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Einbürgerungsantrag (Gelesen: 671 mal)
immerkeineahnung
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Union of Balkan
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20.06.2023 um 14:53:16
 
Liebes Expertenforum,

muss eine 20 Jahre alte und bereits getilgte (12 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung) auf dem Einbürgerungs Antragsformular mit angegeben werden?

Besten Dank

LG

Miro
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Aras
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Antwort #1 - 20.06.2023 um 16:05:16
 
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Also in der Regel ist die Straftat wohl schon getilgt, außer vielleicht wenn es eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung etc.)


Wenn du dir sicher sein willst, dann beantrage deinen Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn und lass es ggf. zum lokalen Amtsgericht schicken, falls du nicht in Bonn wohnst. Ist kostenlos und dann weißt du was man dir noch entgegen halten kann.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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immerkeineahnung
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Union of Balkan
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Antwort #2 - 20.06.2023 um 16:22:15
 
Hallo Aras,

Danke für die Hinweise und den Link. Es handelt sich um kein Sexualdelikt. Es sind auch keine anderen Strafen dazu gekommen.

Heißt das: Wenn der Eintrag bereits getilgt ist, müssen diese nicht mit auf dem Formular eingetragen werden?

Das die Einbürgerungsbehörde in eigen Regie alles ausfindig macht, ist für mich kein Thema. Für mich stellt sich nur die Frage ob man verpflichtet auf dem Feld das Ja oder Nein als vorbestraft mit ankreuzen muss (bei getilgten Sachen nur). In allen anderen Fällen ist es klar.

VG, Miro
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 20.06.2023 um 16:24:32
 
Was getilgt ist ist nicht mehr existent und muss daher auch nicht angegeben werden.
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immerkeineahnung
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.06.2023 um 16:31:14
 
Hallo lottchen,
das hört sich vernünftig an Smiley

VG, Miro
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