Hallo liebes Forum,
ss geht um eine Frau, russische Staatsbürgerin, die mit ihrem Sohn (9 Jahre alt) momentan in Russland lebt, aber nach Deutschland (zurück)ziehen möchte.
Sie besaß zwar eine
NE, diese ist aber bereits ungültig, weil sie sich länger als 6 Monate im Nicht-EU-Ausland, also in Russland, aufgehalten hat.
Der Sohn hat seit seiner Geburt in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft - Deutsch und Russisch.
Die Frau wird demnächst bei der deutschen Botschaft in Moskau vorsprechen und die Lage schildern in der Hoffnung, dass ihr eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, damit sie mit ihrem deutschen Sohn nach Deutschland einreisen, bzw. hier leben kann.
Nun die Fragen:
hat sie Anspruch auf so eine
AE? Was für eine
AE wäre das, verbunden mit welchen Rechten und Pflichten? Sie hätte ja in der Anfangszeit keine Arbeit in Deutschland, hätte sie Anspruch auf Sozialleistungen?
Werden aktuell solche AEs überhaupt für russische Staatsbürger ausgestellt oder fallen sie unter die gegen Russland verhängten Sanktionen?
Vielen Dank.