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Angefragte Unterlagen der Ausländerbehörde für Familienzusammenführung (Gelesen: 1.245 mal)
Vanille100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.06.2023 um 16:54:14
 
Guten Tag Community,

ich melde mich hiermit ein weiteres und eventuell das letzte Mal im Forum wegen Fragen/Sorgen.

Meine Frau ist gebürtige Indonesierin, wohnt und studiert aktuell in Schottland bis August, um dort ihr Studium abzuschließen. Ich bin Deutscher Staatsbürger.

Letzten Monat hat meine Frau bei der deutschen Botschaft in Schottland den Antrag auf ein Visum zur FZF gestellt. Heute habe ich Post von meiner lokalen Ausländerbehörde erhalten, mit der Bitte, noch einige Dokumente bereitzustellen und an meine ABH zuzusenden. Ich hatte mich bereits zuvor schon gefragt, warum mir im voraus in Telefongesprächen mitgeteilt wurde, dass ich "wahrscheinlich einen Arbeitsvertrag vorlegen" müsse. Bis heute verwundert durch die Tatsache, dass der Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen solche Voraussetzungen nicht verlangen dürfte. Ich dachte mir, vielleicht würde der letztendliche offizielle Brief der ABH diese Dokumente doch nicht verlangen.

Nun bin ich nach Erhalt des Briefs der ABH verwunderter als je zuvor. Es wird von mir Folgendes zur Vorlage verlangt:
- Mietvertrag
- Meine letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Mein Arbeitsvertrag

Abgesehen von der Tatsache, dass das ja scheinbar in der Tat rechtswidrig zu sein scheint (?), würde ich die angefragten Unterlagen einfach erbringen, um "Konflikte" zu vermeiden.

Das Problem ist jedoch meine spezielle Situation; Folgende: Letztes Jahr habe ich mein Bachelor-Studium beendet. Ich wohne mietfrei in meiner Wohnung.
Ich arbeite aktuell in 2 Jobs. Einer davon ist ein Minjob, den ich seit September 2022 ausführe. Der andere Job ist ein Teilzeit-Job (20 Stunden die Woche), diesen führe ich seit dem 15. Mai 2023 aus.
Ich habe einerseits bisher nur 1 Gehaltsabrechnung vom letzten Monat (Mai), und diese gibt auch nur die Hälfte meines im Arbeitsvertrag festgesetzten Gehaltes wieder, da ich letzten Monat ja nur 15 Tage, anstelle der 30 üblichen Tage gearbeitet habe, weil ich zum 15. und nicht zum 1. des Monats in den Beruf eingetreten bin.
Für meinen Minijob habe ich von letztem Monat (Mai) eine Gehaltsabrechnung. Die Abrechnungen von circa. Februar bis April sind mir aber abhanden gekommen. Die vorherigen, ab September 2022 habe ich jedoch noch.
Sprich: die letzten DREI Gehaltsabrechnungen kann ich in keinem meiner beiden Fälle darlegen.
Und natürlich sorgt es mich, sollte ich nur Gehaltsabrechnungen vom Mai einreichen, dass auch nur die Hälfte meines Gehalts aufgezeigt werden würde.

Ich habe versucht, meinen Sachbearbeiter der ABH zu kontaktieren. Bisher kein Glück. Teils wird dort ein oder zwei Tage nicht auf Anrufe reagiert. Deshalb wende ich mich an euch als Experten: Was würdet ihr mir raten für mein weiteres Vorgehen? Ich möchte in jedem Fall nochmal mit meinem Sachbearbeiter reden.

Sollte ich auf "Konfrontationskurs" gehen, hinsichtlich der wohl vorliegenden Rechtslage, dass diese Dokumente nach Gesetz eigentlich nicht verlangt werden dürften?
Ich muss dazu sagen, ich will unter keinen Umständen, dass sich die ganze Sache noch länger hinauszögert durch mögliche Konflikte oder Ähnliches. Vor einer Ablehnung des Visums aufgrund von nicht genug Gehaltsabrechnungen und zu geringem Gehalt habe ich aber auch Angst.

