Soweit ich mich erinnere, muss man sowieso einen Master haben um als Psychologe zugelassen zu werden. Das Gesetz ist steinalt, dass noch ein fünfjähriges Diplom-Studium gefordert wird und der Master-Abschluss als gleichwertiger Abschluss zum Diplom anerkannt wird.
Also da müsste sie wohl so oder so ein Master-Studium anhängen.
Bezüglich des gesetzlichen Anspruchs: Wenn man zu einem Studium zugelassen wurde und die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt, hat man einen gesetzlichen Anspruch. Nur wenn sie auf die Idee kommen sollte, Asyl zu beantragen, könnte es zumindest im Rahmen zugehörigen EU-Richtlinie keinen Anspruch mehr haben. Also sollte man wechseln können.
Die Aufenthaltszeiten für den Sprachkurs würden dann ggf. als studienvorbereitende Maßnahme angerechnet.
Ich will aber auch ehrlich sein:
Sterling8843 schrieb am 02.05.2023 um 23:44:03:Wenn ein weiteres Studium aber der einzige Weg ist, um mit ihrer Familie zu leben, dann würde sie das wohl machen.
Das richt schon irgendwie nach "Ben Alaya". Siehe:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9AF1B5457692D4D7E...Also missbräuchlicher Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, weil zwar ein Studienaufenthalt vorgegeben wird aber es sich um einen "verkappten" Familiennachzug zu handelt. Und in so einem Fall würde die Botschaft das Visum unter Angabe des absehbaren Missbrauchs schlicht ablehnen.
Insofern wird die Botschaft das wahrscheinlich ultrakritisch sehen, wenn nur ein Sprachkurs vorgegeben wird und "rein zufällig" der Sprachkurs in der gleichen Stadt ist, wo die Eltern in Deutschland leben. Doof sind die ja nicht. Besser wäre es die Sprachkenntnisse in Syrien auf B2 wenn nicht sogar auf C1 Niveau zu heben und sich für ein Master-Studium in Deutschland zu bewerben und mit der Zulassung zum Master-Studium bei der Botschaft direkt ein Visum für einen Aufenthalt für ein Master-Studium zu beantragen.
Sollte Verwaltungsvorschrift fürs Studium noch richtig in Erinnerung haben (steht vielleicht im Visumhandbuch) dann wird das Ermessen positiv für das auf den Bachelor aufbauende Master-Studium ausgeübt. Also sie könnte wohl ohne Probleme das Visum für das Master-Studium Psychologie bekommen.
Da man für Psychologie sehr schwer einen Platz bekommt, sollte man ggf. sogar erwägen ein Bindestrichfach zu wählen. Bspw. Wirtschaftspsychologie. Wenn man Geld hat, sollte man eine private Uni auch in Erwägung ziehen. Dann könnte es leichter sein, eine Zulassung zu erhalten da es dann keinen NC gibt.
Wenn Sie ohne weiteres Studium arbeiten will, müsste sie ja einen Beruf ausüben, der was mit ihrem Studium zu tun hatte. Bspw. im Personalmanagement. Glaub da sind die kulturellen Unterschiede zu groß.