Guten Tag Community,
ich melde mich hiermit ein weiteres und eventuell das letzte Mal im Forum wegen Fragen/Sorgen.
Meine Frau ist gebürtige Indonesierin, wohnt und studiert aktuell in Schottland bis August, um dort ihr Studium abzuschließen. Ich bin Deutscher Staatsbürger.
Letzten Monat hat meine Frau bei der deutschen Botschaft in Schottland den Antrag auf ein Visum zur
FZF gestellt. Heute habe ich Post von meiner lokalen Ausländerbehörde erhalten, mit der Bitte, noch einige Dokumente bereitzustellen und an meine
ABH zuzusenden. Ich hatte mich bereits zuvor schon gefragt, warum mir im voraus in Telefongesprächen mitgeteilt wurde, dass ich "wahrscheinlich einen Arbeitsvertrag vorlegen" müsse. Bis heute verwundert durch die Tatsache, dass der Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen solche Voraussetzungen nicht verlangen dürfte. Ich dachte mir, vielleicht würde der letztendliche offizielle Brief der
ABH diese Dokumente doch nicht verlangen.
Nun bin ich nach Erhalt des Briefs der
ABH verwunderter als je zuvor. Es wird von mir Folgendes zur Vorlage verlangt:
- Mietvertrag
- Meine letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Mein Arbeitsvertrag
Abgesehen von der Tatsache, dass das ja scheinbar in der Tat rechtswidrig zu sein scheint (?), würde ich die angefragten Unterlagen einfach erbringen, um "Konflikte" zu vermeiden.
Das Problem ist jedoch meine spezielle Situation; Folgende: Letztes Jahr habe ich mein Bachelor-Studium beendet. Ich wohne mietfrei in meiner Wohnung.
Ich arbeite aktuell in 2 Jobs. Einer davon ist ein Minjob, den ich seit September 2022 ausführe. Der andere Job ist ein Teilzeit-Job (20 Stunden die Woche), diesen führe ich seit dem 15. Mai 2023 aus.
Ich habe einerseits bisher nur 1 Gehaltsabrechnung vom letzten Monat (Mai), und diese gibt auch nur die Hälfte meines im Arbeitsvertrag festgesetzten Gehaltes wieder, da ich letzten Monat ja nur 15 Tage, anstelle der 30 üblichen Tage gearbeitet habe, weil ich zum 15. und nicht zum 1. des Monats in den Beruf eingetreten bin.
Für meinen Minijob habe ich von letztem Monat (Mai) eine Gehaltsabrechnung. Die Abrechnungen von circa. Februar bis April sind mir aber abhanden gekommen. Die vorherigen, ab September 2022 habe ich jedoch noch.
Sprich: die letzten DREI Gehaltsabrechnungen kann ich in keinem meiner beiden Fälle darlegen.
Und natürlich sorgt es mich, sollte ich nur Gehaltsabrechnungen vom Mai einreichen, dass auch nur die Hälfte meines Gehalts aufgezeigt werden würde.
Ich habe versucht, meinen Sachbearbeiter der
ABH zu kontaktieren. Bisher kein Glück. Teils wird dort ein oder zwei Tage nicht auf Anrufe reagiert. Deshalb wende ich mich an euch als Experten: Was würdet ihr mir raten für mein weiteres Vorgehen? Ich möchte in jedem Fall nochmal mit meinem Sachbearbeiter reden.
Sollte ich auf "Konfrontationskurs" gehen, hinsichtlich der wohl vorliegenden Rechtslage, dass diese Dokumente nach Gesetz eigentlich nicht verlangt werden dürften?
Ich muss dazu sagen, ich will unter keinen Umständen, dass sich die ganze Sache noch länger hinauszögert durch mögliche Konflikte oder Ähnliches. Vor einer Ablehnung des Visums aufgrund von nicht genug Gehaltsabrechnungen und zu geringem Gehalt habe ich aber auch Angst.
Ich weiß nicht, was ich tun sollte. Ich bin für jeden Rat dankbar.