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Zweck des Antrags einer AE (Gelesen: 639 mal)
Pylon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zweck des Antrags einer AE
22.03.2023 um 20:01:54
 
Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag auf eine AT gestellt und diesen einen Tag vor Ablauf meines möglichen Aufenthalts bei der ABH eingereicht. Ich habe am Tag darauf vorsichtshalber auch nochmal eine Mail an mit Antrag auf eine Fiktion / AT gestellt.
Ich habe dort erwähnt, dass ich mich auf die Korrespondenz mit einem der Mitarbeiter beziehe. Ich habe in einem Nebensatz erwähnt, dass ich hier u.a. Sport treibe. Damit war aber nicht gemeint, dass dies der Grund für meinen Antrag ist, sondern,  auf dass was ich bereits zuvor mit dem Mitarbeiter besprochen habe.
Nun habe ich eine Einladung für einen Verpflichtungserklärung bekommen, wo steht, dass ich unter anderem eine Bescheinigung für den Sport  gemäß § 22 der Beschäftigungsverordnung (Besondere Berufsgruppen). Ich habe daraufhin erklärt, dass es sich um ein Missverständnis bzw. eine unglückliche Formulierung handelt und mein Antrag nur für den Zweck den ich zuvor einreichte gilt.
Ist das nun eine falsche Angabe und ich kann dafür irgendwie belangt werden? Die Dokumente für den eigentlichen Zweck liegen vor.
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Pylon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.03.2023 um 20:47:21
 
Also um es nochmal in einfach zu formulieren.
Ich habe zwei Anträge gestellt. Einen schriftlich eingereicht und einen per Mail. Der zweite war unglücklich formuliert. Jetzt geht die ABH davon aus, dass ich zwei verschiedene Gründe angegeben habe und möchte für beides Dokumente haben. Ich habe das nun per Mail klar gestellt.
Wird das dann im Zweifel einfach abgelehnt oder ist das irgendwie eine falsch Angabe?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.03.2023 um 23:15:44
 
Meinst du eine strafrechtlich-relevante Falschangabe?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Pylon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.03.2023 um 06:53:55
 
Genau. Nicht, dass die meinen, dass ich eine bewusste falsch Angabe gemacht habe, um mich länger aufhalten zu können, da erstmal der Antrag bearbeitet werden muss.
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