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Nach 6 Jahren im Ausland wieder in Deutschland einbürgern lassen? (Gelesen: 637 mal)
keviin55
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 6 Jahren im Ausland wieder in Deutschland einbürgern lassen?
30.03.2023 um 16:05:02
 
Hallo, ich bin Ausländer und habe bereits 11 Jahre in Deutschland gelebt, währenddessen ich meinen Master abgeschlossen habe. Anschließend habe ich das Land verlassen und war für 6 Jahre in mein Heimat. Nun bin ich wieder in Deutschland und habe ein Arbeitsvertrag in Berlin. Ich frage mich, ob ich nun eine Einbürgerung beantragen kann oder ob ich erneut 8 Jahre warten muss.
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reinhard
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Beiträge: 15.420

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 6 Jahren im Ausland wieder in Deutschland einbürgern lassen?
Antwort #1 - 30.03.2023 um 16:52:27
 
Bis zu fünf Jahre der "alten" Zeit können angerechnet werden.

Mit Deutschkenntnissen (B1) und Einbürgerungstest kann auf sieben Jahre verkürzt werden.

Also: Nach zwei Jahren "neuer" Aufenthaltszeit entsprechende Anfrage abschicken. Und im Herbst mal lesen, was die Regierung am Einbürgerungsrecht ändert und verkürzt – was rauskommt, weiß man erst, wenn der Bundesrat fertig ist.

Also: Weder sofort noch in acht Jahren.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.243

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Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.03.2023 um 22:48:56
 
Es werden normalerweise von 10 Jahren Aufenthalt bis zu 5 Jahre angerechnet. Also pro Jahr hat man ein halbes Jahr gut. Jedoch verfallen soweit ich das verstanden habe, mit jedem Jahr im Ausland eben das "Guthaben" entsprechend. Also mit 6 Jahren Auslandsaufenthalt kann es sein dass du jetzt praktisch 2 Jahre angerechnet bekommen könntest (10 Jahre  Deutschlandaufenthalt - 6 Jahre Auslandsaufenthalt × 0,5 Anrechnungsfaktor = 2 Jahre anrechenbare Aufenthaltszeit).

Das ist aber auch eine Ermessensentscheidung. Vielleicht gibt es ja auch Argumente um mehr anzurechnen, bspw. Tätigkeit für deutsche Unternehmen während du im Ausland warst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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