shoaninha
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Manaus Brazil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo liebes Forum,
ich war bisher nur stille Mitleserin, wende mich aber nun an euch mit einem ganz konkreten Problem und hoffe, jemand kann mir mit einer Auskunft helfen.
Meine Frage: Akzeptiert die Bundespolizei an der Grenze die deutsche Geburtsurkunde als Nachweis der Staatsbürgerschaft, und lässt uns mit ausländischem Pass zum Daueraufenthalt einreisen?
Worum geht es? Ich lebe zur Zeit in Brasilien mit meinen beiden Töchtern und dem Vater. Sie besitzen beide die deutsche + brasilianische Staatsangehörigkeit, jedoch bisher nur einen brasilianischen Pass. Das nächste Generalkonsulat ist mehrere Flugstunden entfernt, sodass wir bisher immer den bequemsten Weg gegangen und einfach visumfrei mit dem brasilianischen Pass nach Deutschland in den Urlaub eingereist sind. Meine älteste Tochter besitzt außerdem eine deutsche Geburtsurkunde, für meine jüngere Tochter werde ich diese im aktuellen Heimaturlaub noch ausstellen lassen.
Jetzt ist der endgültige Umzug nach Deutschland geplant, könnte eventuell sogar schon in rund 1,5 Monaten anstehen, wir würden also nur kurz nach Brasilien zurück und dann recht bald wieder in Deutschland einreisen.
In der Kürze der Zeit werden wir es aber nicht schaffen, einen deutschen Reisepass im Ausland zu beantragen (der Vater ist momentan in Brasilien, also ist die Ausstellung hier in D vorerst auch keine Option).
Ich vermute, die Anmeldung im Einwohnermeldeamt in Deutschland wird mit der Geburtsurkunde kein Problem sein, aber was ist mit der Einreise? Laut Pass sind die beiden Mädels Brasilianer, und würden bei erneuter Einreise die 90 erlaubten Tage pro Halbjahr überschreiten. Könnte es Probleme geben? Oder reicht das Vorzeigen der Geburtsurkunde mit dem Hinweis, dass bisher lediglich noch kein deutscher Pass beantragt wurde? Mein Gefühl sagt mir "ja, das reicht" (deutscher Staatsbürger = Recht auf Nicht-Zurückweisung), aber reicht die Geburtsurkunde hier als Nachweis an der Grenze?
Ich weiß dass es darüber hinaus die Ausnahmeregelung für Brasilianer zum Daueraufenthalt gibt. Zur Not besser direkt über den deutschen Flughafen einreisen und von dieser Regelung Gebrauch machen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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