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Minijob und § 16f Abs. 2 AufenthG (Gelesen: 643 mal)
Themen Beschreibung: Minijob als Schüler möglich?
juhun
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Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Republik Korea
Zeige den Link zu diesem Beitrag Minijob und § 16f Abs. 2 AufenthG
18.07.2023 um 10:04:01
 
Hallo. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ein ausländischer Schüler, der nach § 16f Abs. 2 Aufenthaltsgesetz einen Aufenthaltstitel besitzt, einen Minijob annimmt? § 16f besagt, dass dieser Aufenthaltstitel nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Ist daher ein Minijob komplett ausgeschlossen? Der Hintergrund ist folgender: Das Unternehmen, bei dem der Schüler bereits ein Praktikum absolviert hat, möchte gerne eine Ausbildung anbieten, wenn der Schüler einen Schulabschluss in einem Jahr hat. Bis dahin möchte das Unternehmen einen Minijob anbieten, damit der Schüler nicht noch ein Jahr unbezahlte Praktika absolvieren muss.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.149

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.07.2023 um 11:55:08
 
Eigentlich fällt ein Praktikum unter die Definition der Beschäftigung. Insofern darf er so oder so nicht ein Praktikum machen. Ich gehe davon aus, dass es ein berufliches Praktikum im Rahmen der schulischen Ausbildung war, und es einen schulischen Charakter hatte.

Ich sehe keine Chance für eine Praktikum oder Minijob.
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