beantragen, sobald ich die Testergebnisse erhalte, um das Wahlrecht ausüben zu können.
Auf jedem Fall im Online-QUICK-Check von München KRV, für Einbürgerung Antrag website wird jedoch dieser Punkt erwähnt:
https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-ii-buergerangelegenheiten/..."[...] wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt bzw. gegen Sie auf Grund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist"Vor 8 Jahren wurde mir der Führerschein für 9 Monaten entzogen, weil ich unter Alkoholeinfluss gefahren war. Das Vergehen wurde in eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen umgewandelt.
Normalerweise im BZR werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen grundsätzlich nach fünf Jahren gelöscht, und sind im Strafregister nicht mehr sichtbar. (-> gemäß § 12a Staatsangehörigkeit).
Meine Frage:
Darf ich mich weiterhin online bewerben, sogar unter Beifügung eines aktuellen Führungszeugnisses, Und zu erwähnen, dass ich eine Verurteilung erhalten habe, die in eine Geldstrafe umgewandelt wurde, aber dass sie bereits verjährt wurde.
Oder gilt dies als Straftat?Ich freue mich auf Ihre freundliche Antwort liebe Foren,
und danke für Ihre Aufmerksamkeit,
Vieln Dank!!!