Verzeiht mir nochmals die Frage bezüglich der Kalkulation des
LU, ich habe lange Zeit im Forum gestöbert, aber nicht wirklich etwas aufschlussreiches dazu gefunden.
Immer wieder habe ich gelesen, dass man die Berechnung des
LU nicht so pauschalisieren könne.
Es muss doch eine ungefähre Berechnungsgrundlage geben, um sich ein etwas genaueres Bild machen zu können. (als ((oft gelesen)) der
LU müsse ausreichend sein oder richtet sich nach der Bürgergeldsatz SGB II)
Dass die Ausländerbehörde das Netto Gehalt mit LStK. 3 berücksichtigt, ist klar.
Aber...
... werden zum Beispiel Kinderfreibeträge berücksichtigt.
oder wird das Kindergeld zum Netto Einkommen LStK. 3 hinzugerechnet ... oder wird das Kindergeld nur anteilig mit x% hinzu addiert oder abgezogen???
für eine etwas konkretere Ausführung/Beschreibung wäre ich sehr Dankbar.