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Termin für Aufenthaltstitel Verlängerung (Gelesen: 1.085 mal)
Jay887
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22.06.2023 um 00:45:12
 
Guten Tag

das Aufenthaltstitel von meiner Frau läuft in 2 Wochen ab. ich versuche seit Februar (seit 4 Monate) einen Termin zur Verlängerung zu bekommen, aber wie immer kriege ich gar keine Rückmeldung von dem Ausländeramt.

Ich habe schon den Antrag Online ausgefüllt & auch mit Einschreiben per Post gesendet. Ich habe über 50 E-Mails geschrieben and versuche immer wieder jemand am Telefon zu bekommen aber keine Chance...

wir wohnen in Köln. Stadtteil Mülheim.

ich bin selbst Deutsch. Meine Frau & ich haben 2 deutsche Kindern. Theoretisch kann meine Frau dieses mal das Niederlassungserlaubnis beantragen, da sie über 3 Jahre in Deutschland gewohnt hat & wegen unsere Eheschließung. Meine Frau hat sogar auch bald einen Termin für die Einbürgerung bekommen. wir haben 9 Monate auf diesen Termin gewartet.

Was soll ich hier machen?! wir haben eine sehr sehr schlechte Erfahrung in den letzten 3 Jahre mit dem Ausländeramt gehabt.
Einfach abzuwarten wann & überhaupt wenn eine Rückmeldung von dem Ausländeramt kommt ist keine Option mehr...

Bitte um Hilfe & Danke im Voraus
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Aras
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Antwort #1 - 22.06.2023 um 08:04:51
 
Was ist denn dein Ziel?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Jay887
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Antwort #2 - 22.06.2023 um 09:20:51
 
Mein Zeil ist dass meine Frau schnellstmöglichst eine Rückmeldung bzw. einen Termin zur Beantragung von entweder befristet oder unbefristet Aufenthaltstitel bekommt bis die Einbürgerungsurkunde erstellt ist. Da es momentan mit der Einbürgerungsprozess bis zum 1 Jahr oder länger dauren kann. Sie braucht gültige Papiere auch um Reisen zu können. Und wie gesagt, ihre Aufenthaltstitel läuft in 2 Wochen ab...
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Antwort #3 - 22.06.2023 um 09:35:04
 
Jay887 schrieb am 22.06.2023 um 09:20:51:
Und wie gesagt, ihre Aufenthaltstitel läuft in 2 Wochen ab... 

Das tut er nicht.

Richtig ist: Die im AT eingetragene Gültigkeitsdauer läuft in zwei Wochen ab.

Denn durch die offenbar erfolgte wirksame Antragstellung
Jay887 schrieb am 22.06.2023 um 00:45:12:
Ich habe schon den Antrag Online ausgefüllt & auch mit Einschreiben per Post gesendet.

tritt die Fortgeltungsfiktion in Kraft. Siehe dazu § 81 (4) AufenthG.
Der AT gilt also einschließlich aller Nebenbedingungen fort bis zur Entscheidung der ABH.

Das hilft freilich nicht bei Reisen. Dafür braucht Deine Frau eine Fiktionsbescheinigung.


Es bleiben Euch zwei Dinge außer "einfach Warten":

Für eine beliebige Reise heraus aus dem Bundesgebiet rechtzeitig auf einer Fiktionsbescheinigung bestehen. Zur Not eben hingehen - was man so hört und liest: einige überlastete ABH stellen Fiktionsbescheinigungen dann aus, wenn man persönlich vorbeikommt und Belege für eine Reise vorlegt.

Das Zweite wäre eine Klage nach § 75 VWGO, die frühestens drei Monate nach der wirksamen Antragstellung zulässig ist.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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wassimk
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Antwort #4 - 22.06.2023 um 12:34:04
 
Reicht eine Fiktionsbescheinigung für ein Einbürgerungsantrag?  unentschlossen
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Jay887
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Antwort #5 - 22.06.2023 um 13:58:36
 
die Fiktionsbescheinigung kenne ich. Das Problem ist dass man das Ausländeramt Gebäude ohne vorherige Termin nicht eintreten darf. sondern direkt am Empfang ist man von den Sicherheitsleute gehalten. Es ist egal was der Grund oder die Frage ist, darf man ohne Termin nicht mal rein.... also wie kann ich dann die Fiktionsbescheinigung beantragen?

