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§16B Abs III (Gelesen: 450 mal)
ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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16.06.2023 um 11:38:06
 
Darf ein Gaststudent auch nach §16B arbeiten oder gelten?

Danke
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.06.2023 um 12:29:35
 
Was ist ein "Gaststudent"? Die Frage die sich mir hier stellt, ist, ob der Student eine AE gem. § 16c hat, was ja europäischer Studentenaustausch ist, und ich unter Gaststudent verstehen würde.

Wenn der "Gaststudent" für sagen wir mal 1 Semester regulär eingeschrieben ist und eine AE gem. § 16b besitzt und für seine AE die regulären Voraussetzungen erfüllen musste, also VE oder Sperrkonto und so, dann ist er ja ein regulärer Student. Und dann sollte ja auf der AE stehen ja auch Beschäftigung erlaubt sei.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.06.2023 um 15:27:47
 
Die Mehrzahl der Anträge, die mir vorgelegt wurden und wo das Wort "Gaststudent" das zentrale war, sahen vor, dass der Gast an der Hochschule an allem teilnehmen durfte, aber zu nichts verpflichtet war.

Das ist kein Fall für einen AT zum Studium, entsprechend gibt es auch keine der Möglichkeiten, die Ausländern mit AT zum Studium haben.
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