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Neues Visum / Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf Sprachvisum (Gelesen: 1.134 mal)
Sterling8843
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i4a rocks!


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02.05.2023 um 18:00:34
 
Hallo,

Ich helfe einer syrischen Freundin mit Visums- / Aufenthaltsangelegenheiten. Diese Frage plagt sie seit einigen Monaten:

Kann man vor Ablauf eines Sprachvisums einen neuen Aufenthaltstitel / Visum zu Studien- oder Arbeitszwecken vor Ort in Deutschland beantragen?

Ich habe dutzende Leute gefragt, aber eine eindeutige Antwort konnte ich nicht bekommen. Die Ausländerbehörde gibt keine Antwort hierzu...

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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reinhard
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Antwort #1 - 02.05.2023 um 20:47:39
 
In Deutschland kann sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dann muss sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu ist es auch wichtig, mit welchen Nebenbestimmungen sie damals das Sprachkurs-Visum bekommen hat.

Ein Visum kann sie in Deutschland (für Deutschland) nie beantragen, das ginge nur in Beirut oder Erbil etc.
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reinhard
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Antwort #2 - 02.05.2023 um 21:21:29
 
Sie sollte also gucken, was für eine Aufenthaltserlaubnis sie hat. Steht auf der Karte 16 f, gilt Absatz 3:

Zitat:
(3) Während eines Aufenthalts zur Teilnahme an einem Sprachkurs nach Absatz 1 oder zum Schulbesuch nach Absatz 2 soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. Im Anschluss an einen Aufenthalt zur Teilnahme an einem Schüleraustausch darf eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck nur in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. § 9 findet keine Anwendung. Die Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
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Sterling8843
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 02.05.2023 um 23:44:03
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Die Freundin ist noch in Syrien und will das Visum beantragen. Sie befürchtet aber, dass sie nach Ablauf des Sprachaufenthalts wieder nach Syrien zurückkehren muss.

Deswegen erwägt sie auch ein Visum zu Studienzwecken zu beantragen, obwohl sie bereits einen Studienabschluss hat. Wenn ein weiteres Studium aber der einzige Weg ist, um mit ihrer Familie zu leben, dann würde sie das wohl machen.

Vielleicht ist das auch sinnvoll, weil sie mit ihrem Bachelor in Psychologie und einem Sprachniveau von B1 in Deutschland wohl kaum schnell Arbeit finden wird.

Wenn es einfach oder gängig ist nach einem Sprachkurs einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken oder Arbeitszwecken zu erhalten, dann wäre ihr dieser Weg natürlich lieber.
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Fred Dust
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Antwort #4 - 03.05.2023 um 00:57:20
 
Für ein Studium in Deutschland braucht man je nach Uni C1 oder sogar C2. PsychologInnen gibt es viel zu wenig, mit arabischen Sprachkenntnissen erst recht. Master auf den Bachelor draufsetzen könnte Sinn machen. Upgrade zur PsychotherapeutIn ebenso.

Wegen der fürs Studium bisher unzureichenden Sprachkenntnisse wäre es bestimmt ne gute Idee, das studien-vorbereitende Studienkolleg der Uni zu nutzen. Das ist inklusive Sprachkurs. Was da der günstigste Weg ist, sagt die Studienberatung für ausländische Studierende der Unis.

Fundamental bei Studi-Visum ist der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts. Entweder Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden mit genügend Einkommen ( Netto-Lohn oberhalb der Pfändungsgrfenze plus miete plus der Lebensunterhalt der Studierenden in BAFÖG-Höhe). Oder Sperrkonto bei einer deutschen Bank mit 12x BAFÖG (2020 waren es 12x880e) für jedes Studienjahr, der Nachweis muss beim Visumstermin in der Deutschen Botschaft vorliegen.
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Aras
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Antwort #5 - 03.05.2023 um 01:51:45
 
Soweit ich mich erinnere, muss man sowieso einen Master haben um als Psychologe zugelassen zu werden. Das Gesetz ist steinalt, dass noch ein fünfjähriges Diplom-Studium gefordert wird und der Master-Abschluss als gleichwertiger Abschluss zum Diplom anerkannt wird.