Ich weiß nicht, was ich tun sollte. Ich bin für jeden Rat dankbar.

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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 22.06.2023 um 17:03:04
 
Wenn Du entgegenkommend sein willst dann bringe mit, was Du hast. Wenn nicht, dann erinnerst Du den Bearbeiter daran, dass Du Deutscher bist und daher die Sicherung des LU keine Voraussetzung für das Visum Deiner Frau ist. Normal wird der das selber wissen. Möglicherweise hast Du ein Standartschreiben bekommen, wo das nicht berücksichtigt ist.
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Aras
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Antwort #2 - 22.06.2023 um 20:33:42
 
Du hast 3 Möglichkeiten:

1. Nicht vorlegen sondern vorher klären mit möglicher Verzögerung fürs Visaverfahren
2. vorlegen und gut sein lassen ohne Verzögerung fürs Visaverfahren
3. vorlegen und nachträglich klären ohne Verzögerung fürs Visaverfahren.

Nachträglich kann man das über den Datenschutzbeauftragten klären. Also auf Datensparsamkeit pochen und so.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Vanille100
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Antwort #3 - 22.06.2023 um 20:55:25
 
Aras schrieb am 22.06.2023 um 20:33:42:
vorlegen und gut sein lassen ohne Verzögerung fürs Visaverfahren


Das würde ich auch machen. Ich habe nur die Sorge, dass nach Vorlage meiner Lohnabrechnungen, die einerseits nur von einem Monat vorliegen, anstatt dreien, die ABH sowohl das als auch den relativ geringen gesamten Lohnbetrag als Grund dafür nimmt, unser Visum abzulehnen.

Ist es eventuell eine gute Idee, eine Mail von vor ein paar Monaten eines anderen Mitarbeiters der ABH beizulegen, in der mir seinerseits bestätigt wird, dass die Vorlage eines Arbeitsnachweises keine erhebliche Auswirkung auf die Erteilung des Visums hat? Dieser redete damals auch nur von Vorlage von Arbeitsverträgen, und nicht von Lohnabrechnungen.

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blubb


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Antwort #4 - 23.06.2023 um 11:01:26
 
Vanille100 schrieb am 22.06.2023 um 20:55:25:
Das würde ich auch machen. Ich habe nur die Sorge, dass nach Vorlage meiner Lohnabrechnungen, die einerseits nur von einem Monat vorliegen, anstatt dreien, die ABH sowohl das als auch den relativ geringen gesamten Lohnbetrag als Grund dafür nimmt, unser Visum abzulehnen.


Das ist Unsinn. Du weißt und es wurde hier erwähnt, dass der gesicherte LU keine Voraussetzung für die FzF zum Deutschen ist. Kurzum: Es kann nicht aufgrund geringen Einkommens abgelehnt werden.

Zitat:
Ist es eventuell eine gute Idee, eine Mail von vor ein paar Monaten eines anderen Mitarbeiters der ABH beizulegen, in der mir seinerseits bestätigt wird, dass die Vorlage eines Arbeitsnachweises keine erhebliche Auswirkung auf die Erteilung des Visums hat? Dieser redete damals auch nur von Vorlage von Arbeitsverträgen, und nicht von Lohnabrechnungen


Das ist völlig sinnfrei. Erstens, weil es der aktuelle SB autark im Rahmen der Vorschriften handelt und es ihn nicht interessieren wird, was irgendein anderer SB irgendwann einmal geschrieben haben mag.
Und zweitens, weil weder der Arbeitsvertrag, noch Lohnabrechnungen von Dir vorgelegt werden müssen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #5 - 28.06.2023 um 15:51:04
 
Vielmals danke für eure Antworten.

Am vergangenen Freitag habe ich meine Email an unseren Sachbearbeiter der ABH mit den angeforderten Unterlagen abgeschickt.
Die geforderten Gehaltsabrechnungen habe ich jedoch ausgelassen, mit der Begründung, dass ich das als Deutscher Staatsbürger finanzielle Mittel nicht nachweisen müsse.

