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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von juhun am 20.02.2023 um 17:08:19

Titel: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Beitrag von juhun am 20.02.2023 um 17:08:19
Hallo,
hätte man ausreichende Deutschkenntnisse, könnte man als Ehepartner eines Deutschen bereits nach 3 Jahren die Niederlassungserlaubnis haben. Ein Bekannter von mir erhält selbst nach 7 Jahren immer wieder nur eine 2-jährige Verlängerung, da er noch nicht B1 geschafft hat. Nun arbeitet er auch noch in Vollzeit und kann erst recht nicht zum Sprachkurs. Was hilft in dieser Situation? Das Ehepaar hat ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft.
VG

Titel: Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Beitrag von uwe1122 am 20.02.2023 um 17:22:46

juhun schrieb am 20.02.2023 um 17:08:19:
Was hilft in dieser Situation? 

B1 und leben in Deutschland bestehen

Titel: Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Beitrag von juhun am 20.02.2023 um 18:13:45

uwe1122 schrieb am 20.02.2023 um 17:22:46:
B1 und leben in Deutschland bestehen

Das sage ich auch schon die ganze Zeit!

Titel: Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Beitrag von deerhunter am 20.02.2023 um 19:13:46

juhun schrieb am 20.02.2023 um 18:13:45:
Das sage ich auch schon die ganze Zeit! 

Na dann ist doch die Frage hier unnötig! Ohne B1 wird es keine NE geben

Titel: Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Beitrag von uwe1122 am 20.02.2023 um 21:14:24

juhun schrieb am 20.02.2023 um 17:08:19:
eine 2-jährige Verlängerung

Nur aus Neugierde, normal gibt es nur 1 Jahr,warum in diesem Fall 2 Jahre ?

Gruss

Uwe

Titel: Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Beitrag von juhun am 21.02.2023 um 14:41:50
Die erste AE für 1 Jahr und danach immer für 2 Jahre, oder?

Titel: Re: Nach 7 Jahren Ehe mit einem Deutschen keine Niederlassungserlaubnis
Beitrag von uwe1122 am 21.02.2023 um 17:05:46

juhun schrieb am 21.02.2023 um 14:41:50:
Die erste AE für 1 Jahr und danach immer für 2 Jahre, oder?


Ich kenn persönlich nur Ersterteilung 3 Jahre.Jede weitere Verlängerung ohne Vorraussetzung für eine NE 1 Jahr.

So ist das auch im Aufenthaltsgesetz geregelt,wenn ich mich nicht irre.

Gruss

Uwe


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