Moody077 schrieb am 26.06.2023 um 16:49:15:-Falls ich nur am z. B. 08.2024 eine Ausbildungsstelle finde, kann ich meinen Aufenthalt erneuer? Wissend, dass mein aktuelle Aufenthaltstitel läuft in paar Monaten ab!
Wenn du den Aufenthaltstitel wegen des Studiums nicht verlängern kannst, wird man dir wohl kaum einen Aufenthaltstitel geben können wegen einer Ausbildung, die erst in annähernd einem Jahr beginnt. Da würde man dich auffordern auszureisen, um dann rechtzeitig zum Beginn der Ausbildung mit Visum wieder einzureisen. Selbst wenn du für den Ausbildungsbeginn dieses Jahr noch eine Stelle findest, wird das dann zeitlich wohl zu eng, um noch alles mit der
ABH zu klären.
Wie Aras schon ausgeführt hat, hat dein bisheriger Studienverlauf schon etwas damit zu tun, wie deine Chancen auf eine
AE zur Ausbildung aussehen. Um einzuschätzen, ob du die Ausbildung abschließen wirst, geht es auch um Motivation und Zielstrebigkeit - und natürlich schaut man da auch auf die 5 Jahre Studium. Wenn du das Studium ohne Abschluss schmeißt und etwas machen willst, was nichts mit deinem Studium zu tun hast, wird man dich fragen, weshalb du erst nach 5 Jahren merkst, dass du keine Motivation für dein Studium hast. Bessere Chancen könntest du haben, wenn du das Studium aufgeben müsstest, weil du es trotz großer Anstrengung nicht schaffst. Dann könnte man darauf schließen: "Der junge Mann ist motiviert und fleißig, ist mit dem Studium aber überfordert. Dann könnte er bei einer Ausbildung, die geringere Anforderungen stellt, erfolgreich sein."
Fragen zum Studium wurden nicht gestellt, um zu urteilen und zu kritisieren, sondern das sind die Fragen, die der
ABH wichtig sein werden. Da kann es dir helfen, wenn dir vorher klar ist, was du wohl näher erklären musst.