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"Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war" (Gelesen: 3.325 mal)
Themen Beschreibung: Wie soll ich handeln?
Azamat
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ua
Zeige den Link zu diesem Beitrag "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
24.06.2023 um 16:50:50
 
Moin,
Habe gerade diesen Artikel gelesen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus244199621/Migration-Einbuergerung-nu...

Verstehe ich richtig, dass diese Änderung alle betreffen wird?
Ich habe eine AE als qualifizierte akademische Arbeitskraft (keine blaue Karte)

Ich habe vor, mich einzubüregern. Ich habe aber nur 6 Monate in DE gearbeitet. Meine Fragen wären:

1. Wann soll ich meinen Antrag stellen, um mich noch unter alten Bedingungen einzubürgern?
2. Ab wann tritt vrs. Die Änderung in Kraft?
3. Soll ich mir überhaupt Sorgen machen? Ich wollte etwas abwarten bis die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt wird, aber jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich will ja keine zwei Jahre auf die Einbürgerung warten.

Danke!
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SimonB
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Beiträge: 655

deutschland, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Antwort #1 - 24.06.2023 um 17:56:18
 
Azamat schrieb am 24.06.2023 um 16:50:50:
Habe gerade diesen Artikel gelesen:

Es gibt  noch kein neues "Einbürgerungsgesetz" /Staatsangehörigkeitsgesetz.
Der Artikel ist vom März.
Jetzt wird noch beraten. Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen.

Azamat schrieb am 24.06.2023 um 16:50:50:
Ich will ja keine zwei Jahre auf die Einbürgerung warten

Sondern wie lange maximal?
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.240

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Antwort #2 - 25.06.2023 um 00:58:30
 
Wenn du den Antrag jetzt stellst, solltest du unter der jetzigen Regelung eingebürgert werden, auch wenn sich das Gesetz ändert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Olema
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nigeria
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Antwort #3 - 17.07.2023 um 10:39:15
 
Aras schrieb am 25.06.2023 um 00:58:30:
jetzigen Regelung eingebürgert werden


Entschuldigung bitte, wo kann ich die jetztige Regelung nachlesen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Antwort #4 - 17.07.2023 um 13:08:37
 
Olema schrieb am 17.07.2023 um 10:39:15:
Entschuldigung bitte, wo kann ich die jetztige Regelung nachlesen?



Du findest alle Gesetze auf der Seite der Regierung, die heißt www.gesetze-im-internet.de

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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