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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Minijob und § 16f Abs. 2 AufenthG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1689667441 Beitrag begonnen von juhun am 18.07.2023 um 10:04:01 |
Titel: Minijob und § 16f Abs. 2 AufenthG Beitrag von juhun am 18.07.2023 um 10:04:01
Hallo. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ein ausländischer Schüler, der nach § 16f Abs. 2 Aufenthaltsgesetz einen Aufenthaltstitel besitzt, einen Minijob annimmt? § 16f besagt, dass dieser Aufenthaltstitel nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Ist daher ein Minijob komplett ausgeschlossen? Der Hintergrund ist folgender: Das Unternehmen, bei dem der Schüler bereits ein Praktikum absolviert hat, möchte gerne eine Ausbildung anbieten, wenn der Schüler einen Schulabschluss in einem Jahr hat. Bis dahin möchte das Unternehmen einen Minijob anbieten, damit der Schüler nicht noch ein Jahr unbezahlte Praktika absolvieren muss.
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Titel: Re: Minijob und § 16f Abs. 2 AufenthG Beitrag von Aras am 18.07.2023 um 11:55:08
Eigentlich fällt ein Praktikum unter die Definition der Beschäftigung. Insofern darf er so oder so nicht ein Praktikum machen. Ich gehe davon aus, dass es ein berufliches Praktikum im Rahmen der schulischen Ausbildung war, und es einen schulischen Charakter hatte.
Ich sehe keine Chance für eine Praktikum oder Minijob. |
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