Ich habe nun heute endlich den besagten Sachbearbeiter der ABH telefonisch erreichen können, da ich die ganze Zeit klären wollte, ob das nun so in Ordnung geht. Seine Aussage:
"Bitte reichen Sie mir die Gehaltsabrechnungen noch nach".
Auf meine direkte Frage, auf welchem Grund basierend ich finanzielle Nachweise erbringen soll, verhielt er sich ziemlich ausweichend; "Das geht alles danach noch an meinen Vorgesetzten zum Unterschreiben, nachdem ich es überprüft habe", war seine Antwort.

Es kommt mir so vor, als hätte dieser Sachbearbeiter tatsächlich keinen Überblick über die Rechtslage, dass ich diese Nachweise nicht erbringen müsste. Ihr habt ja auch, verständlicherweise, angemerkt, dass er als Mitarbeiter der Ausländerbehörde über nötige und nicht nötige Unterlagen Bescheid wissen wird, aber so kommt es mir leider nicht vor basierend darauf, wie unsere Kommunikation verläuft. Falls doch, verstehe ich nicht, warum er mir nicht direkt oder triftig auf meine Frage antwortet.

Nun habe ich die Gehaltsabrechnungen, so wie ich sie aktuell aufbringen kann, vorgelegt. Nur 2 von 3 der letzten Monate von Job 1, und nur 1 von 3 Gehaltsabrechnungen von Job 2, den ich erst seit letztem Monat ausübe, und auch nur mit der Hälfte des normalen Gehalts. Ich hoffe einfach nur, dass die vermeintliche Unwissenheit des Sachbearbeiters kein Hindernis sein wird. Ich weiß auch nicht mehr wirklich, was ich noch tun könnte, um eine "offizielle" oder verbindliche Aussage diesbezüglich zu bekommen.

Das ist das einzige, was wir gerade bräuchten für unseren Seelenfrieden, anstelle der stetigen Ungewissheit. 
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SimonB
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Antwort #6 - 28.06.2023 um 16:39:10
 
Vanille100 schrieb am 28.06.2023 um 15:51:04:
Nun habe ich die Gehaltsabrechnungen, so wie ich sie aktuell aufbringen kann, vorgelegt.

Dann erstmal ruhig abwarten, was noch kommt.

Vanille100 schrieb am 28.06.2023 um 15:51:04:
Es kommt mir so vor, als hätte dieser Sachbearbeiter tatsächlich keinen Überblick über die Rechtslage, dass ich diese Nachweise nicht erbringen müsste.

Er hat Order von seinem Vorgesetzten, er wird also dieser nicht zuwiderhandeln. Ob der Vorgesetzte auch keine Ahnung hat oder aus anderen Gründen auf der Vorlage besteht, wird dir dein SB nicht beantworten.

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Aras
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Antwort #7 - 28.06.2023 um 19:48:29
 
Handeln auf Befehl entbindet nicht davon sich selber nen Kopf zu machen und die Rechtmäßigkeit der eigenen Handlung abzusichern, das wurde auf den Nürnberger Prozessen geklärt. Zudem gilt seit 1949 in Deutschland eine freiheitlich demokratische Grundordnung. Also u.a. das Prinzip der Gesetzmäßigkeit  der Verwaltung. Die Verwaltung darf nur mit Gesetz und nicht gegen das Gesetz handeln. Das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, der demokratischen Legitimationskette und dem Gesetzesvorbehalt aus Art. 19 I GG. Darum muss ABH Mitarbeiter auch mit dem Gesetz begründen, warum er dies oder das will. D.h. auf die Frage auch antworten. Zu schreiben ,dass der Mitarbeiter nicht antwortet ist vielleicht realistisch aber eigentlich eine Frechheit und bedeutet nur, dass wir Bürger unserem Staat irgendwie ausgeliefert seien. Wo ziehen wir die Grenze? Aber zum Glück ist in Deutschland der Großteil der Beamten nicht denkfaul, haben Berufsehre und Glauben ans deutsche Berufsbeamtentum

Wir sind hier in einem Rechtsforum. Wenn wir den Ausländern nicht sagen wie es zu laufen hat, dann ist es für diese auch lächerlich, wenn diese beim spätestens beim Einbürgerungsantrag angeben, dass sie verstanden haben, was die freiheitlich demokratische Grundordnung ist und für diese auch einstehen würden. Denn dort wird die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung klipp und klar benannt.

