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Autovermietung (Gelesen: 600 mal)
Themen Beschreibung: Problem mit der Autovermietung - Selbstbehalt 1050 EUR
Jessica Ribeiro
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: brasilianisch
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24.02.2023 um 10:19:55
 
Hallo zusammen,

Ich habe im April/2022 ein Auto für 4 Tage gemietet. Ich habe keine Versicherung abgeschlossen und bin ein kratzer von ca. 14cm am Fahrzeug eingegangen.
Letzte Woche erhielt ich einen Brief, in dem ich 1600 EUR für diesen Schaden bezahlen musste.
Probleme:

- Die Selbstbeteiligung beträgt 1050 EUR, wäre es nicht richtig, wenn ich genau diese bezahle?

Der Vermieter hat mir vorher keine Rechnung geschickt, ich habe lediglich eine Vorladung von einer Anwaltskanzlei bekommen, dass ich den Betrag zahlen oder einen Equity-Bericht vorlegen muss.
In diesem Brief steht immer noch, dass ich ihn vorher nicht vorgelegt habe, aber ich habe vor diesem Brief nichts erhalten.

Der Betrag von 1600 EUR wäre für Anwaltskosten etc...

Ist das richtig? Muss ich diese Beträge wirklich bezahlen, oder gibt es eine Möglichkeit, sich gegen diese Gebühren zu schützen?
Ich verstehe, dass ich einen Schaden verursacht habe (aber ich weiß, dass die Reparatur sicherlich nicht die Höhe der Selbstbeteiligung erreicht hat), aber sie berechnen mir 600 EUR zusätzlich für einen Anwalt, und ich habe der Zahlung nicht widersprochen, ich habe sie einfach nicht erhalten irgendein Brief vorher.

Danke an alle die mir helfen können!
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Aras
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Beiträge: 3.199

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch/iranisch
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Antwort #1 - 24.02.2023 um 11:52:56
 
Deine Ausführungen sind ungenau, (Vorladung zum Anwalt? Equity-Bericht?) Und die Ausführungen haben nichtmal ansatzweise irgendwas mit Ausländerrecht zu tun, außer dass du Ausländer bist. Zumal es um konkrete Rechtsberatung geht.

Ich empfehle dir mit den Briefen zu einem Anwalt oder zum Verbraucherschutz zu gehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Jessica Ribeiro
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: brasilianisch
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Antwort #2 - 24.02.2023 um 13:10:00
 
Aras schrieb am 24.02.2023 um 11:52:56:
Deine Ausführungen sind ungenau, (Vorladung zum Anwalt? Equity-Bericht?) Und die Ausführungen haben nichtmal ansatzweise irgendwas mit Ausländerrecht zu tun, außer dass du Ausländer bist. Zumal es um konkrete Rechtsberatung geht.

Ich empfehle dir mit den Briefen zu einem Anwalt oder zum Verbraucherschutz zu gehen.



Es ist auch etwas verwirrend für mich. Ich habe nicht genau verstanden, warum er zum Anwalt gegangen ist, warum sie einen Finanzbericht verlangt haben ... Ich habe nicht verstanden.
Aber danke! Ich werde es tun!!
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Lisette
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Beiträge: 187

65934, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.03.2023 um 09:00:03
 
Zitat:
Ich habe keine Versicherung abgeschlossen


Hast du das Auto in Deutschland angemietet? Ohne Versicherung?
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