Naja. Ohne
AE kann man nicht eingebürgert werden.
Ein Gedanke:
Einbürgerungsantrag stellen, auch wenn die neue
AE nicht vorliegt. Wenn nach drei Monaten immernoch keine
AE vorliegt, sollte man eine Untätigkeitsklage beim lokalen Verwaltungsgericht stellen, der zwei Punkte enthält.
1. Dass die Behörde ohne sachlichen Grund nicht eingebürgert hat, und
2. Dass die selbige Behörde ohne sachlichen Grund nicht die Aufenthaltserlaubnis verlängert hat und falls die Behörde die fehlende
AE als sachlichen Grund anbringt, dass die Einbürgerung bis dahin nicht erfolgt sei, dann ist das kein sachlicher Grund, da es wieder eine Untätigkeit der Behörde darstellt. Insofern könnte die Behörde zumindest für die Einbürgerung für eine logische sekunde die Aufenthaltserlaubnis erteilen...
Es wären also zwei Streitpunkte. Streitwert ist afaik jeweils doppelter Auffangwert, 2x2x 5000€= 2x 10000€. Also falls das vor Gericht bis zur Urteilsprechung kommt, dann sind das also ca. 1500€ Gerichtsgebührem. Also einfache Gerichtsgebühr für 10000€ Streitwert sind ca. 250€. Wenn ihr gewinnt, dann muss soviel eure Kommune zahlen. Verliert ihr, kostet es euch eie 1500€.
Dauer vor Gericht wären je nach Gericht wohl so zwische. 6-12 Monate.
Wenn man schon klagt, dann schön als Doppel-Wumms, lol.