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Ausbildungsvisa in Arbeitsvisa umwandeln (Gelesen: 1.041 mal)
Azubi aus Africa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.03.2023 um 14:10:29
 
Liebe COmmunity,


Ich bin in Deutschalnd  seit Dezember 2022 und mache gerade eine Ausbildung im ersten Jahr, allerdings stelle ich fest dass es nicht gerade das was ich machen langfristig machen will.
Ich habe nun einen neuen möglichen Arbeitsgeber der mich dauerhaft als Fachkraft einstellen möchte.
Meine Zeugnisse sind anerkannt und ich könnte basieren auf meine alte Berufe sofort bei ihm anfangen.
Nun bin ich echt planlos wie ich anfangen soll?
Ich freue mich über jede Hilfe.


Viele Grüsse
Azubi aus Africa
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Aras
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Antwort #1 - 10.03.2023 um 15:34:54
 
§ 16a Abs. 1 Satz 2 AufenthG besagt:

Zitat:
Während des Aufenthalts nach Satz 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung, der Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft, der Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen nach § 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden.


Fachkraft ist in § 18 Abs. 3 definiert:

( Zitat:
3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der
1.
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
2.
einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).


Ein Wechsel in die Berufstätigkeit sollte also möglich sein, sofern du die Erfordernisse aus § 18a, § 18b oder § 19c Abs.2 AufenthG erfüllst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Azubi aus Africa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.03.2023 um 12:05:03
 
Vielen Dank für die Antwort.
Wie soll ich nun vorgehen?  Wo soll ich anfangen, meine jettzige AB oder die AB wo mein zukunftiger AG ist?
Brauche ich eine Genhmiigung vom der Agentur  für Arbeit?

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ninnschen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 16.03.2023 um 07:56:26
 
Der erste und einzige Schritt ist bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für die neue Tätigkeit zu beantragen. Und du darfst erst arbeiten, wenn du eine schriftliche Erlaubnis von der Ausländerbehörde hast.
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Azubi aus Africa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.03.2023 um 17:58:01
 
Auch wenn der neue AG in einem anderen Bundesland ist?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 16.03.2023 um 18:21:26
 
Ja. Ziehst du vorher um, dann muss erst deine Akte zuerst zur neuen Gemeinde versendet werden. Das kann paar Wochen dauern. Kannst du solange mit der Arbeit warten?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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