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Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 1.802 mal)
biankamaria
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16.06.2023 um 09:29:51
 
Hallo , ich habe heute ein Anliegen für meinen Mitbewohner . ER kommt aus Pakistan und ist Student und arbeitet auch als Werkstudet in einer großen Firma. Gestern war er beim Ausländeramt und hat seinen Aufenthalt verlängern lassen. Alles kein Problem, aber sie stellen ihm keine Fiktionsbescheinigung aus, weil er die angeblich nicht brauvcht. Das ist Unsinn, er braucht die für seine Arbeit und sein Studium und nicht zuletzt weil er nach 2 Jahren seine Familie in Pakistan besuchen will und die Rückkehr sich mit dem neuen Visa überschneiden würde. Ich meine, er kommt zurück wenn sein altes Visa abgelaufen ist und das neue zwar im Rathaus liegt, aber er es noch nicht abholen kann. Sie verweigern ihm einfach diese Bescheinigung auszustellen. Ich habe für ihn Emails geschrieben, angerufen, wobei man am Telefon nicht mal durchkommt. Könnt ihr mir einen Rat für ihn geben. DAnke
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Antwort #1 - 16.06.2023 um 10:16:32
 
§ 81 Abs. 5 AufenthG besagt, dass die Ausländerbehörde die FB erteilen muss. Sie hat kein Ermessen noch ist ein Antrag fur die FB notwendig. Sie muss die FB erteilen ob der Ausländer sie will oder nicht.

Dass er sie nicht brauche steht nicht in der Entscheidungsbefugnis der Ausländerbehörde. Aber wer weiß was der Grund war. Faulheit? Blanko-Fiktionsbescheinigungen ausgegangen? Computerprobleme?

Man könnte nochmal vorstellig werden oder eine Fachaufsichtsbeschwerde machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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biankamaria
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Antwort #2 - 16.06.2023 um 11:01:16
 
Zuerst mal vielen lieben Dank für die Antwort. Tja, das ist das Gesetz, aber die Tatsache ist das sie ihm die nicht geben, weil er sie nicht benötigt. Ich habe versucht anzurufen, aber natürlich geht keiner ran, also habe ich Mails geschrieben und da kam nur zurück, der Aufenthalt wurde verlängert , es ist schon an die Bundesdruckerei abgegeben , blablabla. Ach ja, und sein Flugticket, das er sich zusammengespart hat, damit er endlich mal seine Familie wieder sehen kann, das kann er doch umbuchen. Klar, kostet ja auch nichts. Und es ist leider nicht so einfach bei uns in die Behörde reinzukommen , ohne Termin lassen die dich nicht durch. Eine Frage wo kann man die Aufsichtsbeschwerde machen?? Das wäre noch die Frage. Danke
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Antwort #3 - 16.06.2023 um 11:19:48
 
Ohne zu wissen, welche Kommune das ist, kann man nicht sagen, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist. Bspw. in Nordrheinwestfalen wäre die Aufsichtsbehörde die jeweilige Bezirksregierung.
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Antwort #4 - 16.06.2023 um 11:27:08
 
Es ist das Rathaus Kerpen und ich habe ihm gerade eine Beschwerde and den Leiter verfasst. Er tut mir so leid, wirklich , er ist ein Guter, er arbeitet und studiert .
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Antwort #5 - 16.06.2023 um 11:54:33
 
Kerpen => Bezirgsregierung Köln

Laut Organigramm https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/organisationspl... wäre wohl Abteilung 2 Referat 21 zuständig.
Die Telefonnummern siehst du auch im Organigramm. Also 0221 147 2333 für die Büroleitung.
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Antwort #6 - 16.06.2023 um 12:05:04
 
vielen Dank
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