Also da müsste sie wohl so oder so ein Master-Studium anhängen.

Bezüglich des gesetzlichen Anspruchs: Wenn man zu einem Studium zugelassen wurde und die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt, hat man einen gesetzlichen Anspruch. Nur wenn sie auf die Idee kommen sollte, Asyl zu beantragen, könnte es zumindest im Rahmen zugehörigen EU-Richtlinie keinen Anspruch mehr haben. Also sollte man wechseln können.

Die Aufenthaltszeiten für den Sprachkurs würden dann ggf. als studienvorbereitende Maßnahme angerechnet.

Ich will aber auch ehrlich sein:

Sterling8843 schrieb am 02.05.2023 um 23:44:03:
Wenn ein weiteres Studium aber der einzige Weg ist, um mit ihrer Familie zu leben, dann würde sie das wohl machen.


Das richt schon irgendwie nach "Ben Alaya". Siehe: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9AF1B5457692D4D7E...

Also missbräuchlicher Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, weil zwar ein Studienaufenthalt vorgegeben wird aber es sich um einen "verkappten" Familiennachzug zu handelt. Und in so einem Fall würde die Botschaft das Visum unter Angabe des absehbaren Missbrauchs schlicht ablehnen.

Insofern wird die Botschaft das wahrscheinlich ultrakritisch sehen, wenn nur ein Sprachkurs vorgegeben wird und "rein zufällig" der Sprachkurs in der gleichen Stadt ist, wo die Eltern in Deutschland leben. Doof sind die ja nicht. Besser wäre es die Sprachkenntnisse in Syrien auf B2 wenn nicht sogar auf C1 Niveau zu heben und sich für ein Master-Studium in Deutschland zu bewerben und mit der Zulassung zum Master-Studium bei der Botschaft direkt ein Visum für einen Aufenthalt für ein Master-Studium zu beantragen.

Sollte Verwaltungsvorschrift fürs Studium noch richtig in Erinnerung haben (steht vielleicht im Visumhandbuch) dann wird das Ermessen positiv für das auf den Bachelor aufbauende Master-Studium ausgeübt. Also sie könnte wohl ohne Probleme das Visum für das Master-Studium Psychologie bekommen.

Da man für Psychologie sehr schwer einen Platz bekommt, sollte man ggf. sogar erwägen ein Bindestrichfach zu wählen. Bspw. Wirtschaftspsychologie. Wenn man Geld hat, sollte man eine private Uni auch in Erwägung ziehen. Dann könnte es leichter sein, eine Zulassung zu erhalten da es dann keinen NC gibt.

Wenn Sie ohne weiteres Studium arbeiten will, müsste sie ja einen Beruf ausüben, der was mit ihrem Studium zu tun hatte. Bspw. im Personalmanagement. Glaub da sind die kulturellen Unterschiede zu groß.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Sterling8843
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Antwort #6 - 03.05.2023 um 11:22:02
 
Vielen Dank Fred und Aras für die ausführlichen Informationen, das hilft wirklich sehr!

Statt Psychotherapeut könnte eine anderes Master-Studium sinnvoll sein, stimmt. Hier muss die Freundin entscheiden, was mit ihren Interessen und Stärken übereinstimmt.

Die Freundin hat mir mitgeteilt, dass sie ihre Familie vermisse, ja, weil sie sie schon Jahre nicht mehr gesehen hat. Hauptsächlich ist ihr Ziel aber ein qualifiziertes und unabhängiges Mitglied der Gesellschaft zu sein; das ist wohl das Ziel einer jeden jungen, zielstrebigen Person. Deshalb hat sie sich auch über Kanada, Australien und andere Länder informiert.

Die Intention war von Anfang an ein Studium, der Vorschlag mit dem Sprachkurs kam von mir. Dachte, das sei der normale Weg, den angehende Studenten nehmen. Ich wusste anfänglich nicht, dass im Studienvisum ein vorbereitender Sprachkurs "enthalten" ist. Der Umweg über den Sprachkurs macht also definitiv keinen Sinn.

Danke, das beantwortet alle Fragen!
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