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Einbürgerung trotz Ehe und Kinder im Ausland - möglich? (Gelesen: 1.952 mal)
Aras
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Antwort #15 - 27.07.2023 um 21:53:46
 
@engelchen+

Ich weiß jetzt nicht worauf du dich beziehst. Ich hab das Urteil nur grob übeflogen. In dem Urteil wird bei Ermesseneinbürgerung die Unterhaltssicherung für im Ausland lebende Familienangehörige gefordert.

Wenn im Ausland lebende familienangehörige nicht zählen würden, dann würde man für die Dauer der Einbürgerung diese ins Ausland schicken und danach holen.

Genauso wie man bei zuwenig Einkommen sich von seinem Ehegatten trennen könnte, wobei die Frau nicht das Trennungsunterhalt fordern würde.

Im Gesetz steht keine Einschränkung dass es sich auf die im Inland lebenden Famlienangehörigen beschränkt. Eben weil man sonst den Geringverdiener, mit 4 Kindern und einer Ehefrau im Ausland, einbürgern müsste, und am Tag der Einbürgerung könnte der Neudeutsche alle herholen. Eine zusätzliche Belastung der Sozialsysteme soll es ja nicht geben.

Natürlich kann man bei unverschuldetem Bürgergeldbezug auch eingebürgert werden. Aber da gibt es ja auch praktisch keine zusätzliche Belastung. Ob man als Ausländer oder als Deutscher Bürgergeld bezieht, macht ja unterm Strich keinen Unterschied. Aber das ist der Ausnahmefall.

Also man rechnet imho einen möglichen Bürgergeldanspruch aus. Also wie oben beschrieben mit Kindergeld für die Kinder und Lohnsteuerklasse 3 etc.. Also so wie die Situation wäre, wenn die Familie hier leben würde. Und wenn kein Bürgergeldanspruch besteht, dann ist man im grünen Bereich und kann eingebürgert werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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