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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
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Beitrag begonnen von Azamat am 24.06.2023 um 16:50:50

Titel: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Beitrag von Azamat am 24.06.2023 um 16:50:50
Moin,
Habe gerade diesen Artikel gelesen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus244199621/Migration-Einbuergerung-nur-wenn-Auslaender-24-Monate-ununterbrochen-erwerbstaetig-war.html

Verstehe ich richtig, dass diese Änderung alle betreffen wird?
Ich habe eine AE als qualifizierte akademische Arbeitskraft (keine blaue Karte)

Ich habe vor, mich einzubüregern. Ich habe aber nur 6 Monate in DE gearbeitet. Meine Fragen wären:

1. Wann soll ich meinen Antrag stellen, um mich noch unter alten Bedingungen einzubürgern?
2. Ab wann tritt vrs. Die Änderung in Kraft?
3. Soll ich mir überhaupt Sorgen machen? Ich wollte etwas abwarten bis die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt wird, aber jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich will ja keine zwei Jahre auf die Einbürgerung warten.

Danke!

Titel: Re: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Beitrag von SimonB am 24.06.2023 um 17:56:18

Azamat schrieb am 24.06.2023 um 16:50:50:
Habe gerade diesen Artikel gelesen:

Es gibt  noch kein neues "Einbürgerungsgesetz" /Staatsangehörigkeitsgesetz.
Der Artikel ist vom März.
Jetzt wird noch beraten. Es gibt sehr unterschiedliche Meinungen.


Azamat schrieb am 24.06.2023 um 16:50:50:
Ich will ja keine zwei Jahre auf die Einbürgerung warten

Sondern wie lange maximal?

Titel: Re: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Beitrag von Aras am 25.06.2023 um 00:58:30
Wenn du den Antrag jetzt stellst, solltest du unter der jetzigen Regelung eingebürgert werden, auch wenn sich das Gesetz ändert.

Titel: Re: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Beitrag von Olema am 17.07.2023 um 10:39:15

Aras schrieb am 25.06.2023 um 00:58:30:
jetzigen Regelung eingebürgert werden


Entschuldigung bitte, wo kann ich die jetztige Regelung nachlesen?

Titel: Re: "Einbürgerung nur, wenn Ausländer 24 Monate ununterbrochen erwerbstätig war"
Beitrag von reinhard am 17.07.2023 um 13:08:37

Olema schrieb am 17.07.2023 um 10:39:15:
Entschuldigung bitte, wo kann ich die jetztige Regelung nachlesen?



Du findest alle Gesetze auf der Seite der Regierung, die heißt www.gesetze-im-internet.de

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html

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