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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Ausbildungsvisa in Arbeitsvisa umwandeln https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1678453829 Beitrag begonnen von Azubi aus Africa am 10.03.2023 um 14:10:29 |
Titel: Ausbildungsvisa in Arbeitsvisa umwandeln Beitrag von Azubi aus Africa am 10.03.2023 um 14:10:29
Liebe COmmunity,
Ich bin in Deutschalnd seit Dezember 2022 und mache gerade eine Ausbildung im ersten Jahr, allerdings stelle ich fest dass es nicht gerade das was ich machen langfristig machen will. Ich habe nun einen neuen möglichen Arbeitsgeber der mich dauerhaft als Fachkraft einstellen möchte. Meine Zeugnisse sind anerkannt und ich könnte basieren auf meine alte Berufe sofort bei ihm anfangen. Nun bin ich echt planlos wie ich anfangen soll? Ich freue mich über jede Hilfe. Viele Grüsse Azubi aus Africa |
Titel: Re: Ausbildungsvisa in Arbeitsvisa umwandeln Beitrag von Aras am 10.03.2023 um 15:34:54
§ 16a Abs. 1 Satz 2 AufenthG besagt:
Zitat:
Fachkraft ist in § 18 Abs. 3 definiert: ( Zitat:
Ein Wechsel in die Berufstätigkeit sollte also möglich sein, sofern du die Erfordernisse aus § 18a, § 18b oder § 19c Abs.2 AufenthG erfüllst. |
Titel: Re: Ausbildungsvisa in Arbeitsvisa umwandeln Beitrag von Azubi aus Africa am 15.03.2023 um 12:05:03
Vielen Dank für die Antwort.
Wie soll ich nun vorgehen? Wo soll ich anfangen, meine jettzige AB oder die AB wo mein zukunftiger AG ist? Brauche ich eine Genhmiigung vom der Agentur für Arbeit? |
Titel: Re: Ausbildungsvisa in Arbeitsvisa umwandeln Beitrag von ninnschen am 16.03.2023 um 07:56:26
Der erste und einzige Schritt ist bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für die neue Tätigkeit zu beantragen. Und du darfst erst arbeiten, wenn du eine schriftliche Erlaubnis von der Ausländerbehörde hast.
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Titel: Re: Ausbildungsvisa in Arbeitsvisa umwandeln Beitrag von Azubi aus Africa am 16.03.2023 um 17:58:01
Auch wenn der neue AG in einem anderen Bundesland ist?
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Titel: Re: Ausbildungsvisa in Arbeitsvisa umwandeln Beitrag von Aras am 16.03.2023 um 18:21:26
Ja. Ziehst du vorher um, dann muss erst deine Akte zuerst zur neuen Gemeinde versendet werden. Das kann paar Wochen dauern. Kannst du solange mit der Arbeit warten?
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