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Hat ein Umzug innerhalb Frankfurts Auswirkungen auf den Einbürgerungsprozess? (Gelesen: 2.010 mal)
LukaP
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hat ein Umzug innerhalb Frankfurts Auswirkungen auf den Einbürgerungsprozess?
24.03.2023 um 10:42:57
 
Wenn ich von Frankfurt nach Frankfurt umziehe, hat das einen Einfluss auf den Einbürgerungsprozess? Ich habe noch keine Rechnung erhalten und befinde mich seit 9 Monaten in der Warteschleife.
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Antwort #1 - 24.03.2023 um 11:58:26
 
Solange Du Dich im Bereich derselben Einbürgerungsbehörde bewegst, sehe ich dafür keinen Grund.
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SimonB
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Antwort #2 - 24.03.2023 um 12:50:53
 
LukaP schrieb am 24.03.2023 um 10:42:57:
Wenn ich von Frankfurt nach Frankfurt umziehe, hat das einen Einfluss auf den Einbürgerungsprozess?

Nein.

Darf ich nachfragen, was du an den bisherigen Antworten zur Dauer der Einbürgerungsverfahren (speziell RP Darmstadt) noch nicht verstanden hast?
Wenn du innerhalb Ffm umziehst, solltest du der EBH deine neue Adresse mitteilen.
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LukaP
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Antwort #3 - 24.03.2023 um 13:45:53
 
Ich habe dem Einbürgerungsdezernat II 21 am 31. Januar per E-Mail mitgeteilt, dass ich am 1. Mai in eine andere in Frankfurt umziehen werde, aber ich habe keine Antwort erhalten. Nach meiner Ummeldung am 1. Mai werde ich es nochmals per Post mitteilen.

In meinem vorherigen Beitrag war ich daran interessiert, wie lange es dauern wird, bis mein Einbürgerungsverfahren abgeschlossen ist.
Der heute veröffentlichte Artikel aus Wiesbaden hat mich verunsichert, ob ich nach 11-12 Monaten direkt eingebürgert werde, ob ich nach 12 Monaten noch weitere Jahre warten muss oder ob es innerhalb von 1-2 Monaten abgeschlossen sein wird.
https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/stadt-wiesbaden/einbuergerun...

Ich habe auch Pläne für das Leben meiner Familie und ich denke, dass das endlose Warten unvernünftig ist. Besonders EU-Bürger werden ohne Verzögerung behandelt, aber als Nicht-EU-Bürger zahle ich genug Steuern und ich verstehe, dass es eine Situation gibt, das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Ich wollte einfach sagen, dass ich sehr frustriert bin.
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lottchen
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Antwort #4 - 24.03.2023 um 14:01:59
 
LukaP schrieb am 24.03.2023 um 13:45:53:
Ich habe dem Einbürgerungsdezernat II 21 am 31. Januar per E-Mail mitgeteilt, dass ich am 1. Mai
in eine andere
in Frankfurt umziehen werd


"In eine andere" was? Wohnung? Du bist innerhalb der Stadt Frankfurt umgezogen? Also ist immer noch dieselbe Behörde zuständig? 
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reinhard
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Antwort #5 - 24.03.2023 um 14:04:01
 
Der Umzug hat auf die Bearbeitungszeit keine Auswirkungen.

Die Meldebehörde teilt das im Mai auch automatisch mit.

Ob und wann alles abgeschlossen ist, wissen wir natürlich nicht. Die entsprechenden Mitteilungen der Behörde gehen nur an Dich und werden nicht veröffentlicht.
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LukaP
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Antwort #6 - 24.03.2023 um 14:13:24
 
lottchen schrieb am 24.03.2023 um 14:01:59:
"In eine andere" was? Wohnung? Du bist innerhalb der Stadt Frankfurt umgezogen? Also ist immer noch dieselbe Behörde zuständig? 


Ja, ich bin in eine andere Wohnung innerhalb derselben Stadt Frankfurt gezogen, also ist immer noch dasselbe Einbürgerungsamt zuständig.
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LukaP
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Antwort #7 - 24.03.2023 um 14:16:37
 
reinhard schrieb am 24.03.2023 um 14:04:01:
Der Umzug hat auf die Bearbeitungszeit keine Auswirkungen.

Die Meldebehörde teilt das im Mai auch automatisch mit.

Ob und wann alles abgeschlossen ist, wissen wir natürlich nicht. Die entsprechenden Mitteilungen der Behörde gehen nur an Dich und werden nicht veröffentlicht.


Danke für deine Antwort. Die Tatsache, dass wir keine Vorhersagen treffen können, macht Menschen sehr unsicher, verzweifelt, panisch, nervös und ängstlich.
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reinhard
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Antwort #8 - 24.03.2023 um 15:00:01
 
Nein, die meisten Menschen wissen es vorher. In der Regel steht auch auf den Internet-Seiten, dass eine Einbürgerung einige Monate dauert und man bitte den Vorgang nicht durch Zwischenfragen verzögern soll.

