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Analphabetin und Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 765 mal)
ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Analphabetin und Niederlassungserlaubnis
12.06.2023 um 15:51:44
 
Grüß Gott,
eine syrische Bekannte, seit 15 Jahren verheiratet mit einem Staatenlosen, der eine Niederlassungserlaubnis hat, möchte eine Niederlassungserlaubnis bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Das Paar hat 3 deutsche Kinder. Die ABH lehnt die Niederlassungserlaubnis ab, weil die Frau keinen Test machen kann. Sie war im Deutschkurs schafft es aber nicht lesen und schreiben zu lernen. Sie spricht deutsch wird aber keinen B1-Test bestehen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass sie zumindest eine Niederlassungserlaubnis erhält?
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Aras
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Beiträge: 4.150

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.06.2023 um 17:04:40
 
Relevant wäre:
- welche AE sie derzeit
- wann und welchen ersten Aufenthaltstitel sie hatte
- welches Alter sie bei der Ersterteilung hatte
- ob sie eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs hatte
- ob sie berufstätig ist
- ob sie an Legarthenie leidet
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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