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Doppelstaatler Ehegattennachzug gesicherter LU (Gelesen: 1.988 mal)
Themen Beschreibung: doppelstaatler gesicherter LU
SimonB
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Antwort #15 - 22.05.2023 um 12:03:42
 
alchemist schrieb am 22.05.2023 um 10:54:57:
ich bin als EU-Ausländer nach Deutschland gekommen, wurde dann in Deutschland eingebürgert, habe jetzt zwei Staatsangehörigkeiten und habe eine Drittstaatsangehörige geheiratet.

Ich möchte nochmal nachfragen: Warum beschäftigen dich die Urteile?
Du bist deutscher Staatsbürger, hast im Ausland eine Ausländerin geheiratet. Ihr wollt in D gemeinsam leben.

Was die ABH von dir sehen will, passt nicht zum Familiennachzug gem. § 28(1) AufenthG.
Wer hat denn  Ehegattennachzug beantragt?


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lottchen
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Antwort #16 - 22.05.2023 um 12:32:22
 
alchemist schrieb am 20.05.2023 um 09:47:38:
Wir haben vor einem Monat ein Visum zum Ehegattennachzug gestellt


Na ja, wenn sie ein Visum zur FZF zu einem Deutschen beantragt dann wird der Antrag eben so bearbeitet (aber auch ist die Forderung nach Gehaltsnachweise Blödsinn, weil der LU nicht gesichert sein muss). Hättest Du von Deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen wollen hätte Deine Frau in Ihrem Land ein einfaches Einreisevisum als Ehepartner eines EU-Bürgers beantragen müssen (falls sie nicht visumsfrei einreisen darf).

Ihr solltet erst mal klären, was ihr beantragen wollt.
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alchemist
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #17 - 22.05.2023 um 13:06:26
 
SimonB schrieb am 22.05.2023 um 12:03:42:
Ich möchte nochmal nachfragen: Warum beschäftigen dich die Urteile?
Du bist deutscher Staatsbürger, hast im Ausland eine Ausländerin geheiratet. Ihr wollt in D gemeinsam leben.

Was die ABH von dir sehen will, passt nicht zum Familiennachzug gem. § 28(1) AufenthG.
Wer hat dennEhegattennachzug beantragt?



Ich habe den Ehegattennachzug beantragt. Im Formular wurde ich gefragt welche Staatsangehörigkeiten ich besitze ich habe deutsch und italienisch angegeben. Ob ich Unionsbürger bin oder Freizügigkeitsberechtigt o.Ä. wurde ich nicht gefragt.
Stattdessen kam letzte Woche ein Brief das ich Gehaltsnachweise, Schuldenerklärungen sowie Wohnraumnachweis vorzeigen soll.

In der Verwaltungsvorschrift zu Unionsbürgern Punkt 1.4.3 ist mein Fall geschildert und Freizügigkeit kommt zur Anwendung.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_03022016_MI12100972...

Unabhängig ob ich als Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger behandelt werde oder als deutscher Staatsbürger, dürfte man mich nicht nach meinen gesicherten Lebensunterhalt fragen soweit ich das verstanden habe.

Edit:
Also klar fragen kann man immer, aber nachweisen muss ich davon ja nichts.
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lottchen
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Antwort #18 - 22.05.2023 um 13:29:35
 
Du wirfst hier 2 Gesetze / Vorschriften durcheinander. In Deinem Link verweist Du auf das FreizügG/EU, aber einen Antrag gestellt hat Deine Frau (und nicht Du) nach AufenthG. Das eine ist EU-Recht, das andere nationales Recht.
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alchemist
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Antwort #19 - 22.05.2023 um 13:38:31
 
Muss die Botschaft einen nicht drauf hinweisen oder drüber belehren oder zumindest nachfragen, ob man Freizügigkeit ausgübt hat?
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SimonB
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Antwort #20 - 22.05.2023 um 13:51:12
 
alchemist schrieb am 22.05.2023 um 13:06:26:
Ich habe den Ehegattennachzug beantragt.

DU? Das Visum für FZF hat doch deine Ehefrau bei ihrer zuständigen dt. AV/Botschaft in ihrem Drittstaat zu beantragen.

alchemist schrieb am 22.05.2023 um 13:06:26:
Stattdessen kam letzte Woche ein Brief das ich Gehaltsnachweise, Schuldenerklärungen sowie Wohnraumnachweis vorzeigen soll.

Das ist trotzdem nicht erforderlich. Nimm deinen dt. Reisepass und deinen dt. Personalausweis mit.
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alchemist
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #21 - 22.05.2023 um 13:54:32
 
Ich meine natürlich damit meine Frau hat das Visum (Nationales Visum/Ehegattennachzug) beantragt.

Würdet ihr die Nachweise die die ABH haben möchte einfach vorlegen um Streit zu vermeiden oder mitteilen, das sowas nicht erforderlich ist?

Kann der Nachzug abgelehnt werden, wenn ich nichts von dem Nachweise und darauf hinweise, dass ich meine Einkommensverhältnisse nicht nachweisen muss?
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reinhard
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Antwort #22 - 22.05.2023 um 14:24:53
 
alchemist schrieb am 22.05.2023 um 13:54:32:
Würdet ihr die Nachweise die die ABH haben möchte einfach vorlegen um Streit zu vermeiden oder mitteilen, das sowas nicht erforderlich ist?


Ich nicht. Aber das muss jede:r selbst entscheiden.

Zitat:
Kann der Nachzug abgelehnt werden, wenn ich nichts von dem Nachweise und darauf hinweise, dass ich meine Einkommensverhältnisse nicht nachweisen muss?


Nein.
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lottchen
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Antwort #23 - 22.05.2023 um 14:30:44
 
Was ist denn überhaupt genau passiert? Die ABH hat Dich schriftlich zu einem Termin eingeladen und möchte, dass Du diese Unterlagen dabei vorlegst? War bei mir damals auch so und als ich dann dort saß kam nur: "Ach, Sie sind Deutsche? Dann brauche ich die Lohnbescheinigungen nicht. Nur den Mietvertrag."
Ja, ich weiß, dass letzteres auch nicht vorlegt werden müsste weil das auch zum LU gehört. Ich habe es trotzdem gemacht, um jede Verzögerung und Diskussion zu vermeiden.
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