Ich erleben viele Einbürgerungs-Kandidat:innen als sehr gelassen.

Aber es gibt auch solche, die sich in Vereinen engagieren und die Verwaltung für die mangelhafte Ausstattung mit Personal kritisieren sowie Veranstaltungen dazu vorbereiten.

Aber zur Panik, weil sowas ein paar Wochen länger dauert als erhofft, besteht kein Grund.
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SimonB
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Antwort #9 - 24.03.2023 um 15:07:05
 
LukaP schrieb am 24.03.2023 um 13:45:53:
aber ich habe keine Antwort erhalten.

Das war auch nicht nötig.
Nun ist sogar in diesem sehr aktuellen Artikel zu lesen, dass die Verfahren wohl 12 Monate dauern. Damit sind deine früheren Anfragen beantwortet?
Nicht eingerechnet sind wohl die Zeiten, die man für die Entlassung aus seiner bisherigen StA noch benötigt (unterschiedlich schnell) und die Zeit, bis man deutsche Ausweise und Pässe ausgehändigt bekommt.
LukaP schrieb am 24.03.2023 um 13:45:53:
dass das endlose Warten unvernünftig ist.

Endlos ist das in deinem Fall nicht. Du wartest noch nicht einmal 1 Jahr und hast den späten Beginn  selbst zu verantworten.

LukaP schrieb am 24.03.2023 um 13:45:53:
Besonders EU-Bürger werden ohne Verzögerung behandelt,

Diese Verfahren laufen lt. gesetzlichen Vorschriften anders ab und widersprechen weder dem Gleichheitsgrundsatz noch dem dt. Grundgesetz.

Darf ich fragen, was deine und meine und unser aller Steuern mit der bekannten Problematik der EBH-Wartezeiten zu tun hat?
Die Faktoren sind bundesweit ähnlich. Die Verzögerungen haben ihre Ursachen im Personalmangel, in der Pandemie, in der erhöhten Antragszahl.

LukaP schrieb am 24.03.2023 um 14:13:24:
ich bin in eine andere Wohnung innerhalb derselben Stadt Frankfurt gezogen

Du bist schon umgezogen?

Ich kann mich an Zeiten vor 2020 erinnern, da waren Antragsteller in München, Köln, Hamburg und Ffm und anderen Metropolregionen auch frustriert, weil sie viel länger als 1,5 Jahre warteten.

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LukaP
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Antwort #10 - 24.03.2023 um 15:35:55
 
SimonB schrieb am 24.03.2023 um 15:07:05:
Das war auch nicht nötig.
Nun ist sogar in diesem sehr aktuellen Artikel zu lesen, dass die Verfahren wohl 12 Monate dauern. Damit sind deine früheren Anfragen beantwortet?

Wenn dieser Artikel wahr ist und ich davon ausgehe, dass ich alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfülle, kann ich dann im Juli dieses Jahres meinen deutschen Pass erhalten?

SimonB schrieb am 24.03.2023 um 15:07:05:
Nicht eingerechnet sind wohl die Zeiten, die man für die Entlassung aus seiner bisherigen StA noch benötigt (unterschiedlich schnell) und die Zeit, bis man deutsche Ausweise und Pässe ausgehändigt bekommt.
Endlos ist das in deinem Fall nicht. Du wartest noch nicht einmal 1 Jahr und hast den späten Beginn  selbst zu verantworten.

Das ist ja glücklicherweise für mich als Südkoreaner etwas Besonderes: ich brauche kein Entlassungsverfahren für meine Vorstaatangehörigkeit und habe vom EBH die Antwort erhalten, dass EBH meinen Pass beim Konsulat meines vorherigen Landes abgeben kann.

Tatsächlich hatte ich bereits im Februar 2022 den Antrag gestellt, aber aufgrund eines zurückgesandten Einschreibens und erneuter Versendung hat sich die Bearbeitungszeit um 3 Monate verzögert. Ich denke nicht, dass ich besonders spät beantragt habe.

SimonB schrieb am 24.03.2023 um 15:07:05:
Diese Verfahren laufen lt. gesetzlichen Vorschriften anders ab und widersprechen weder dem Gleichheitsgrundsatz noch dem dt. Grundgesetz.

Darf ich fragen, was deine und meine und unser aller Steuern mit der bekannten Problematik der EBH-Wartezeiten zu tun hat?
Die Faktoren sind bundesweit ähnlich. Die Verzögerungen haben ihre Ursachen im Personalmangel, in der Pandemie, in der erhöhten Antragszahl.

Ja, ich verstehe, dass man so denken kann.
Aber meine Meinung war folgende:

Ich denke, dass EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger wie ich gleichermaßen sind und gleichermaßen Steuern zahlen.
Besonders als jemand, der nicht aus einem Land stammt, das eine Bedrohung für die Sicherheit Deutschlands darstellt, denke ich, dass ich das Recht auf gleiche Behandlung habe. Deshalb habe ich das Thema Steuerzahlung angesprochen.

