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Behördlicher Nachweis, über das nicht besitzen eines Staatsangehörigkeit (Gelesen: 3.877 mal)
Einer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Israeli
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Antwort #15 - 05.08.2023 um 01:29:40
 
Petersburger schrieb am 11.07.2023 um 14:28:05:
Habe ich nicht.

Sicher? Hast du das ↓ hier denn nicht geschrieben?

Petersburger schrieb am 27.06.2023 um 20:58:33:
Du musst also nach RUS.

Nochmal: Pass hin oder her, für einen Mann mit russischer Staatsbürgerschaft ist es zurzeit äußerst riskant, nach Russland zu reisen, insbesondere im Angesicht der neuen russischen Gesetze gegen Kriegsdienstverweigerer.

ViatoremDiEfa schrieb am 14.07.2023 um 18:11:53:
Die nächste Herausforderung wird, einen Termin beim russischen Konsulate in Bonn zu bekommen, und hoffen, dass sie nicht dicht zu Ende des Jahres machen.

Wieso Bonn? Wegen Pass- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten kannst du dich an jedes Konsulat oder Botschaft wenden, auch im Ausland. Viele Russen, die in DE leben, lassen ihre Reisepässe z.B. im Konsulat in Strasbourg ausstellen / erneuern, weil man dort viel schneller Termine bekommt als hier.
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Petersburger
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RUS, Russia
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Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 05.08.2023 um 10:01:32
 
@Einer

Du kannst es nicht lassen, oder?
Und liest nichtmal richtig!

Ich habe hier überhaupt keine Ratschläge gegeben, sondern die Rechtslage dargestellt. Dabei würde ich selbst, wäre ich RUS-StAng und im wehrfähigen Alter, eine Reise nach RUS möglichst vermeiden. Das ist aber nicht Gegenstand einer Darstellung der Rechtslage.

Dagegen hantierst Du hier mit Erfahrungsberichten und Beobachtungen. Dazu gehört auch, wenn russische AV Amtshandlungen für Personen vornehmen, für die sie nicht örtlich zuständig sind.
Kommt immer wieder mal vor, begründet aber keinen Anspruch für andere, nun auch in einem unzuständigen Konsulat ...

Jeder, der russisches Verwaltungshandeln bzw. seine Auswirkungen beobachten kann, wird Fälle gesehen haben, die sich mit den blanken Vorschriften nicht erklären lassen.


Und hier nun wäre mein Ratschlag an den TS, wenn denn von den russischen Behörden alles nach der (mir bekannten!) Rechtslage gehandhabt wird:
Wenn zum wirksamen Ablegen der russischen StAng eine Reise nach RUS erforderlich wird, dann einfach abwägen, ob die deutsche StAng nicht auch später erworben werden kann.

Ob die Kollegen in der zuständigen EBH den Antrag solange ruhen lassen oder was auch sonst immer dann möglich ist, sollte man mit der EBH klären.


Warum schrieb ich zwei Absätze weiter oben "mir bekannten!"? Weil die sich immer ändern kann. Was aber im Unterschied zur Verwaltungspraxis ("Engegenkommen") wesentlich weniger vom konkreten Behördenmitarbeiter, eventueller Sympathie oder Willkür abhängt...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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