Bezüglich die Klage möchte ich nicht so extrem gehen. Nach 4 Monaten von abwarten.. wollte ich einfach irgendwelche Art von Reaktion/Rückmeldung von dem Ausländeramt & nicht nur diese automatische Eingangsbestätigung ohne zu wissen ob tatsächlich jemand hat den Antrag erhalten oder nicht...
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reinhard
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Antwort #6 - 22.06.2023 um 15:30:12
 
wassimk schrieb am 22.06.2023 um 12:34:04:
Reicht eine Fiktionsbescheinigung für ein Einbürgerungsantrag?  unentschlossen


Es geht hier um eine Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Und: Nein, eine Fiktionsbescheinigung reicht für eine Einbürgerung nicht.

(Bitte die Nutzungsbedingungen hier im Forum beachten: Nicht vom Thema abweichen.)


Jay887 schrieb am 22.06.2023 um 13:58:36:
die Fiktionsbescheinigung kenne ich. Das Problem ist dass man das Ausländeramt Gebäude ohne vorherige Termin nicht eintreten darf. sondern direkt am Empfang ist man von den Sicherheitsleute gehalten. Es ist egal was der Grund oder die Frage ist, darf man ohne Termin nicht mal rein.... also wie kann ich dann die Fiktionsbescheinigung beantragen?


Das ist nicht erlaubt. Du könntest Dich an die Chefin (oder Chef) der Ausländerbehörde wenden, letztlich auch an den Oberbürgermeister. Hat Deine Frau denn schon konkret versucht, persönlich die Fiktionsbescheinigung zu bekommen? Es ist ihr Recht (nicht Deines). Sie hat aber das Recht, eine Begleitperson mitzubringen.
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« Zuletzt geändert: 22.06.2023 um 17:23:50 von reinhard »  
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Aras
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Antwort #7 - 22.06.2023 um 17:18:42
 
Naja. Ohne AE kann man nicht eingebürgert werden.

Ein Gedanke:

Einbürgerungsantrag stellen, auch wenn die neue AE nicht vorliegt. Wenn nach drei Monaten immernoch keine AE vorliegt, sollte man eine Untätigkeitsklage beim lokalen Verwaltungsgericht stellen, der zwei Punkte enthält.
1. Dass die Behörde ohne sachlichen Grund nicht eingebürgert hat, und
2. Dass die selbige Behörde ohne sachlichen Grund nicht die Aufenthaltserlaubnis verlängert hat und falls die Behörde die fehlende AE als sachlichen Grund anbringt, dass die Einbürgerung bis dahin nicht erfolgt sei, dann ist das kein sachlicher Grund, da es wieder eine Untätigkeit der Behörde darstellt. Insofern könnte die Behörde zumindest für die Einbürgerung für eine logische sekunde die Aufenthaltserlaubnis erteilen...

Es wären also zwei Streitpunkte. Streitwert ist afaik jeweils doppelter Auffangwert, 2x2x 5000€= 2x 10000€. Also falls das vor Gericht bis zur Urteilsprechung kommt, dann sind das also ca. 1500€ Gerichtsgebührem. Also einfache Gerichtsgebühr für 10000€ Streitwert sind ca. 250€. Wenn ihr gewinnt, dann muss soviel eure Kommune zahlen. Verliert ihr, kostet es euch eie 1500€.

Dauer vor Gericht wären je nach Gericht wohl so zwische. 6-12 Monate.

Wenn man schon klagt, dann schön als Doppel-Wumms, lol.
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wassimk
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Antwort #8 - 22.06.2023 um 21:47:36
 
reinhard schrieb am 22.06.2023 um 15:30:12:
Es geht hier um eine Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Und: Nein, eine Fiktionsbescheinigung reicht für eine Einbürgerung nicht.

(Bitte die Nutzungsbedingungen hier im Forum beachten: Nicht vom Thema abweichen.)



Eigentlich war das von OP schon erwähnt , er möchte die NE beantragen und hat einen Termin beim Einbürgerungsamt für seine Frau... wenn die Fiktionsbescheinigung nicht hilft, soll der OP davon leiden bzw. seine Frau?
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reinhard
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Antwort #9 - 23.06.2023 um 14:08:22
 
wassimk schrieb am 22.06.2023 um 21:47:36:
Eigentlich war das von OP schon erwähnt , er möchte die NE beantragen und hat einen Termin beim Einbürgerungsamt für seine Frau... wenn die Fiktionsbescheinigung nicht hilft, soll der OP davon leiden bzw. seine Frau?


Beide Vorhaben haben nichts mit der Fiktionsbescheinigung zu tun. Für beide Vorhaben benötigt sie einen AT. Und dazu gibt es ja keine Fragen.
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