Ich denke, es ist richtig, dass jeder, unabhängig davon, ob er EU-Bürger ist oder nicht, die gleiche Zeit für den Einbürgerungsprozess benötigt.

SimonB schrieb am 24.03.2023 um 15:07:05:
Du bist schon umgezogen?

Ich kann mich an Zeiten vor 2020 erinnern, da waren Antragsteller in München, Köln, Hamburg und Ffm und anderen Metropolregionen auch frustriert, weil sie viel länger als 1,5 Jahre warteten.

Nein, ich bin noch nicht umgezogen. Ich werde es im Mai tun. Trotzdem mag ich Frankfurt sehr, weil sie immer genau und schnell arbeiten. Zumindest in meinem Fall war das Frankfurter Ausländeramt immer eine gute Erfahrung.
Aber beim Einbürgerungsprozess habe ich das Gefühl, dass sie absichtlich verzögern.

----
Ich lese seit Februar 2022 täglich alle Nachrichten zum Thema Einbürgerung und fast alle damit verbundenen Internetartikel. Zum Abschluss möchte ich hier einen YouTube-Clip teilen: https://youtu.be/_SRo6qPJH3g
Vielen Dank an alle, die auf meinen Beitrag geantwortet haben!
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SimonB
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Antwort #11 - 24.03.2023 um 16:19:30
 
LukaP schrieb am 24.03.2023 um 15:35:55:
dass ich alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfülle, kann ich dann im Juli dieses Jahres meinen deutschen Pass erhalten?

Wenn du die EB-Urkunde gleich erhältst, brauchst du (nur noch) den dt. Personalausweis und dt. Reisepass beantragen. Das geht bei der Meldebehörde, wo du dich auch mit der neuen Adresse anmeldest.

LukaP schrieb am 24.03.2023 um 15:35:55:
Ich denke nicht, dass ich besonders spät beantragt habe.

Das sagt hier niemand. Aber erst nach "richtiger" und vollständiger Vorlage aller Unterlagen konnte das Verfahren beginnen. Also im Juli22.

LukaP schrieb am 24.03.2023 um 15:35:55:
Ich denke, es ist richtig, dass jeder, unabhängig davon, ob er EU-Bürger ist oder nicht, die gleiche Zeit für den Einbürgerungsprozess benötigt.

Nein, das ist 5x nicht richtig.
-Es gibt unterschiedliche Gesetze für unterschiedliche Ausländer. 
-Es hat nichts mit zu zahlenden Steuern zu tun.
-Es hat nichts mit Herkunftsstaaten zu tun, die D bedrohen.
-Es hat nichts mit dem dt. Grundgesetz zu tun.
-Andere Ausländer, die nicht soviel Glück wie du haben, warten auf  die Entlassung aus ihrer StA oft mehrere Monate. Erst dann können sie Pass und Ausweis beantragen, denn noch existiert das geplante sog. Mehrstaatigkeitsgesetz nicht.

LukaP schrieb am 24.03.2023 um 15:35:55:
Aber beim Einbürgerungsprozess habe ich das Gefühl, dass sie absichtlich verzögern.

Ich kann dir dein Gefühl nicht nehmen, schreibe aber trotzdem, dass dein Gefühl falsch ist.

LukaP schrieb am 24.03.2023 um 15:35:55:
Ich lese seit Februar 2022 täglich alle Nachrichten zum Thema Einbürgerung

Das erklärt, warum du von sehr unsicher, verzweifelt, panisch, nervös und ängstlich schreibst. Es gibt dafür keinen Grund.
Diejenigen, die in aller Ruhe und mit dem Wissen, dass es eben ziemlich lange dauert, ihre Einbürgerung abwarten, die schreiben nicht im Netz.


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LukaP
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Antwort #12 - 24.03.2023 um 16:27:10
 
reinhard schrieb am 24.03.2023 um 15:00:01:
Aber zur Panik, weil sowas ein paar Wochen länger dauert als erhofft, besteht kein Grund.


Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich dachte, es ist wichtig, dass die Menschen, die sich für eine Einbürgerung entscheiden, sich im Voraus über die Prozessdauer und die erforderlichen Schritte informieren.
Ich denke, es ist wichtig, dass die Verwaltung die Anliegen und Bedürfnisse der Einbürgerungskandidat:innen ernst nimmt und sich bemüht, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Nochmals vielen Dank!
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LukaP
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Antwort #13 - 24.03.2023 um 16:32:32
 
SimonB schrieb am 24.03.2023 um 16:19:30:
Das erklärt, warum du von sehr unsicher, verzweifelt, panisch, nervös und ängstlich schreibst. Es gibt dafür keinen Grund.
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Das stimmt, ich denke, ich habe mich in meiner Unruhe und meinem Wunsch nach einer schnellen Einbürgerung etwas zu sehr gehen lassen.
Ich werde versuchen, geduldiger zu sein und den Prozess ruhig abzuwarten. Danke
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