Zumal gemäß § 82 Abs. 1 AufenthG Ausländer bzw. mitelbar ihre Ehegatten verpflichtet sind, ihre Belange und für sie günstigen Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise, soweit möglich, unverzüglich beizubringen. Der TE hier hat die Befürchtung, dass die Gehaltsnachweise ungünstig sind und negativ ausgelegt werden und wollte diese nicht vorlegen. Wenn jetzt dies tatsächlich negativ ausgelegt wird obwohl niemals die gesetzl. Vorraussetzung vorlag um diese vorzulegen, dann bedeutet das eben zusätzliche Arbeit um das Problem wieder aus der Welt zu schaffen.

Ich gehe von folgender Struktur aus:
Einfache Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, also keine Beamte, bereiten die Akte vor. Also deine Ansprechperson ist ist garnicht der eigentliche Sachbearbeiter sondern einer der dem Sachbearbeiter/Beamten zu arbeitet. Dafür spricht auch, dass er die Akte nicht selber entscheidet sondern seinem Vorgesetzten zum "unterschreiben" vorlegt. Und der Beamte hat seinen Zuarbeitern ne Liste von vorzulegenden Unterlagen gegeben, die die Zuarbeiter stumpf abarbeiten. Womöglich hat der Vorgesetzte gesagt, dass die ihn nur bei gewichtitigen Fragen stören sollen.

Nun kommst du, und sagst du brauchst die Unterlagen nicht vorzulegen, weil hast einen Grund. Er drückt nochmal sanft nach, weil Gehaltsnachweise auf seiner Liste steht, und er nicht nachfragen will ob es wirklich nicht notwendig ist. Er will nur die Akte vollständig machen und sie dem Vorgesetzten geben, der die Unterlagen womöglich garnicht beachtet.

Ich würde jetzt abwarten. Sehr sehr sehr wahrscheinlich wird der Vorgesetzte die Zustimmung unterschreiben und fertig.

Danach kannst du es auf sich ruhen lassen oder eben bspw. Fachaufsichtsbeschwerde, ne Petition beim Landtag oder eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten machen. Dann kriegst du auch eine Antwort warum die die Gehaltsnachweise fordern durften oder nicht.

Aber jetzt einfach schauen was sich ergibt.
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Antwort #8 - 29.06.2023 um 13:54:05
 
Aras schrieb am 28.06.2023 um 19:48:29:
Handeln auf Befehl entbindet nicht davon sich selber nen Kopf zu machen und die Rechtmäßigkeit der eigenen Handlung abzusichern, das wurde auf den Nürnberger Prozessen geklärt.

Du solltest bitte bei Deinen Vergleichen nicht zu weit ausholen.

Die Nürnberger Prozesse haben sich ganz klar mit anderen Dingen beschäftigt als mit der Forderung möglicherweise nicht benötigter Dokumente.

Die dort getroffenen Entscheidungen sind ganz klar keine Aufforderung an jeden Unterstellten, jeden Befehl oder jede Anweisung seines Vorgesetzten in Zweifel zu ziehen und aufgrund eigenen Wissens andere Entscheidungen zu treffen.


Und Du weißt auch nicht, ob der betreffende Behördenmitarbeiter nicht etwa schriftlich seinen Vorgesetzten auf die auch seiner Meinung nach unnötigen Dokumente hingewiesen hat und vielleicht ebenso schriftlich oder auch nur unter Zeugen eine klare Anweisung bekam  - die der Unterstellte und Du und ich dann nicht richtig finden, aber sie ist erstmal auszuführen.


Am Ende komme ich zum selben Ergebnis wie Du:
Aras schrieb am 28.06.2023 um 19:48:29:
Aber jetzt einfach schauen was sich ergibt. 

- nur ohne einen Ausflug in ganz andere Bereiche.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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